2006-01:Politik für die Elbe

Aus grünes blatt
Zur Navigation springenZur Suche springen

Politik für die Elbe

Forderungen des BUND, NABU und WWF für eine naturverträgliche Flusspolitik an der Elbe

Die Elbe ist eine der Kronjuwelen des deutschen Naturerbes. Zwischen Ústí nad Labem in Tschechien und Geesthacht ist die Elbe auf fast 600 km frei von Staustufen und damit frei fließend. Durch ihre Lage an der innerdeutschen Grenze hat sich in Teilen eine einmalige Naturausstattung erhalten; kaum ein anderer Fluss in Deutschland fließt noch so naturnah wie die Elbe. Die Elblandschaft ist bis heute geprägt durch eine natürliche Flussdynamik mit Hoch- und Niedrigwasser. Damit ist sie ein einzigartiger Rückzugsraum für viele europaweit bedrohte Lebensräume und Arten. Hier finden sich die größten verbliebenen Auwälder Mitteleuropas; hier leben noch Arten wie Elbebiber, Seeadler und Kranich. Die Elbtalaue ist zudem ein international bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet für Hunderttausende von Zugvögeln.

Seit 1997 ist die Flusslandschaft Elbe deshalb auf 400 km Länge als Biosphärenreservat im weltumspannenden Netz der UNESCO geschützt. Große Flächen der Elbtalaue sind Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000". Auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert, solche intakten Flusslandschaften zu bewahren und verbietet Eingriffe, die das ökologische Gleichgewicht stören.

Jedoch darf der scheinbar naturnahe Zustand einiger Flussabschnitte nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die Elbe - wie die meisten anderen großen Flüsse in Deutschland - über Jahrhunderte begradigt und zwischen Deichbauwerke gedrängt wurde. Dadurch verlor sie mehr als 80% ihrer natürlichen Überschwemmungsräume. Viele wertvolle Auwälder, Feuchtwiesen und Kleingewässer wurden durch diese Eingriffe bereits zerstört. Eingeschnürt durch Buhnen und Deckwerke sowie durch den Bau von Staustufen am Oberlauf und den Nebenflüssen, hat sich der Fluss zudem in den letzten 100 Jahren vor allem zwischen Torgau und der Saalemündung, aber auch unterhalb von Magdeburg um bis zu 2 m eingetieft - rund einhundert Mal schneller als er es von Natur aus getan hätte. Dadurch sinkt der Grundwasserspiegel in der Aue und die davon abhängigen Ökosysteme trocknen aus. Auch die Menschen am Fluss sind betroffen, wenn Flüsse zu wenig Raum haben. Ein trauriger Beleg war das katastrophale Elbe-Hochwasser im August 2002.

Politik für die Elbe

Ziel einer nachhaltigen Flusspolitik muss es sein, die letzten naturnahen Ströme Deutschlands zu erhalten und zu entwickeln. Erste Schritte für den Erhalt der wertvollen Naturlandschaft Elbe und ihrer Auen sowie ihrer positiven Weiterentwicklung sind erfolgt. Mit der Elbeerklärung 1996 einigten sich Umweltverbände und das Bundesministerium für Verkehr darauf, das ökologische Potenzial der unteren Mittelelbe zu erhalten und dafür den Elbe-Seitenkanal und die Oststrecke des Mittellandkanals zu ertüchtigen. Nach dem Elbe-Hochwasser von 2002 hat die Bundesregierung die Planungen für den Ausbau der Stadtstrecke Magdeburg sowie der Flussabschnitte zwischen Coswig - Wörlitz und Dömitz - Hitzacker ausgesetzt.

Die Bundesministerien für Umwelt sowie für Verkehr erarbeiten gemeinsam mit ihren Fachbehörden ein Unterhaltungskonzept für die Elbe, bei dem ökologische Belange stärker berücksichtigt werden sollen. Mehrere beispielhafte Deichrückverlegungen werden geplant oder bereits umgesetzt (z.B. Lenzen, Steckby-Löderitzer Forst). Dazu gehört auch das bereits begonnene Projekt zur Renaturierung der Unteren Havel.

Trotz der erzielten Verbesserungen steht eine naturverträgliche Flusspolitik an der Elbe vor großen Herausforderungen: Die Eintiefung des Flusses schreitet weiter fort. Auch die bisher bereits erfolgte Geschiebezugabe konnte den Eintiefungsprozess bisher nicht stoppen, da die als notwendig erachtete Geschiebemenge nur in Jahren mit dauerhaft hohen Wasserständen ausgebracht wurde, um die Schifffahrt nicht zu behindern. Eine Vorstudie der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) zur Situation der Buhnen an der Mittleren Elbe bestätigt, dass die bestehenden Buhnen auf weiten Strecken deutlich zu hoch liegen und damit die Eintiefung des Flusses weiter verschärfen. Dennoch werden Unterhaltungsmaßnahmen auch in Abschnitten, in denen die Buhnen nachweislich zu hoch liegen, teilweise fortgesetzt.

In Niedersachsen werden derzeit in der Elbaue ökologisch schädliche und hydraulisch sinnlose "Entbuschungsprogramme" durchgeführt und dabei auch Biberburgen zerstört.

Das Deicherneuerungsprogramm läuft ohne Koordination zwischen den Anliegerländern ab. In vielen Fällen fallen die Planungen hinter die Vorgaben des Hochwasserschutzgesetzes zurück. Die Potenziale für einen ökologischen Hochwasserschutz durch Rückverlegung von Deichen und Renaturierung von Auengebieten werden nur unzureichend genutzt.

Weiterhin orientieren sich die laufenden Unterhaltungsmaßnahmen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung entsprechend ihrer Aufgabenstellung weiterhin primär an der Sicherstellung der Schiffbarkeit der Elbe. Sie sind nicht geeignet, das ökologische Potenzial zu sichern, zu erhalten oder gar zu entwickeln. Ob sie eine ganzjährige, wirtschaftliche Binnenschifffahrt auf der Elbe ermöglichen, ist zumindest fraglich. Die Elbschifffahrt befindet sich seit 1996 in einem ungebremsten Niedergang. Seitdem haben sich die Gütertransporte halbiert und sind auf 1,5 Mio. t/a zurückgegangen. Klimaforscher prognostizieren angesichts des Klimawandels eine Zunahme von Niedrigwasserperioden, die auch bei Realisierung der derzeit geplanten wasserbaulichen Eingriffe in den Fluss keine ausreichenden Fahrrinnentiefen für die Schifffahrt bieten. Dennoch hält das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung weiterhin am Bau des Saale-Seitenkanals fest, will Tschechien neue, naturzerstörende Staustufen in der Elbe errichten. Mit den Zielen einer nachhaltigen Flusspolitik sind diese Planungen ebenso unvereinbar wie mit einer effizienten Verwendung von Steuergeldern.

Forderungen der Umweltverbände

Um den letzten noch frei fließenden Strom in Deutschland zu schützen, fordern BUND, WWF und NABU:

  • Die Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und für Umwelt, Reaktorsicherheit und Naturschutz (BMU) müssen zügig das vereinbarte Unterhaltungskonzept für die Herstellung einer Fahrrinnentiefe von 1,60 für die Elbe, bezogen auf den Gleichwertigen Wasserstand 89 (GLW 89,) mit all seinen ökologischen Konsequenzen der Öffentlichkeit vorlegen. Über die ökologischen Auswirkungen muss eine öffentliche Diskussion stattfinden.
  • Zukünftige Unterhaltungsmaßnahmen müssen die langfristigen ökologischen Folgen berücksichtigen. Zu überprüfen ist, ob nicht mit neuen, eingriffsärmeren und möglicherweise kostengünstigeren Konzepten zur Flussregulierung ohne dauerhafte Fixierung des Strombetts (z.B. durch Fahrrinnenkennzeichnung, Teilfixierung, temporäre Lenkbuhnen an Transportkörpern oder lokales Freispülen der Fahrrinne vor Ort) akzeptable Bedingungen für die Binnenschifffahrt im bisherigen Rahmen erzeugt werden können.
  • In jedem Fall sind die von der europäischen FFH-Richtlinie geforderten Verträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Zudem müssen alle Unterhaltungsmaßnahmen in einem Paket und im Zusammenhang bewertet werden. Die Sicherung der ökologischen Potenziale der Elbe muss dabei endlich gleichrangig neben der Sicherung von Binnenschifffahrt, Infrastruktur und Hochwasserschutz stehen.
  • Generell auszuschließen ist ein weiterer Ausbau der Elbe. Auf der Relation Lauenburg - Magdeburg ist mit dem Ausbau des Elbeseitenkanals eine deutlich bessere Alternative für die Binnenschifffahrt entstanden. Damit kann und muss nun auch die in der Elbe-Erklärung von 1996 verabredete, naturnähere Entwicklung der Elbe auf diesem Abschnitt eingeleitet werden. Die in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes 2003 aufgenommene Planung des Saale-Seitenkanals muss aufgegeben werden. Dieser bewirkt keine durchgehende Befahrbarkeit von der Saale nach Hamburg, sondern steigert lediglich die Sachzwänge zum Ausbau der Elbe.
  • Die Bundesregierung muss sich - wie die sächsische Landesregierung - eindeutig gegen den Ausbau der Staustufen in Tschechien aussprechen und realistische Daten zur eingeschränkten Befahrbarkeit der Elbe in Deutschland offenlegen. Abgesehen von der örtlichen Zerstörung des Flusses wird der Staustufenbau die Geschiebeverhältnisse in der Elbe weiter verschlechtern und den Druck auf den Ausbau der Elbe weiter verstärken.
  • Für die weitere Diskussion über den Umgang mit der Elbe und ihrer Nutzung müssen der Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Wasserführung der Elbe berücksichtigt werden. Wie die Auswertungen des Potsdamer Instituts für Klimafolgenabschätzung (PIK) zeigen, hatte die Elbe schon immer erheblich schwankende Abflussverhältnisse. Auch zukünftig muss damit gerechnet werden, dass 1,60 m Fahrrinnentiefe aufgrund der Zunahme von Jahren mit langen Niedrigwasserperioden nicht ganzjährig erreichbar ist. Die Konsequenzen für die Nutzbarkeit der Elbe als Wasserstraße müssen offen diskutiert werden.

Binnenschifffahrt und Häfen sind aufgefordert, in einem realistischen Logistikkonzept darzustellen, wie bei der derzeitigen Wasserführung der Elbe und dem zwischen BMU und BMVBS vereinbarten Unterhaltungsziel, ein Transport von Massengütern und Containern auf der Elbe wirtschaftlich durchgeführt werden kann.

  • Die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tiefenerosion in der Elbe müssen dringend umgesetzt werden. Neben einer gezielten Querschnittsaufweitung, einer Tieferlegung bzw. Rückbau überhöhter Buhnen, dem Anschluss von Flussaltarmen sowie der Zulassung einer kontrollierten Seitenerosion ist auch ein Um- oder Rückbau einzelner Talsperren, die das Geschiebe zurückhalten, erforderlich. Dafür ist zwischen Bund und Ländern ein verbindlicher Zeit- und Finanzierungsplan aufzustellen.
  • Mit einem "Auen- und Hochwasserschutzprogramm" müssen wieder Überschwemmungsflächen zurückgewonnen, Deiche zurückverlegt sowie Auengebiete renaturiert und an die natürliche Dynamik der Elbe angeschlossen werden. Hier ist die finanzielle Beteiligung des Bundes gefordert.

Um die bisher fragmentierten Belange des Gewässerschutzes, des Naturschutzes, des Hochwasserschutzes und der Schifffahrt an den großen Flüssen besser zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu koordinieren, sind die heutigen Verwaltungsstrukturen auf ihre Vereinbarkeit mit der Umsetzung einer stringenten und effizienten nachhaltigen Flusspolitik zu überprüfen und ggf. neu zu ordnen.

Berlin, 8. März 2006