2006-02:Rückholbare Endlagerung

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Grundformen der Atommüllendlagerung - Vor- und Nachteile

Text zur Veranstaltung bei den Greenkids in Magdeburg am 19. Juni 2006

Dr. Christa Garms-Babke

Die nicht-rückholbare Endlagerung radioaktiver Abfälle

Grundsätzlich kann die Endlagerung radioaktiver Abfälle sowohl nicht-rückholbar in tiefen geologischen Formationen als auch mit der Option der Rückholbarkeit durchgeführt werden. Mitte 1970 hatte sich allerdings die nicht-rückholbare Endlagerung international durchgesetzt. In Deutschland wurde sie durch einen Erlass des Bundesministers des Inneren vom 19. März 1980 - eingeführt. Sie ist definiert als Endlagerung im tiefen Untergrund, nicht-rückholbar, wartungsfrei.

  • Im tiefen Untergrund bedeutet am Beispiel Schacht Konrads Endlagerung in 800-1300 m Tiefe.
  • Nicht-rückholbar, d.h., die Abfälle werden in Einlagerungsfeldern mit mehreren Einlagerungskammern gestapelt, die Kammern werden nach ihrer Befüllung mit einem Abschlussbauwerk verschlossen und die Resthohlräume mit Flüssigbeton verfüllt. Nach Beendigung der ca. 40-jährigen Betriebsphase werden auch die Schachtöffnungen verschlossen, die Abfälle sind danach nicht mehr zugänglich.
  • Wartungsfrei, d.h. in der Nachbetriebsphase sind weder ein Überwachungssystem noch ein Informationserhalt vorgesehen.[1]

Ziel der Endlagerung ist die Isolierung der radioaktiven Schadstoffe von der Biosphäre für die Dauer ihres Gefährdungszeitraumes. Die Isolierung soll zum einen durch die technische Barriere erreicht werden (Resthohlraumverfüllungen, Abschlussbauwerke, Verfüllung der Einlagerungsstrecken und Zugangsstollen und der Schachtverschlüsse). Zum anderen durch die natürliche Barriere, das ist das Deckgebirge, das Konrad umgibt. Im sog. Langzeitsicherheitsnachweis muss für einen Zeitraum von 1 Million Jahren nachgewiesen werden, dass die Isolierung gelingt.[2]

Vor- und Nachteile nicht-rückholbarer Endlagerung

Die Vorteile nicht-rückholbarer Endlagerung werden darin gesehen,

  • dass sie wartungsfrei ist und keiner Überwachung und Reparatur bedarf.. Folglich würden künftige Generationen nicht mit den Abfällen belastet, die die heutige Generation als Nutznießerin der Kernenergie hinterlässt.
  • Zudem könnten Unbefugte nicht in das versiegelte Endlager eindringen. So sei die Gefahr des Missbrauchs der Abfälle ausgeschlossen.
  • Und schließen würden langfristig keine Kosten entstehen.[3]

Als wesentliche Probleme nicht-rückholbarer Endlagerung werden benannt

  • die Unmöglichkeit, belastbare Fernprognosen zu erstellen angesichts des prinzipiell begrenzten menschlichen Erkenntnisvermögens. Bei den Langzeitprognosen werde davon ausgegangen, dass das Wissen von der geologischen Vergangenheit endgültig und irrtumsfrei sei und bruchlos in die Zukunft übertragen werden könne. Dieser Ansatz entspreche nicht mehr dem Stand der Wissenschaft, nach dem wissenschaftliche Annahmen überprüf- und revidierbar sein müssen. Dieser überholte Ansatz schließe menschliche Irrtümer und Fehler ebenso aus wie unvorhersehbare natürliche Ereignisse, z.B. eine Klimaveränderung oder plötzlich auftretende tektonische Bewegungen als neue Randbedingungen. Dabei seien selbst Kurzzeitprognosen über Eintrittszeitpunkt und Ausmaß relativ oft beobachteter Ereignisse, wie Erdbeben und Vulkanausbrüche fehlerhaft.
  • Als weiteres Problem wird die prinzipielle Unsicherheit hinsichtlich der tatsächlichen Wasserwegsamkeiten und der Laufzeiten der Tiefengrundwässer benannt. Es werde nicht davon ausgegangen, dass im Deckgebirge nicht erkannte Klüfte sein oder entstehen könnten und dass die radioaktiven Stoffe über die Kluftwässer schon früher als errechnet und prognostiziert und an einer ganz anderen Stelle und vor allem in sehr viel höherer Konzentration an der Erdoberfläche austreten könnten.[4]
  • Problematisch erscheint die Ungewissheit, welche Wirkungen die radioaktive Strahlung auf das umgebende Wirtsgestein hat und damit auf die Stabilität der natürlichen Barriere.[5] Darüber hinaus sind die Rechenprogramme nicht validiert. Sie können die dreidimensionale geologische Wirklichkeit nicht hinreichend abbilden. Zu dieser Beschränkung komme z.B. beim Endlager Konrad, dass nur Daten aus dem unmittelbaren Schachtbereich in die Programme eingegangen sind.
  • Problematisch erscheint die Wartungsfreiheit des Endlagers in der Nachbetriebsphase, die den Informationserhalt ausschließt. Bei der Suche nach Rohstoffen könnten künftige Generationen das Endlager anbohren und damit den frühen Eintritt radioaktiver Schadstoffe in die Biosphäre auslösen.[6]
  • Als weiteres Problem wird die grundlegende Nicht-Revidierbarkeit der Endlagerung und die Unbeherrschbarkeit von Schadensfolgen hervorgehoben: Während ein Atomkraftwerk stillgelegt und ummantelt werden könne, sei das bei einem nicht-rückholbaren Endlager nicht möglich. Während beim AKW der Schaden lokalisierbar und in der Regel abstellbar sei, wäre auch das beim unzugänglichen Endlager nicht möglich. Künftigen Generationen würden keine Handlungsoptionen bleiben und im Schadensfall - wenn überhaupt - nur noch der Wegzug.[7]
  • Und schließlich wird die nicht-rückholbare Endlagerung als unvereinbar mit der demokratischen Ordnung benannt, deren Voraussetzung der Wechsel politischer Mehrheiten und der Sachentscheidungen sei. Die nicht-rückholbare Endlagerung könne von künftigen neuen Mehrheiten nicht mehr rückgängig gemacht werden.[8]

Emfehlung der Enquete-Kommission 1980

Im Unterschied zur herrschenden Auffassung empfahl ebenfalls 1980 die Enquete-Kommission "Zukünftige Kernenergie-Politik" des Deutschen Bundestages im Rahmen ihres Auftrags, energiepolitische Handlungsempfehlungen für die 80er Jahre zu erarbeiten, das Konzept der Nicht-Rückholbarkeit zu überdenken und das Konzept der Rückholbarkeit der Abfälle zu berücksichtigen. Sie begründete ihre Empfehlung hauptsächlich mit der Generationenverantwortung. Es sei nicht auszuschließen, dass mit dem Konzept der Nicht-Rückholbarkeit "heute eine endgültige Entscheidung getroffen wird, welche die ökologischen Verbesserungen der Endlagerkonzeption bezüglich einer Minderung der Hypothek für künftige Generationen behindert. Ökologische Verbesserungen des Endlagerkonzepts, z.B. Transmutation von Abfällen, werden im wissenschaftlichen Raum schon heute als grundsätzlich verfolgenswert angesehen."[9]

Der Wandel von der nicht-rückholbaren zur rückholbaren Endlagerung

Der internationale Konsens über die Nicht-Rückholbarkeit radioaktiver Abfälle kann seit Anfang 1990 nicht mehr vorausgesetzt werden. Das World-Watch-Institut wies 1991 anhand von Beispielen darauf hin, dass das Vergraben in geologischen Schichten nicht gewährleisten kann, dass die radioaktiven Abfälle von der Biosphäre isoliert bleiben. Entsprechende Pläne hatten sich - von der tektonischen Vernichtung oder dem chemischen Zerbersten von Abfallbehältern bis hin zur Korrosion und zur Radionuklidausbreitung über das Grundwasser - als anfällig, alte Tiefenendlagerplätze als leck erwiesen. Vor einem übereilten Vergraben der Abfälle ohne Einsicht in die komplexen ökologischen und sozialen Auswirkungen wurde als einem nicht rückgängig zu machenden Fehler gewarnt.[10]

Auch in Deutschland sind die Sicherheitsprobleme bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle seit vielen Jahren augenfällig. Die beiden Endlager Morsleben und Asse nahe Wolfenbüttel kennzeichnen unkontrollierte Wasser-/Laugenzuflüsse im Grubenbereich mit Verbindung zum Deckgebirge, Instabilität des Grubengebäudes, geringe Mächtigkeit des Salzstockes - die Reihe ließe sich fortsetzen.[11] Die natürlichen, d.h. die geologischen Barrieren der Endlager, als wesentliche Elemente im erforderlichen Mehrbarrierensystem, können nicht als belastbar angenommen werden.

Die meisten EU-Länder und die USA haben in den 90erJahren Konsequenzen gezogen und von der Konzeption der Nicht-Rückholbarkeit zugunsten einer rückholbaren Endlagerung Abstand genommen. Anders in Deutschland. Hier gilt: Augen zu und durch. Die Konzeptionsfrage wurde bis heute nicht öffentlich diskutiert. Am Konzept der Nicht-Rückholbarkeit wird festgehalten, obwohl mit Morsleben und lt. Bundesumweltminister Gabriel dem "Sicherheitsrisiko"[12] Asse, das Scheitern des Konzepts im eigenen Land sichtbar ist. Gleichwohl lehnte Herr Gabriel erst kürzlich im Rahmen einer Podiumsdiskussion in Wolfenbüttel Forderungen nach einem revidierbaren Umgang mit den Abfällen mit Hinweis auf die Gefahr des Eindringens von Wasser und Unbefugten in das Endlager ab.[13]

Die rückholbare Endlagerung radioaktiver Abfälle

Im Auftrag der Europäischen Kommission wurde im Jahr 2000 von Fachleuten aus 10 Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund ihrer nationalen Situation eine Definition für Rückholbarkeit im tiefen Untergrund entwickelt. Danach ist ein Endlager so zu planen und zu errichten, dass nicht nur einzelne Abfallgebinde zurückgeholt werden können, sondern dass gegebenenfalls der gesamte Endlagerungsprozess rückgängig gemacht werden kann.

Diese Bedingung wird durch drei Grundvoraussetzungen kontrolliert:

  • durch die Möglichkeit des Zugangs zu den Abfällen,
  • die Verbringung des Abfalls in Behältern
  • die technische Durchführbarkeit der Rückholung der Abfallgebinde.

Die Grundvoraussetzungen des Zugangs und die Begrenzung des Abfalls auf die Gebinde sollen u.a. durch leicht zu beseitigende Füll- und Versiegelungsmaterialien erfüllt werden. Es müssen schwer zerstörbare Abfallbehälter zur Anwendung kommen. Ein Monitoring ist etwa im Hinblick auf die Überwachung der Abfallbehältnisse, die Einwirkung der radioaktiven Strahlung auf das Wirtsgestein, die Zugänglichkeit der Lagerstätte und die Rückholbarkeit der Abfälle bedeutsam.

Der gesamte Endlagerungsprozess von der Planung bis in die Nachbetriebsphase hinein wird in Zeitzonen aufgeteilt, die als passive oder aktive definiert werden. Passive Phasen sind all diejenigen Phasen, in denen keine Verfüllungs- und Versiegelungsmaßnahmen z.B. in den Einlagerungskammer oder Strecken vorgenommen werden. Diese Phasen sollen weit ausgedehnt werden. Aktive Phasen sind Zeiten, in denen Hohlräume verfüllt, Einlagerungskammern versiegelt, Strecken verfüllt werden. Durch den zeitlichen Aufschub dieser Maßnahmen soll die Rückholbarkeit zeitlich weit gestreckt werden.[14]

Der Zeitraum der Rückholbarkeit wird in einzelnen Ländern unterschiedlich bestimmt. So ist in Amerika, wo die Rückholbarkeit gesetzlich verankert ist, ein Überwachungszeitraum von 300 Jahren für oberflächennah deponierte schwach- und mittelaktive Abfälle vorgeschrieben. Der Endlagerplanung für abgebrannte Brennelemente liegt eine Betriebs- und Testphase von 100 Jahren zu Grunde, in der die Abfälle direkt zugänglich sein müssen. Die Auslegung des Endlagers muss eine Verlängerung auf 300 Jahre erlauben. In Schweden sind die Details für die Rückholbarkeit bei der Endlagerung abgebrannter Brennelemente gegenwärtig noch offen. In der Schweiz, wo die Rückholbarkeit wie in den Niederlanden für alle Arten radioaktiver Abfälle gilt, soll die Entscheidung zum Verschluss des Endlagers dann getroffen werden, wenn sich künftige Generationen von der Sicherheit und Zweckmäßigkeit der bereitgestellten Lösung überzeugt haben.[15]

Nachteile und Vorteile rückholbarer Endlagerung

Vorweg gesagt, auch die rückholbare Endlagerung ist nicht der Königsweg bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle, den gibt es angesichts des langfristigen Gefährdungspotenzials nicht, aber sie ist nach meinem Verständnis das geringere Übel.

Als Probleme rückholbarer Endlagerung werden im Wesentlichen diskutiert

  • die Freisetzung von Radioaktivität im Rahmen der Betriebsabläufe;
  • die radioaktive Belastung des Betriebspersonals und der Umwelt durch die Bewetterung des Endlagers;
  • Gefährdungen durch unvorhersehbaren Wasserzufluss und Instabilität des Wirtsgesteins.[16]

Diese Argumente gelten allerdings während der ca. 40-jährigen Betriebsphase auch für ein nicht-rückholbares Endlager. Bei der rückholbaren Endlagerung verlängert sich lediglich der Zeitrahmen. Des Weiteren werden diskutiert

  • die Unsicherheiten bei der Prognose gesellschaftlicher Systeme: Die langfristige gesellschaftliche Kontrolle der radioaktiven Abfälle könne nicht vorausgesetzt werden, weil dieses den Weiterbestand der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Möglichkeiten der Gesellschaft voraussetze. Das sei aber nicht selbstverständlich.
  • Durch Kriegseinwirkungen oder terroristische Eingriffe könne die Gefahr des Missbrauchs radioaktiver Abfälle nicht ausgeschlossen werden.
  • Die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen: Das Verursacherprinzip werde verletzt. Künftigen Generationen werde die Last der Abfälle aufgebürdet, während gegenwärtig Lebende die Vorteile aus der Atomenergienutzung hätten.
  • Die erheblichen Kosten für den Kontroll- und Sicherheitsaufwand.[17]

Den Problemen sind als Vorteile gegenüber zu stellen

  • die Revidierbarkeit des Umgangs mit den Abfällen;
  • die Fehlerfreundlichkeit des Konzepts;
  • die Möglichkeit der Gefahren- und Schadensvorsorge durch aktive Kontrolle der Anlage, Wartung und Reparatur;
  • die Möglichkeit der Weiterentwicklung technischer Verfahren und Methoden z.B. durch verlängerte Prüf- und Testzeiträume bei in-situ-Untersuchungen, durch Demonstrationseinlagerung, Beobachtung des Endlagersystems, der Abfälle und der Synergismenbildung;
  • die Nutzung möglichen Wissens- und Technikfortschritts;
  • der Erhalt der Handlungsspielräume künftiger Generationen;
  • die Einhaltung demokratischer Regeln.[18]

Das Entscheidungsdilemma

Bei der Gegenüberstellung beider Endlagerkonzepte wird deutlich, dass sowohl Vorteile als auch schwerwiegende Probleme mit beiden verbunden sind. Für beide Konzepte gibt es Gründe, sie zu bejahen, aber auch sie abzulehnen. Im Rahmen der Technikethik ist es möglich, mit dem Instrument der Technikfolgenbewertung unter Anwendung allgemeinverbindlicher Kriterien die gegenteiligen Konzepte zu bewerten. So besteht unter Ethikern aller Couleur (patho-, ökozentrische, holistische Ansätze) Übereinstimmung, dass im Rahmen der Folgenabschätzung und -bewertung dem prinzipiell begrenzten Erkenntnis- und Prognosevermögen Rechnung zu tragen ist und es wird die Konsequenz gezogen, dass Technologien und ihre Folgen fehlerfreundlich, überschau- und beherrschbar, reversibel und damit menschenfreundlich sein müssen.[19] Das schließe Maßnahmen aus, wie u.a. Walther Zimmerli betont, deren "absehbare Folgen - in dem Sinne irreversibel sind, dass sie ´Umkipp-` oder Zerstörungseffekte in der außermenschlichen Natur bewirken" und Handlungen, die das Recht zukünftiger Generationen auf Selbstbestimmung beseitigen.[20] Und Christoph Hubig führt gegenüber der "Maßlosigkeit jeglichen Erkenntnisanspruchs" das "Postulat der Selbstbegrenzung ins Feld". Er hebt hervor, dass Eingriffe in das Natursystem, die "nicht mehr im Bereich begrenzter Überschaubarkeit liegen" und solche, die "im Blick auf kurzfristige Gratifikation langfristig die Existenzbedingungen des Handelns und Überlebens gefährden" weder zu verantworten noch ökologisch und ökonomisch vernünftig sind.[21] Und Hans Jonas fordert angesichts der asymmetrischen Beziehung zwischen den herrschenden Gegenwartsinteressen und den hypothetischen Risiken in der Zukunft, dass in "Dingen einer gewissen Größenordnung - solchen mit apokalyptischem Potenzial - der Unheilsprognose größeres Gewicht als der Heilsprognose zu geben ist."[22]

Bei Anwendung der vorgenannten Kriterien wird deutlich, dass die nicht-rückholbare Endlagerung ethisch nicht verantwortbar ist,[23] und es erscheint auch im Hinblick darauf, dass andere Länder bereits vom Konzept der Nicht-Rückholbarkeit abgegangen sind und dass dieses Konzept in Deutschland gescheitert ist, sinnvoll von einer nicht-rückholbaren Endlagerung abzusehen und eine revidierbare Entsorgungsoption anzustreben. Was kann dieses Ergebnis nun für den Standort Morsleben und die Endlagerung allgemein in Deutschland bedeuten?

Konsequenzen

Der Standort Morsleben würde unter heutigen Gesichtspunkten wie auch die Asse nicht mehr als Endlager in Frage kommen. Sowohl Asse als auch Morsleben sind noch nicht verschlossene Endlager. Bundesumweltminister Gabriel vertrat im Rahmen der bereits erwähnten Podiumsdiskussion am 22.5.06 in Wolfenbüttel die Auffassung, dass es möglich sei, aus einem bereits verschlossenen Endlager die Abfälle wieder herauszuholen. Diese Auffassung wird auch in Fachkreisen vertreten. Es sei "der Zugang zu einem verschlossenen Endlager - allerdings mit erhöhtem Aufwand - auch zukünftig (wie bereits heute) möglich, sofern ein bestimmter technisch-wissenschaftlicher Mindeststandard erhalten bleibt."[24] Losgelöst davon, dass ich diese Auffassung nicht teile, stellt sich vor diesem Hintergrund aber die Frage, warum die Abfälle aus einem nicht geeigneten Endlager wie Morsleben nicht wieder herausgeholt werden. Alternativ dazu stellt sich, wenn die Abfälle nicht herausgeholt werden können, die weitere Frage, ob es unter Sicherheitsaspekten wirklich sinnvoll ist, den Standort zu schließen, oder ob es im Blick auf die Langzeitproblematik verantwortlicher wäre, das Endlager offen zu halten. Das sind Fragen, die m.E. durch ein betreiberunabhängiges fachübergreifendes Gremium geprüft und beantwortet werden müssten. Ein Gremium, das aus Sachverständigen besteht, die von den kritischen BürgerInnen am Standort ausgewählt werden und das aus Mitteln des Bundes finanziert wird.

Im Blick auf die künftige Endlagerung in Deutschland halte ich eine Vernetzung von Menschen an den Standorten Konrad, Gorleben, Asse, Morsleben für dringlich, um mit "einer Stimme" Forderungen gegenüber den derzeit politisch Verantwortlichen hinsichtlich der noch ausstehenden gesellschaftlichen und politischen Diskussion über die Empfehlungen des Arbeitskreises Endlagerung zum Standortsuchverfahren, der Endlagerkriterien und der Öffentlichkeitsbeteiligung einzufordern und das Problem der Endlagerkonzeption anzugehen mit dem Ziel, einen revidierbaren Umgang mit den radioaktiven Abfällen in Deutschland im tiefen Untergrund durchzusetzen. gesellschaftlich relevanter Kräfte gesucht werden.

Fußnoten

  1. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Plan Endlager für radioaktive Abfälle, Kurzfassung Stand 9/86 in der Fassung 4/90 Schachtanlage Konrad in Salzgitter, Salzgitter 1990, S. 12, 54, 97 f, 104
  2. ebd., S. 99ff
  3. Gruppe Ökologie, Vergleichende Bewertung von Entsorgungsoptionen für radioaktive Abfälle, Hannover 2001, S. 81 ff.; Mitglieder des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte, Empfehlung des AkEnd - Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte, ohne Ort Dezember 2002, S. 6f
  4. Garms-Babke, Christa, Die Unvereinbarkeit nicht-rückholbarer Endlagerung radioaktiver Abfälle mit dem Grundgesetz, Am Beispiel von Schacht Konrad, Frankfurt a.M. 2002, S. 32ff
  5. ebd., s.hierzu auch Professor Dr. H.W. den Hartog, Laboratorium für Feststoffphysik an der Staatlichen Universität Groningen, www.castor.de/technik/endlager/hartog.html
  6. Garms-Babke, Christa, aaO., S. 33f
  7. ebd., S. 35f
  8. ebd., S. 52f
  9. Deutscher Bundestag (8. Wahlperiode), Bericht der Enquete-Kommission "Zukünftige Kernenergie-Politik" über den Stand der Arbeit und die Ergebnisse gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages (Drucksache 8/2628), Drucksache 8/4341 vom 27.6.1980
  10. Lenssen, Nicholas, Nuclear Waste: The Problem That Won't Go Away, Washington December 1991, S. 7/8
  11. Bundesamt für Strahlenschutz, Endlager Morsleben, Das Endlager für radioaktive Abfälle vor der Stilllegung, Salzgitter 2001, S. 28 f., GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, Remlingen, ohne Datum, S. 19, Aktion Atommüllfreie Asse, Wolfenbüttel, Dokumentation 2. Fachgespräch zur Situation im Atommüll-Endlager Asse II am 23.4.2005, Wolfenbüttel, Kirchencampus
  12. Wolfenbütteler Zeitung vom 13.3.2006
  13. ebd. vom 24.5.2006
  14. European Commission, nuclear science and technology, Concerted action on the retrievability of long-lived radioactive waste in deep underground repositories, Final report, EU 19145 EN, Luxembourg 2000
  15. Gruppe Ökologie, aaO.
  16. Garms-Babke, Christa, aaO., S. 30f
  17. Gruppe Ökologie, aaO., S. 69ff
  18. ebd., Bl. 4ff
  19. Garms-Babke, Christa, aaO., S. 102ff
  20. Zimmerli, Walther Ch., Einmischungen, Die sanfte Macht der Philosophie, Darmstadt 1993, S. 37, Spaemann, Robert, Technische Eingriffe in die Natur als Problem der politischen Ethik, in: Birnbacher, Dieter (Hg), Ökologie und Ethik, Stuttgart 1996, S. 199, Hubig, Christoph, Technik und Wissenschaftsethik, Ein Leitfaden, Berlin/Heidelberg 1952, S. 139f
  21. Hubig, Christoph, aaO., S. 157f
  22. Jonas, Hans, Das Prinzip Verantwortung, Versuch einer Ethik für die technologische Zivilisation, Frankfurt am Main 1987, S. 28, 68, 76
  23. Garms-Babke, aaO., S. 102ff
  24. Gruppe Ökologie, aaO., B - 17