2007-02:PM OLGbeschluss180607

Aus grünes blatt
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Spektakulärer Beschluss des Oberlandesgerichts:

Polizei- und Justizmethoden in Gießen erinnern an Nazi-Schutzhaft

Juristische Aufarbeitung von Rechtsbeugung und Fälschungen gefordert!


pm In einem spektakulären Beschluss hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 18. Juni 2007 den Gießener Polizei- und Justizbehörden bescheinigt, willkürlich politisch unerwünschte Personen begangener Straftaten zu verdächtigen und grundlos einzusperren. Der 20. Zivilsenat brachte die in Gießen angewandte Verhaftungspraxis sogar mit Polizei- und Justizmethoden aus der Nazizeit in Verbindung und stellte fest: "Da das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äußerst massiv missbraucht wurde, sollte es durch die Tatbestandsmerkmale 'unerlässlich' und 'unmittelbar bevorstehend' rechtlich unmöglich gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer Ermächtigung zum sog. Vorbeugegewahrsam (früher: Schutzhaft) ausgeweitet wird." Mit Bezug auf die Gießener Methoden folgt: "Diese Voraussetzungen lagen hier von Anfang an sämtlich nicht vor."

Hintergründe und Abläufe

In der Nacht zum 14. Mai 2006 wurde Jörg Bergstedt – zusammen mit drei weiteren politischen AktivistInnen – festgenommen, nachdem er Badminton auf dem Justizkomplex gespielt hatte. An dem umfangreichen Polizeieinsatz waren Einheiten verschiedener Polizeistationen und -abteilungen sowie ein Mobiles Einsatzkommando (MEK) beteiligt. In Folge wurde Bergstedt durch Beschluss des Amtsgericht Gießen in Unterbindungsgewahrsam verbracht. Die völlig unbelegten Vorwürfe bezogen sich auf Sachbeschädigungen an der CDU-Geschäftsstelle und dem privaten Anwesen des hessischen Innenministers – Volker Bouffier. Gegen die Freiheitsentziehung hatte der Umweltaktivist sofortige Beschwerde eingelegt.

Mehr als ein Jahr nach den skandalösen Ereignissen hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main einen für den gesamten Fall bemerkenswerten Beschluss gefasst. In der Entscheidung des 20. Zivilsenats vom 18.06.2007 heißt es klipp und klar: „Ein hinreichender Anlass für einen Unterbindungsgewahrsam hat nicht bestanden. Die Ingewahrsamnahme des Betroffenen war insgesamt rechtswidrig.“ Dass der Betroffene Kritik am hessischen Innenminister übe oder „nachts durch Gießen zieht, macht ihn jedenfalls noch nicht hinreichend verdächtig“.

Der gesamte Beschluss ist getragen von ungewöhnlich deutlichen Vorwürfen gegenüber Amts- und Landgericht Gießen, welche „Beweisanforderungen völlig vernachlässigt haben.“ Besonders hart fällt die Schelte für Amtsrichter Gotthardt aus, der den Unterbindungsgewahrsam gegen Bergstedt angeordnet hatte: „Keineswegs durfte das Amtsgericht – wie geschehen – den Betroffenen ohne irgendwelche Erwägungen zur Beweissituation hinsichtlich der Richtigkeit der Vorwürfe so behandeln, als ob alle Vorwürfe stimmten“, heißt es auf Seite 6 der Entscheidung des OLG. Ganz im Gegenteil: „Was das Amtsgericht zu seiner Annahme veranlasst hat, bleibt irn Dunklen, da es seine Annahme nicht begründet hat.“

Überwachung entlastet Bergstedt eindeutig

Unabhängige Recherchen und Akteneinsichtnahme hatten schon Mitte 2006 ergeben, dass Bergstedt in der Nacht zum 14. Mai 2005 durch einen breit angelegten Polizeieinsatz inklusive einer aufwendig ausgestatteten Sondereinheit (MEK) bei all seinen Bewegungen observiert wurde. Aus den dabei gewonnenen Ergebnissen ist erkennbar, dass Bergstedt die ihm zur Last gelegten Straftaten unmöglich begangen haben konnte. Der 20. Zivilsenat des OLG schließt sich dieser Sichtweise in seinem Beschluss an. „Aus dem Vermerk ergibt sich, dass der Betroffene in der Zeit von 2.28 bis 2.47 Uhr beobachtet worden ist, wie er im Bereich des Giessener Justizkomplexes Badminton spielte. Danach ist ausgeschlossen, dass der Betroffene zwischen 2.27 und 2.35 Uhr in der CDU-Geschäftstelle ein Loch in die Eingangstür gebohrt hat. Auch für die gegen 2.43 Uhr festgestellten Farbschmierereien an der Grundstücksmauer des Hauses Altenfelsweg 36 fehlt es an konkreten Hinweisen auf den Betroffenen.“

Dass diese einfachsten logischen Feststellungen einfach so übergangen wurden, mag Jörg Bergstedt nicht glauben: „Die Verantwortlichen bei Polizei und Justiz wussten genau, dass die Vorwürfe gegen mich gegenstandslos waren. Aber sie wollten mich wegsperren – unter Einsatz von offensichtlichsten Lügen.“

Täuschung durch den Staatsschutz Gießen?

Nach Auffassung des OLG gibt es bereits in dem „polizeilichen Antrag auf die Anordnung von Unterbindungsgewahrsam (...) keine verlässlichen Anhaltspunkte, die für den Betroffenen als Täter sprechen.“ Es stellt daher die Frage, „wieso es kommen konnte, dass dem Amtsgericht ein Antrag auf Ingewahrsamnahme vorgelegt wurde, in dem der Umstand der anderweitigen Observation in der Tatnacht und deren Ergebnis nicht deutlich mitgeteilt und auch das Landgericht insoweit nicht unterrichtet wurde (...)“

Aus Sicht von Patrick Neuhaus – einer der drei anderen Betroffenen des „Polizeiausrasters“ vom 14. Mai 2006, stützt das OLG mit dieser Bemerkung die von ihnen erhobenen Vorwürfe: „Der Staatsschutz Gießen hat sämtliche Tatsachen unterschlagen und unbelegte Behauptungen aufgestellt, um einen Justizkritiker aus dem Verkehr zu ziehen.“ Dennoch glaubt er nicht daran, dass die Giessener Gerichte getäuscht worden sind. Der Antrag des Staatsschutzes sei durch jeden Richter als absolut unbegründet zu erkennen gewesen. „Richter Gotthardt war eingeweiht in den Plan des Staatsschutz und hat ihn willig umgesetzt“, behauptet Neuhaus.

„Das Oberlandesgericht bestätigt auf voller Linie, dass Gießener Strafverfolgungsbehörden gezielt auf Täuschungen und massive Rechtsbeugung zurückgegriffen haben, um einem politischen Aktivisten die Freiheit zu entziehen“, erklärt er weiter. Zufrieden sei er allerdings nicht: „Eine umfassende juristische wie politische Aufklärung des 14. Mai 2006 steht noch aus. Der Beschluss des OLG könnte ein Anfang sein, um das skandalöse Wirken der verantwortlichen Polizei, Justiz und Politik aufzudecken.“

  • Internetseite zum Fall: www.projektwerkstatt.de/weggesperrt
  • Kontakt zum Betroffenen: 06401-903283