2010:Tierbefreiung, Menschenrecht - ein Kampf, ein Gefecht!

Aus grünes blatt
Zur Navigation springenZur Suche springen

Kommentar:

Auf der Diskussionsseite dieses Artikels befindet sich ein Kommentar oder Kritik zu diesem Artikel. Da im grünen blatt jedE weitgehend unkontrolliert veröffentlichen kann, sind die Kommentare wichtig, um sich ein ausgewogenes Bild von den behandelten Themen zu machen.

Tierbefreiung, Menschenrecht - ein Kampf, ein Gefecht

Die Forderungen der sich politisch links verortenden Tierbefreiungsbewegung unterscheiden sich grundsätzlich von denen des konventionellen Tierschutzes; statt etwa bessere Haltungsbedingungen zu fordern, wird das Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnis der Menschen gegenüber den anderen Spezies prinzipiell in Frage gestellt. Freiheit und Lebensrecht sollen jedem fühlenden Lebewesen zugestanden werden – was den Menschen natürlich einschließt, weshalb AktivistInnen sich als Teile einer sozialen, herrschaftskritischen und emanzipatorischen Bewegung zur Befreiung von Mensch und Tier betrachten. Diese Überzeugung stellt eine potentielle Bedrohung für jene dar, die von Ausbeutungsverhältnissen profitieren. Weil sie die betroffenen Unternehmen ökonomisch schädigten, sind vor einigen Jahren in den USA und Großbritannien die rechtlichen Grundlagen geschaffen worden, nicht organisierte Bewegungen wie die „Animal Liberation Front“ als „terroristische Organisationen“ zu behandeln. Österreich scheint nun das Einfallstor nach Kontinentaleuropa für diese globale Entwicklung zu werden: Im Mai 2008 wurden neun Aktivisten und eine Aktivistin der Tierrechtsbewegung inhaftiert und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation beschuldigt. Sie blieben bis zum 2. September in Haft; momentan sind sie bis zum Verfahren auf freien Fuß gesetzt.

Chronologie der bisherigen Ereignisse:

2008, 21. Mai, 6 Uhr: Bewaffnete Spezialeinheiten der österreichischen Polizei führen erstmals einen Rundumschlag gegen eine soziale Bewegung durch: Sondereinheiten stürmen 23 Wohnungen, Häuser und Büros in Wien, der Steiermark, in Tirol und Salzburg, welche mit Tierrechtsaktivitäten in Verbindung gebracht werden. Teilweise werden die BewohnerInnen mit gezogenen Waffen aus dem Schlaf gerissen, eingeschüchtert, an die Wand gestellt und mit Handschellen gefesselt, während die Gebäude durchsucht werden.

Begründung für die Hausdurchsuchungen ist der Vorwurf der „Bildung einer kriminellen Organisation“ gemäß §278a StGB, sowie diverse Einzeldelikte wie „schwere Sachbeschädigungen, Säureattentate und Brandanschläge“. Gegen zehn Personen, bei denen Hausdurchsuchungen durchgeführt werden, liegen Haftbefehle vor. Begründet wird die Haft mit Verdunkelungsgefahr, da die Betroffenen z.B. mit verschlüsselten E-Mails kommuniziert haben, sowie Tatbegehungsgefahr, weil sie seit langem in der Tierrechtsszene aktiv sind und zu ihrer Überzeugung stehen. Beide Argumentationsstränge stehen in eklatantem Widerspruch zur liberalen Unschuldsvermutung. Dem Großteil der von den Hausdurchsuchungen Betroffenen werden gesetzliche Grundrechte verweigert, wie z.B. der Anruf bei einer Vertrauensperson oder RechtsvertreterInnen.

Noch am selben Tag findet die erste Demonstration gegen diese neue Art der Repression statt. Während der folgenden Monate wird fast täglich in Österreich und zahlreichen anderen Staaten demonstriert.

http://asatue.blogsport.de/images/Bild3.jpg

24. Mai: Über alle zehn Festgenommenen wird Untersuchungshaft verhängt. Neun von ihnen werden von der Rossauer Lände in die Justizanstalt Wiener Neustadt gebracht. Nur ein Inhaftierter bleibt vorläufig in Innsbruck. „Aus scharfen Protest gegen die aus meiner Sicht ungerechtfertigte fortgesetzte Festhaltung“ tritt ein Gefangener in den Hungerstreik. Sieben weitere folgen seinem Beispiel.

26. Mai: In der Pressekonferenz der Solidaritätsgruppe „antirep2008“ wird das Vorgehen der Behörden als unverhältnismäßig, rechtswidrig und willkürlich kritisiert.

28. Mai: Ohne ihre RechtsanwältInnen zu informieren, werden einige der Gefangenen verlegt und „wegen Verdacht auf Komplizenschaft“ auf drei Anstalten aufgeteilt. Zwei der Häftlinge kommen in die Justizanstalt nach Eisenstadt, vier in die Justizanstalt Wien-Josefstadt, der Häftling aus Tirol wird dafür nach Wiener Neustadt verlegt.

4. Juni: Internationaler Aktionstag für die Gefangenen. Laut Stellungnahme von Amnesty International wurden folgende Menschen- und Grundrechte missachtet: Verhältnismäßigkeit, Unschuldsvermutung, hinreichender Tatverdacht, faires Verfahren.

5. Juni: In einem offenen Brief bedankt sich ein Inhaftierter für die länderübergreifende Solidarität: „Auch wenn die Mauern hoch, dick und mit Stacheldraht bewehrt sind, die Fenster vergittert und die Stahltüren versperrt sind, spüre ich hier drinnen die Solidarität und Unterstützung von draußen!“ Stellungnahme der Rechtshilfe: „Die Arbeit der RechtsanwältInnen wird nach wie vor massiv behindert und so das Grundrecht auf ein faires Verfahren ausgehöhlt. Nach wie vor hat keinE AnwältIn im gegenständlichen Verfahren vollständige Akteneinsicht erhalten, was u.a. bedeutet, dass bei den Haftverhandlungen am Freitag die Verteidigung ohne ausreichende Kenntnisse der Vorwürfe, Ermittlungen oder Beweislagen zurechtkommen muss. Tatsache ist, dass gegen die Betroffenen U-Haft verhängt wurde wegen einer angeblichen Beweislage, die den RechtsanwältInnen als auch den Betroffenen vorenthalten wird.“

6. Juni: Haftprüfungsverhandlung: Die Untersuchungshaft wird für alle zehn TierrechtlerInnen verlängert.

2. Juli: Internationaler Aktionstag für die Gefangenen. Demonstrationen u.a. auch in Indien, Israel, Schweden.

4. Juli: Offener Brief eines Inhaftierten: „Bereits kurz nach meiner Verhaftung bekam ich zum ersten Mal von Protesten mit. Als ich aber nach einigen Tagen erfuhr, welche Solidarität aus unterschiedlichsten Ländern kam, hat das mir hier drinnen sehr viel Kraft gegeben. Es hat mich sehr gefreut, dass eine solche Kriminalisierung einer sozialen Bewegung nicht einfach hingenommen wird und dass Menschen aus unterschiedlichsten politischen Zusammenhängen gemeinsam aktiv wurden und Solidarität zeigten (…) Eine Gesellschaft, in der Tiere keinerlei Lebens- und Unversehrtheitsrecht haben, sie milliardenfach Tag für Tag in Mastanlagen, Laboren, auf sog. Pelztierfarmen eingesperrt, in den Schlachthäusern ermordet und ihre Körper zerteilt und zur Ware gemacht werden… nein, ich werde darüber nicht schweigen und aufhören, mich dagegen einzusetzen. Auch mit massivster Repression nicht, niemals! Für jede und jeden einzelnen von ihnen!“

7. Juli: Die Untersuchungshaft wird ein weiteres Mal verlängert, obwohl inzwischen die konkreten Vorwürfe (Brandstiftung, Buttersäure-Anschlag) von der Oberstaatsanwaltschaft zurückgenommen wurden und damit eine wesentliche Voraussetzung für die Anwendung des §278a entfällt.

24. Juli: Da eine angebliche Verdunkelungsgefahr laut Gesetz nur für zwei Monate Grund für Untersuchungshaft sein darf, fällt dieser Haftgrund weg. Aus Sicht der Solidaritätsgruppe handelt es sich um einen Fall von in dieser Form in Österreich illegaler Beugehaft, um die Betroffenen zu brechen und sie zu Distanzierungen oder belastenden Aussagen zu zwingen.

13.August: Der erste der zehn Inhaftierten kommt unerwartet frei, als ein Untersuchungsrichter sich erstmals von der Position der Staatsanwaltschaft entfernt und die „Tatbegehungsgefahr“ in seinem Fall als nicht gegeben ansieht. Die Staatsanwaltschaft erhebt Rechtsmittel gegen die Entlassung aus der Haft.

2. September: Die Oberstaatsanwaltschaft Wien stellt fest, dass die zu erwartende Haftstrafe „außer Verhältnis“ zur bereits verbüßten U-Haft steht; die untergeordnete Staatsanwaltschaft muss sich beugen und auch die restlichen neun Inhaftierten vorläufig entlassen. Angesichts der allzeit präsenten Überwachungsmaßnahmen kann von „Freiheit“ nicht gesprochen werden.

30. September: Erneute Hausdurchsuchung, die sich gegen einen der zehn zwischen 21. Mai und 2. September Inhaftierten richtet. Der Betroffene selbst ist zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung nicht zuhause, auch wird seine Anwältin nicht informiert, sondern lediglich zwei NachbarInnen als ZeugInnen hinzugezogen.

13. Oktober: Eine Frau, die dem VgT (Verein gegen Tierfabriken) eine Geldspende gemacht hat, wird von der Polizei ohne richterliche Vorladung verhört.

2009, Januar: Die Ermittlungen gegen eine Person werden offiziell eingestellt. Nachdem die Ermittlungen gegen den Aktivisten mit der Begründung, er sei „eindeutig der militanten Tierrechtsszene zuzuzählen“ aufgenommen worden waren, wurde er zweimal stundenlang von Beamten der Kriminalpolizei verhört, sein Handy wurde abgehört, und aufgrund eines Beschlusses der Staatsanwaltsschaft Wiener Neustadt einen Monat lang observiert, außerdem zur freiwilligen Abgabe einer DNA-Probe ermutigt.

20. Februar: Das Landesgericht Wiener Neustadt beschließt, dass der VgT mindestens eine Kopie von zwei für die Vereinsarbeit besonders wichtigen, bei einer Durchsuchung beschlagnahmten Festplatten bekommen müsse.

24. Februar: Das Landesgericht Wiener Neustadt beschließt, die Verweigerung der Akteneinsicht bei der Kriminalpolizei sei unrechtmäßig.

Ende April: Die Polizei präsentiert Abschlussberichte über 40 Personen. Abschlussberichte stellen in der Regel das Ende der polizeilichen Nachforschungen dar. Dennoch wird weiter ermittelt.

10. Juni: Obwohl die eigens eingerichtete Sonderkommision bereits ihre Abschlussberichte über jene Personen verfasst hat, die verdächtigt werden, einer kriminellen Organisation nach §278a Strafgesetzbuch anzugehören, führt die Polizei erneut drei Hausdurchsuchungen durch. Auf ein Rechtshilfeersuchen deutscher Behörden hin wird die Wohnung eines ehemals inhaftierten Aktivisten und die beiden Wohnungen seiner Eltern durchsucht. Eine der Durchsuchungen wird mit einem Blockadeversuch von AktivistInnen verzögert.

http://asatue.blogsport.de/images/Bild1.jpg

10. August: Eine Teileinstellung der Ermittlungen wird bekannt. Damit nimmt die das Verfahren führende Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt einen großen Teil der ursprünglichen Anschuldigungen gegen die Betroffenen zurück. „antirep2008“ gibt bekannt: „Die Ermittlungsbehörden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hatten seit 2006 versucht, unaufgeklärte Straftaten der letzten dreizehn Jahre aus dem Tierschutz- und Tierrechtsbereich willkürlich ausgesuchten AktivistInnen verschiedener Vereine und Gruppen zuzuschreiben. Die nun erfolgten Teileinstellungen der Verfahren kommen einem Eingeständnis der vollkommen überzogenen Vorgehensweise und der Unhaltbarkeit der Vorwürfe gleich.“

11. August: Den AnwältInnen der zehn ehemals inhaftierten AktivistInnen werden die Strafanträge zugestellt. Nun ist klar: Es wird einen Prozess geben wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation, die Anschuldigungen nach § 278a StGB werden aufrecht erhalten.

5. Oktober: Die österreichische Tageszeitung „Der Standard“ berichtet, dass nun auch eine Richterin des Unabhängigen Verwaltungssenats von der polizeilichen Sonderkommision befragt wurde, weil sie vor vier Jahren mehrere Verwaltungsstrafen gegen TierrechtsaktivistInnen (in Verbindung mit einer Jagdstörung) aufgehoben hatte. Das reichte aus, um Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs gegen die Richterin einzuleiten und eine telefonische Überwachung anzuordnen, denn sie soll, so der Vorwurf, die konstruierte „kriminelle Organisation“ unterstützen.

30. Oktober: Einer der nach § 278a Angeklagen, Chris Moser, wird zu Hause von Beamten aufgesucht und zu einer Einvernahme geladen. Er sei Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren nach § 248: „Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole“. In einem von dem KünsterInnenkollektiv „Ein/Aus“ veröffentlichten YouTube-Video wird eine Fahne, die der Tiroler Landesfahne ähnlich sieht, verbrannt. Chris Moser ist nur einer von mehreren kritischen Kulturschaffenden, die sich an dem Projekt beteiligen. Die Solidaritätsgruppe vermutet, er sei „aufgrund seiner exponierten Stellung als Angeklagter im 278a-Verfahren ein beliebtes Ziel der Repressionsbehörden.“

6. November: Aus einem Artikel in „Der Standard“ erfahren die zehn vom Verfahren Betroffenen, dass die Verhandlung am Gericht Wiener Neustadt stattfinden wird. Der Antrag der Betroffenen, den Prozess aus verfahrensökonomischen Gründen nach Wien zu verlegen, wird abgelehnt, obwohl fast alle ZeugInnen und Angeklagten in Wien leben. Der bisherige Verlauf des Verfahrens ließ wenig Hoffnung auf die Chance eines fairen Verfahrens. Jetzt, da klar ist, dass der Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt stattfindet, ist diese Hoffnung gleich null. „Wir sind von der Unbefangenheit der RichterInnen nicht überzeugt und wie vor kurzem bekannt wurde, kann eine Richterin, die AktivistInnen freispricht, damit rechnen, selbst Objekt der Ermittlungen zu werden.”

Ein Justizskandal

In einem Interview bezeichnete Ulf Naumann, Vorsitzender des Vereins „Die Tierbefreier e.V.“ und selbst unter den Angeklagten, das Verfahren in Österreich als „Gesinnungsverfahren“: Die Polizei habe sich einfach einige TierrechtlerInnen herausgesucht, die sie als radikal einstufte, und unter dem Motto „irgendeinen Dreck werden die schon am Stecken haben“ observiert. Jahrelange intensive Überwachungsmaßnahmen (Personenobservationen, Telefonüberwachungen, Kameras vor Hauseingängen, Mikrofone in Wohnungen, eingeschleuste verdeckte ErmittlerInnen, Peilsender an Autos) haben zu dem Ergebnis geführt, dass es keinen einzigen Beweis gegen einzelne Personen für begangene Straftaten gibt. Dennoch behaupten die Sonderkommision und die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt immer noch, dass die AktivistInnen Mitglieder einer „kriminellen Organisation“ seien. Die Begründungen sind nach wie vor absurd. In den pro Person ca. 80 Seiten umfassenden Abschlussberichten wird durchgehend versucht, legale Kampagnenarbeit zu kriminalisieren und den einzelnen Leuten aus ihrer politischen Gesinnung einen Strick zu drehen. Ulf Naumann meint dazu: „Neben dem Fehlen irgendwelcher konkreten Tatzuordnungen ist allein der Begriff der kriminellen Organisation völlig unangebracht, denn es gibt überhaupt gar keine kriminelle Organisation. Autonome Gruppen und Grüppchen arbeiten alle selbständig, dies wird aus Bekennerschreiben und dem Selbstverständnis dieser Gruppen immer wieder deutlich. Es gibt keine hierarchische Streuung und Struktur“ – eine solche würde dem herrschaftskritischen Ansatz vieler Gruppen auch grundsätzlich widersprechen.

Die von der Justiz vorgebrachten Vorwürfe gegen die wegen §278a Beschuldigten sind auch lediglich „Aktivitäten zur Förderung der Ziele“ der vermeintlichen „kriminellen Organisation“, so etwa die „Anmeldung von Demonstrationen“ gegen den Verkauf von Echtpelzprodukten, das Halten von öffentlich zugänglichen Vorträgen, das Verfassen von Artikeln für Zeitschriften oder Recherchen zu Pelzverkauf und Tierhaltung, außerdem werden Aktionen des zivilen Ungehorsams, beispielsweise Ankettungen bei Pelzgeschäften oder Jagdstörungen, genannt – Methoden und Aktionsformen, wie sie durch viele Nichtregierungsorganisationen angewendet werden und die nicht ausschlaggebend sein können für den Tatvorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation. Konkrete Straftaten sollen fast ausschließlich von „unbekannten MittäterInnen“ begangen worden sein. Über zwei Jahre massivste Ermittlungen waren also offenbar vor allem auf das öffentliche, politische und legale Engagement von Personen und Vereinen fokussiert. Wovor bereits seit langem gewarnt wird, dass die Anwendung des Paragrafen, welcher die „Bildung einer kriminellen Organisation“ zum Straftatbestand macht, der Kriminalisierung und Überwachung von sozialen und politischen Bewegungen Tür und Tor öffnet, hat sich bestätigt: Genau wie § 129a und 129b in Deutschland wird § 278a in Österreich dazu verwendet, um politisch aktive Menschen zu kriminalisieren, auf breiter Ebene gegen sie zu ermitteln, sie zu bespitzeln und einzuschüchtern.

Alex Sommer von „antirep2008“ äußert sich dazu wie folgt: „In den vorliegenden Details wird auf erschütternde Art und Weise deutlich, dass sich der Angriff von Polizei und Justiz kaum gegen konkrete Straftaten sondern gegen eine kämpferische Bewegung und erfolgreiche Kampagnen richtet“ – eine Feststellung, die andere Nichtregierungsorganisationen und Angehörige politischer und sozialer Bewegungen aufhorchen lassen muss. Betroffene Organisationen und Kampagnen im konkreten Fall sind: Basisgruppe Tierrechte (BAT), Escada-Campaign, Offensive gegen die Pelzindustrie (OGPI), Orange 94.0 – das Freie Radio in Wien, tier-wege, Die Tierbefreier e.V., Vegane Gesellschaft Österreich, Verein gegen Tierfabriken (VgT), Verein RespekTiere. Die Solidaritätsgruppe aber warnt: „Sollte hier die Anwendung des § 278a als Präzidenzfall vor Gericht durchgehen, sind wir nicht nur einem repressiven Überwachungsstaat einen gewaltigen Schritt näher, sondern es wird auch nurmehr eine Frage der Zeit sein, welche Gruppen oder politische Bewegungen es als nächstes treffen wird.“

Matthias Rude,
Antispeziesistische Aktion/Bündnis gegen Tierausbeutung Tübingen

Der Prozess startet am 10. März 2010. Die Betroffenen brauchen Solidarität und Unterstützung. Internetpräsenz der Solidaritätsgruppe: http://www.antirep2008.tk