2007-01:Eine bunte Mischung Repression

Aus grünes blatt
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Eine bunte Mischung Repression

Redaktionsdurchsuchung war verfassungswidrig

jb "Die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume von CICERO und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel stellen einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit des Beschwerdeführers dar." So heißt es in der Presseinformation des Bundesverfassungsgerichts. Die Attacke der Repressionsbehörden auf die Zeitung war bundesweit in den Schlagzeilen. Das Urteil kann auch kleineren und selbstorganisierten Medien helfen, auf die Angriffe Alltag sind - und für die sich die Eliten der Republik dann nicht stark machen. Der Grund im Cicero-Fall: "Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln." Mehr im Urteil vom 27. Februar 2007 – 1 BvR 538/06; 1 BvR 2045/06 –


Freispruch in zweiter Instanz

Nach der ersten Gendreck-weg-Aktion 2005 in Strausberg wurden die beiden Imker Michael Grolm und Jürgen Binder verurteilt, weil sie mit einem Infoschreiben an alle Unterstützer und Unterstützerinnen zu Straftaten aufgerufen hätten. Jürgen außerdem noch, weil er Anmelder der Homepage http://www.gendreck-weg.de ist. Michael Grolm beantragte unterstützt von der Rechtshilfegruppe Revision. Mit Erfolg: Er wurde jetzt in zweiter Instanz freigesprochen. Damit blieb auch von Jürgen Binders Strafe "nur" ein Teil übrig, wegen der Internet-Seite.


Genfeld-Befreiungen vor Gericht

Zum Jahresende erhielten zahlreiche Feldbefreierinnen und Feldbefreier Strafbefehle und Einladungen zum Prozess. Die ersten acht von ihnen mussten sich am 11. Januar in Zehdenick wegen "gemeinschaftlicher Sachbeschädigung" verantworten. Der Saal war voll, da zahlreiche Gentechnik-GegnerInnen ihre Solidarität mit den Angeklagten ausdrücken wollten. Nacheinander fanden ihre Verhandlungen statt. Der Richter musste sich von einigen der Feldbefreier Nachhilfe geben lassen über die Risiken der Gentechnik. Immerhin bekannte er, auch gegen Gentechnik zu sein. Ein wichtiges Argument der Angeklagten wollte er aber nicht gelten lassen: Sie beriefen sich auf den Notstandsparagrafen, der es erlaubt, eine große Gefahr auch mittels einer Sachbeschädigung abzuwenden. Fast alle Angeklagten erhielten 10 Tagessätze zu 14 bis 40 Euro. Einem der Feldbefreier gelang es, seinen Prozess platzen zu lassen. Er hatte seine Akte genau studiert und Widersprüche bei den Polizeizeugen entdeckt. Weitere Aktive haben Strafbefehle erhalten - es wird also auch deshalb Fortsetzungen geben.

Am 18. Januar standen sich dann vor einem Zivilgericht der Imker Michael Grolm von Gendreck-weg und der Anwalt des Monsantokonzernes Stiebler gegenüber. Schon vor dem Gebäude des Landgerichtes in Neuruppin konnten die Journalisten ihre Fotoapparate zücken. Eine Mauer aus Bienenkästen war dort aufgerichtet, die Kästen trugen den Schriftzug "Wir klagen Monsanto an!"

Der Gentechanbauer, der 2006 der Aktion auf seinem Feld zusehen musste, wollte eine Erklärung von dem Berufsimker haben, dass der nie wieder seinen Feldern zu nahe käme. Die konnte er natürlich nicht bekommen. Da die Konzernseite aber getrödelt hatte mit dem Zustellen schriftlicher Unterlagen zu ihrer Klage, endete der Termin vorzeitig und erstmal noch ohne Urteil.

Mehr: http://www.gendreck-weg.de/rechtshilfe.htm

Noch keine Anklage ist in Bezug auf die erste Feldbefreiung 2006 in Gießen erhoben. Die Betroffenen haben ihre offensive Verteidigung aber schon vorbereitet und einiges unter www.gendreck-giessen.de.vu präsentiert.


Keine Kontrolle von Polizeigewalt

In Rostock und Gießen sind mehrere Verfahren gegen Polizeiattacken abgewiesen worden. In Rostock ging es um zwei Vorfälle während des G8-Camps im Sommer 2006. Im ersten wurden Personen beim Besuch der direkt neben der Bereitschaftspolizei Dummerstorf gelegenen Stasi-Unterlagen-Stelle gehindert und von der Polizei per Platzverweis verjagt. Die verwaltungsrechtliche Überprüfung läuft noch, die Polizei hat sich aber bereits in der Weise geäußert, dass die betroffenen Personen vom Aussehen her wie G8-Gegner aussahen und deshalb zu Recht attackiert wurden. Außerdem seien die Aufzeichnungen der Polizisten zum Vorfall im Aktenvernichter gelandet. Das wiederum könnte der Polizei in einem zweiten Fall geholfen haben. Am Rande des ebengenannten Geschehens wurde nämlich eine andere Person verhaftet und von der Polizei im Gewahrsam schwer misshandelt (Kopf gegen Wand und Boden schlagen usw.). Dieses gab die betroffene Person in der Vernehmung (natürlich wurde gegen das Polizeiopfer ermittelt) als einzige Aussage zu Protokoll. Die Staatsanwaltschaft muss nach geltendem Recht einem ihr bekanntwerdenden Hinweis auf eine Straftat immer nachgehen, auch wenn keine Anzeige erfolgt. Natürlich tat sie das nicht - wenn Uniformierte die TäterInnen sind, tut sie das äußerst selten freiwillig. Auf Nachfrage teile die Staatsanwaltschaft mit, dass sie keine Ermittlungen aufnimmt, weil es auch sein könne, dass der Betroffene sich seine Verletzungen selbst beigebracht hätte. Sind in Rostock also auch Banküberfälle möglich, weil ja möglich ist, dass die Bank das Geld selbst weggeworfen hat?

In Gießen war es am 14.5.2006 zu einem krassen Polizeiüberfall gekommen (siehe http://www.projektwerkstatt.de/14_5_06). Einen Widerspruch hatte die Polizei mit Verweis auf den Weg vor das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Ein Betroffener ging auch vor das Verwaltungsgericht. Dieses bezeichnete nun in einem Beschluss diesen Weg aber als unzulässig. Dabei räumte das VG ein, dass die Polizei einen falschen Rechtsbehelf formuliert hatte. Andere Möglichkeiten bestünden jetzt wegen versäumter Fristen auch nicht mehr. Auf die Frage, ob das eine Nachhilfestunde für die Polizei sei, in Zukunft ihre Handlungen durch falsche Rechtsbehelfe unüberprüfbar zu machen, antwortete ein Richter sehr ehrlich, dass es so sei (nicht die Nachhilfestunde, aber der Inhalt).


Dokumentation von "Fiesen Tricks von Polizei und Justiz"

"Ihr macht eine Gedichtelesung ... und landet im Polizeiknast mit dem Vorwurf, einen Brandanschlag versucht zu haben. Einen Brandsatz haben sich die Bullen selbst gebastelt. Das glaubt niemand? Die Polizeiakten selbst belegen es. Aber das ist nur ein Fall: Verfolgung wegen Graffitis, die es nie gab. Gipsabdrücke von Schuhen des Täters, die aber nicht am Tatort, sondern von der Polizei später selbst hergestellt wurden. Videofilme der Polizei verschwinden, Falschaussagen werden gedeckt: Das Leben ist ein Bond-Film."

Mit diesem Text werben AktivistInnen aus dem Umfeld der Saasener Projektwerkstatt für eine Ton-Bilder-Schau über fünf ausgewählte, genau untersuchte Fälle systematischer Rechtsbrüche durch Polizei und Justiz. Teile davon sind inzwischen im Internet anzuschauen. In einigen Städten hat es das Ganze als Veranstaltung gegeben. Das ist dann ein erschreckender, zuweilen witziger und immer spannender Vortrag mit konkreten Fällen, Auszügen aus nichtöffentlichen Polizei- und Gerichtsakten auf Overheadfolien – ein tiefer Blick hinter das Grauen von Polizei- und Justizalltag! Mehr Informationen unter http://www.projektwerkstatt.de/fiesetricks.


Mysteriöse Veränderungen auf beschlagnahmten Computer

In einem Bericht auf Indymedia berichtet ein Betroffener davon, dass die Polizei bei ihm Daten auf dem beschlagnahmten Computer untergebracht hätte, um ihn zu beschuldigen. Die Ausführungen sind schwer zu überprüfen, zeigen aber so oder so Möglichkeiten an, wie Polizei Straftaten selbst erzeugen und anderen unterschieben kann. Dass sie solches tut, ist aus anderen Fällen bekannt. Link: http://www.de.indymedia.org/2007/02/168561.shtml.


Billigung von Straftaten im Internet?

Am 02.08.2006 wurden morgens um 6:00 Uhr bei drei Personen im Kreis Ludwigsburg (BaWü) zeitgleich die Wohnungen durchsucht. Vorgeworfen wurde ihnen die Billigung von Straftaten und der Verstoß gegen die Impressumspflicht im Zusammenhang mit einem Artikel, der etwa ein halbes Jahr zuvor auf der Website des Infoladen-Ludwigsburg erschienen war. Die Ermittlungen wurden nun eingestellt. Mehr unter http://www.de.indymedia.org/2007/02/168758.shtml.


Strafverfahren gegen SchülerInnenzeitung eingestellt

Das Strafverfahren gegen einen Redakteur der SchülerInnenzeitung HusumA wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Flensburg konnte keinen hinreichenden Tatverdacht feststellen. Geklagt hatte der NPD-Vorsitzende des Kreises Nordfriesland Kevin Stein. Stein fühlte sich durch die Bezeichnung „Neonazi“ und den Abdruck eines Bildes in der Juli-Ausgabe des HusumA, das ihn bei einer Polizeikontrolle mit weiteren mutmasslichen Rechtsextremisten zeigt, beleidigt. Infos: www.husuma.de.vu.


Klettern - Verstoß gegen die Baumschutzsatzung

Eine Lüneburger Aktivistin wurde in September 2006 zu einer Geldbuße von 50 Euro plus Verfahrenskosten (insgesamt 320 Euro) wegen "Baumklettern" (OWI) bei einer Antiatom-Demo verurteilt. Die Verhandlung dauerte 4 Stunden an (siehe Indymediaartikel "Lüneburg, Hauptstadt Absurdistans" unter http://de.indymedia.org/2006/09/157341.shtml). Als sie die Rechnung bekommen hat, hat sie sich zunächst Zeit genommen. Die FreundInnen haben sie unterstützt und jeweils ein paar Cent auf das Konto der Staatsanwaltschaft überwiesen. Die Betrofene hat mehrere Mahnungen bekommen -und wird bestimmt noch welche bekommen- und sie hat jeweils ein paar Cent überwiesen. Aber sie ist nicht zur Bank, sondern zum Gericht gegangen. Sie hat das Aktenzeichen angegeben und ein paar Centstücke abgegeben. Sie hat jeweils eine Einzahlungsquittung dafür bekommen (Siehe Bild). Der Verwaltungsaufwand kostet der Behörde viel mehr als was letztendlich eingezahlt wurde. Mehr unter http://www.de.indymedia.org/2007/02/168450.shtml.