2009-02:Der Staat bezieht Stellung: Gentech-KritikerInnen in den Knast

Aus grünes blatt
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Die Broschüre zum Filz in der Gentech-Landschaft
Der Richter mit der Keule
Mit Tripods gegen Gentechnik

Der Staat bezieht Stellung:

Millionen für die Gentechnik, Knast für immer mehr FeldbefreierInnen!

ProWe Im Wahlkampf geben sie sich kritisch, doch die Wirklichkeit sieht anders aus: Landes- und Bundesregierungen tun viel für die ungeliebte Gentechnik in der Landwirtschaft: Die Gebäude für Firmen und Versuchsfelder, die Millionengelder für Personal und Labore und, wo nötig, große Mengen an Polizei zur Sicherung der Felder werden aus den Steuern derjenigen bezahlt, die zu vier Fünfteln diese Technik gar nicht wollen. Dennoch verstummt die Kritik an der vor allem an Profit- und Machtinteressen ausgerichteten Agrogentechnik nicht. Dafür will nun die Justiz sorgen: Mit Abschreckung durch Inhaftierungen und immer mehr Verurteilungen.

Der erste Feldbefreier, Bio-Imker Micha Grolm, musste bereits am 27. August ins Gefängnis Goldlauter (Suhl). Sein Vergehen: Zertreten von MON810-Mais, der zu dem Zeitpunkt schon verboten war. Am Dienstag, den 22. September, musste der zweite Feldbefreier seine zweiwöchige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Kassel 1 antreten. Christian Pratz, Biolandwirt und Student in Witzenhausen, hat ebenfalls gentechnisch veränderte Maispflanzen ausgerissen. Am 5. Oktober trat mit Karl Braig der dritte Feldbefreier eine ebenfalls zweiwöchige Freiheitsstrafe an.

Im September sollte dann der Prozess gegen zwei Feldbefreier aus Giessen zu Ende geführt werden, musste aber noch zweimal verlängert werden, bevor der Richter sein eindrucksvolles Urteil sprechen konnte. Schon in der ersten Instanz war erkennbar, dass der Staat mit diesem Prozess ein Exempel gegen zivilen Ungehorsam statuieren wollte. Ein halbes Jahr Haft ohne Bewährung verhängte der Richter damals gegen zwei Aktivisten, die gentechnisch veränderte Gerste beschädigt hatten. Dass das Feld per Sofortvollzug durchgesetzt war, beim Förder- und beim Genehmigungsantrag mit falschen Angaben Gelder und Bescheide ergaunert wurden, die Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten und ein fachlich völlig unqualifizierte, zudem dem Versuchsleiter unterstellter Sicherheitskontrolleur beauftragt war, interessierte den Richter nicht. Ganz im Gegenteil: Fragen zur Gentechnik und zum beschädigten Feld verbot er und entschied dann sogar, lieber ohne den nachfragenden Angeklagten zu verhandeln. Der musste draußen vor der Tür bleiben. Eine Rechtsgrundlage dafür fehlte völlig.

Nun näherte sich das Ende der zweiten Instanz. Der neue Richter musste bei ähnlich skandalösen Rechtsbrüchen eine Revision fürchten. Daher verlief der Prozess intensiver und entspannter als das erste Verfahren. Doch das hatte sich im September gewandelt. Gericht und Staatsanwaltschaft befanden, dass eine Frist zur Antragsstellung zu beschließen sei und lehnten dann die ersten 78 Beweisanträge pauschal als "bedeutungslos" ab - erkennbar, ohne sie überhaupt alle gelesen zu haben. Die gleichzeitige massive Polizeibewachung zeigte, dass wieder ein hartes Urteil geplant war.

In allen bisherigen Prozessen haben bislang die RichterInnen die Prüfung der Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes (§ 34 Strafgesetzbuch) verweigert. Sie tun das mit gutem Grund: Angesichts der Verflechtungen zwischen Industrie, Forschung und Behörden in der Gentechnik gibt es keine unabhängigen Genehmigungs- und Überwachungsverfahren. Eine andere Möglichkeit, die Gefahren der Gentechnik abzuwenden, bleibt daher nicht. Bereits in drei Fällen haben Richter Angeklagte, die diesen Paragraphen zum Gegenstand des Verfahrens machen wollten, aus dem Gerichtssaal entfernen lassen. Unangenehme Fragen wurden verboten, entsprechende Beweisanträge zu Hunderten als "ohne Bedeutung" zurückgewiesen. Die Justiz schützt die Anwendung der Gentechnik und der hinter ihnen stehenden Konzerne. Eingereichte Strafanzeigen z.B. wegen gefälschter Förder- und Genehmigungsanträge bei Genversuchen werden aus gleichem Grund nicht verfolgt.

Stattdessen hat das Landgericht Saarbrücken jetzt auf Antrag zweier führender Köpfe im Geflecht von Gentechnikfirmen, -kontrolle und Lobbyarbeit einem Kritiker ohne vorherige Prüfung der Sachlage einen Maulkorb verhängt. Er darf die präzise nachgewiesenen Seilschaften zwischen Überwachung, finanzieller Förderung und Anwendung der Gentechnik nicht mehr öffentlich benennen. Die Information sind noch erreichbar über die Internetseiten http://www.biotech-seilschaften.de.vu und die Broschüre "Organisierte Unverantwortlichkeit".


Verfahren gegen Feldbefreier: Staatsanwältin zieht Berufung zurück

Simone Ott 30.09.2009, 22 Uhr: Im Gießener Landgericht brennen nur noch wenige Lichter. Im Sitzungssaal ... wird schon seit acht Stunden der Strafprozess gegen zwei Feldbefreier verhandelt. Es ist der siebte Verhandlungstag dieses Berufungsverfahrens und eigentlich gingen alle davon aus, es würde der letzte sein.

Deshalb waren Patrick Neuhaus und Jörg Bergstedt an diesem Tag auch nicht alleine vor Gericht erschienen. Über 70 UnterstützerInnen aus der ganzen Republik begleiteten sie in einem bunten Demonstrationszug vom Kirchenplatz vorbei am Universitäts-Hauptgebäude zum Gericht. Unter ihnen mehrere AktivistInnen von Gendreck-weg, z.B. der Imker und Mitbegründer Michael Grolm. In seinem Redebeitrag vor dem Landgericht wies er auf die Notwendigkeit von direktem Widerstand gegen Agro-Gentechnik hin. Auch Udo Wierlemann von der BI Marburg-Biedenkopf wandte sich mit einem engagierten und entschlossenen Grußwort an die DemonstrantInnen. Ein Vertreter von attac Wuppertal lobte das widerständige Handeln der Angeklagten. Und Gießener AktivistInnen mahnten die Uni Gießen in einem Ständchen, tatsächlich unabhängige Forschung zu betreiben. Aufgelockert wurde die Kundgebung mit einer Performance, die die Verflechtungen der Gentechnik-Branche untereinander versinnbildlichte, und aus denen sich LandwirtInnen, Imker und Verbraucherin nach einiger Zeit erfolgreich befreien konnten.

Weniger abwechslungsreich ging es danach im Gerichtssaal zu. Die Angeklagten mussten einmal mehr um ihr Recht auf Beweisaufnahme kämpfen. Bis die Staatsanwältin mit einer Bombe herausplatzte: sie zog ihre eigene Berufung zurück. Obwohl Frau Sehlbach-Schellenberg schon in der ersten Instanz ihr "Wunschurteil" von sechs Monaten Haft ohne Bewährung für beide Angeklagte bekommen hatte, legte sie damals Berufung ein. Damit verhinderte sie die Überprüfung der rechtswidrigen Handlungen des Richters aus der ersten Instanz, der u.a. einen der Angeklagten aus der Verhandlung werfen ließ. "Mit der Rücknahme der Berufung hat die Staatsanwältin den Verdacht nun erhärtet, dass dies das wahre Motiv für ihre Berufung war", argumentiert Jörg Bergstedt, einer der Angeklagten. "Auf einmal findet sie die bisherige Haftstrafe doch in Ordnung. Denn nun hat sie ihr Ziel erreicht: den Richter aus der 1. Instanz aus der Schusslinie zu bringen." Als weitere Schlussfolgerung aus ihrer Handlung gehen die Angeklagten davon aus, dass die Strafe nicht höher ausfallen wird als in der ersten Instanz.

Folgerichtig forderte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer ein halbes Jahr Haft ohne Bewährung für Jörg Bergstedt und das gleiche mit Bewährung für Patrick Neuhaus. Die Anwälte der Angeklagten sehen das Gericht in der Pflicht, der Argumentation des rechtfertigenden Notstandes zu folgen und die Angeklagten freizusprechen. Während der Plädoyers der Angeklagten wurde die Sitzung endlich unterbrochen, um am Freitag, dem 9.10. fortzufahren.

Juristisches Geplänkel in einem aufsehenerregenden Präzedenzfall darum, ob Gentechnik-KritikerInnen quasi als "Notwehr" ein Versuchsfeld mit gentechnisch veränderten Pflanzen unschädlich machen dürfen. Nach dem Notstandsparagraphen 34 des Strafgesetzbuches werden Straftaten nicht geahndet, die dazu dienen, größere Gefahren von sich selbst oder anderen abzuwenden. Wer sich mit der Agro-Gentechnik auskennt, wird wissen, dass es genug Gefahren für Mensch und Umwelt gibt, die es abzuwenden gilt, vor allem die sozialen. Doch die Verbindungen von Kontroll- und Genehmigungsbehörden zu Wissenschaft und Wirtschaft sind so gut, dass legale Mittel bisher kaum Wirkung zeigten, um den Vormarsch der Agro-Gentechnik zu bremsen.

Deshalb waren Patrick Neuhaus und Jörg Bergstedt 2006 an einer Feldbefreiung in Gießen beteiligt. Die Aktion richtete sich gegen ein Versuchsfeld der Universität Gießen mit gentechnisch veränderter Gerste. Nach der Verhandlung lobte der Imker Michael Grolm: "Die Angeklagten bringen die Kritikpunkte an der Gentechnik genau auf den Punkt. Kein Richter kann sie ohne schlechtes Gewissen verurteilen."


Klärung vor Oberlandesgericht: Rechtfertigender Notstand für politische Aktionen?

jb Jetzt ist auch die Berufung gegen zwei Genfeldbefreier in Gießen abgeschlossen. Beendet ist damit das Ganze aber nicht, denn die erneut zu Haftstrafen von vier bzw. sechs Monaten verurteilten gehen in Revision. Hauptgrund: Der Streit um den § 34 StGB, auf dessen rechtfertigenden Notstand sich die Aktivisten beriefen. Das Urteil bot neben der bekannten Neigung von Richtern, keine Lücken ihrer gesetzlichen Allmacht zuzulassen und folglich die Existenz oder Wirksamkeit des § 34 weitgehend zu leugnen, eine faustdicke Überraschung. Richter Nink urteilte, dass Widerstand gegen die grüne Gentechnik nicht zulässig sei, weil sie nicht erfolgversprechend ist, da die hochgefährliche Gentechnik unbeherrschbar sei und unwiderruflich sich überall ausbreiten werde: "Der Geist ist aus der Flasche" sagte er wörtlich, bescheinigte dem am 2.6.2006 angegriffenen Gengerstefeld der Uni, skandalös schlampig organisiert worden zu sein und warf das auch dem Versuchsleiter Kogel vor. Dann aber verurteilte er die Überbringer der schlechten Nachrichten und Aktivisten, die sich - um Gegensatz zum Richter und den SchöffInnen - gewehrt hatten. Mit diesem Urteil dürfte der Richter der Gentechnik-Industrie einen großen Gefallen getan haben, da deren Strategie, die unerwünschte Technik einfach faktisch durchzusetzen, nun aufgeht. Eher ins Gruselkabinett gehörte die Begründung für die höhere Bestrafung des einen Angeklagten: Der sei grundsätzliche gegen Herrschaft eingestellt, würde damit die bürgerliche Rechtsordnung in Frage stelle - und das müsse bestraft werden. Anarchie als Straftatbestand! Der Verlauf des bisherigen und des weiteren Verfahrens kann auf http://projektwerkstatt.de/gen/prozess.htm verfolgt werden.


Urteil im Giessener Feldbefreiungs-Prozess: Der Geist ist aus der Flasche!

Gericht in Gießen bescheinigt "Unkontrollierbarkeit der Gentechnik"

Prowe Das war ein doppelter Paukenschlag: Der über acht Verhandlungstage andauernde Prozess gegen zwei Feldbefreier vor dem Landgericht Gießen endete mit einem spektakulären Urteil. Das Gericht stellte fest, dass die Gentechnik "hochbedenklich" und gefährlich sei. Auch dem konkreten Gerstenversuch der Universität Gießen, der von der Feldbefreiung betroffen war, bescheinigte das Gericht eine Reihe von Sicherheitslücken und Schlampereien. Gesteigert wurden diese Feststellungen im Urteil noch durch die grundlegende Aussage, dass die "Unkontrollierbarkeit der Gentechnik eine Tatsache" sei. "Der Geist ist aus der Flasche", fasste der Vorsitzende Richter Dr. Nink das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen und meinte damit, dass es keine Möglichkeit mehr gäbe, die Verbreitung der genmanipulierten Pflanzen noch zu stoppen. Doch ausgerechnet dieses totale Fiasko der grünen Gentechnik machte er dann nicht den Verursachern zum Verhängnis, sondern denen, die sich gegen die Gentechnik gewehrt hatten. Für sie komme der rechtfertigende Notstand nicht in Frage, weil die unkontrollierte Auskreuzung Gentechnik auch mit einer Feldbefreiung nicht zu verhindern sei. Die Quittung: Ein Angeklagter kassierte eine Bewährungsstrafe von vier Monaten, der andere muss sogar für sechs Monate ins Gefängnis. Eine Bewährung gab es für die sechs Monate nicht, weil das Gericht dem Angeklagten vorwarf, gegen die bürgerliche Ordnung eingestellt zu sein. Mehrere der während der Urteilsverkündung betroffen und ratlos zuhörenden ZuschauerInnen quittierten diese Formulierung im Urteil mit dem Wort "Gesinnungsjustiz".

Die Angeklagten aber wollen nicht aufgeben und kündigten an, in die Revision zu gehen zu: "Es ist ein Hohn, die Gefahr und Unkontrollierbarkeit der Gentechnik selbst festzustellen und dann die, die das Desaster verhindern wollten, zu verurteilen, weil ihre Kritik an der Unkontrollierbarkeit der Gentechnik zutreffend war und ist", griff der zu sechs Monaten verurteilte Gentechnikgegner Jörg Bergstedt das Gericht an. Er hatte in einem leidenschaftlichen Plädoyer das Gericht aufgefordert, nicht williger Vollstrecker von Konzerninteressen zu sein. Genau das sei jetzt geschehen, denn die Feststellung, dass die Gentechnik nicht mehr aufzuhalten sei, diene denen, die den SuperGAU ihrer Technik kaltblütig als Weg zu mehr Profit längst einkalkuliert hätten.


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