2009-03:Sei Cent im Getriebe

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Sei Cent im Getriebe!

Wenn mensch sich für eine Aktion des zivilen Ungehorsams entscheidet, gehört es dazu, zu den juristischen und anderen Folgen zu stehen. Dies bedeutet jedoch nicht, die Repression widerstandslos über sich ergehen zu lassen – im Gegenteil! Es ist möglich und spannend, sich kreativ gegen die Repression zu wehren und Gerichtsverfahren beispielsweise als eine weitere politische Bühne zu nutzen. Es ist dein Prozess, also führe ihn!

Auch wenn es zu einer Verurteilung kommt, gibt es weitere Möglichkeiten das Getriebe der Justiz der Herrschenden ganz schön zu stören. Eine dieser Perspektiven ist, bei Geldstrafen, Centstücke ins Getriebe der Justiz zu werfen!

Die Aktion

Im Sommer 2008 wurde eine Aktivistin zu 250 Euro Geldstrafe verurteilt. Sie hatte einen Probe-Castortransport ins Wendland „gefangen“, indem sie sich auf das Dach eines leeren, nicht strahlenden Behälters abseilte. Weitere Menschen schlossen sich spontan zu einer Sitzblockade zusammen.

Für die Blockade unten kostete es die DemonstrantInnen jeweils 25 Euro Bußgeld. Das Eichhörnchen auf dem Dach soll das zehnfache berappen: 250 Euro. „Gemeint sind wir alle und wir werden es zeigen!“, meinten daraufhin die AktivistInnen. So kamen sie auf die Idee, Cent ins Getriebe der Justiz zu werfen. Das Prinzip ist einfach: Jeder kann bei irgendeinem Amtsgericht Centstücke bei der Zahlstelle abgeben oder in einem Briefumschlag einwerfen. Dabei wird das Aktenzeichen des oben erwähnten Verfahrens angegeben.

Und die Aktion wirkt! Das macht den JustizbeamtInnen viel Arbeit, sie müssen die Centstücke richtig zuordnen und Quittungen erstellen. Bis dato sind in der Form ca. 100 Euro zusammengekommen. Manche Gerichte weigern sich, die Quittungen dem Eichhörnchen zukommen zu lassen, aber es gibt Beweise dafür, dass die Centstücke ankommen...

Cent im Getriebe eines Militärtransports

Ein Beispiel dafür ist das Amtsgericht Husum, wo immer wieder Cents mit Verweis auf das Aktenzeichen der Luftblockade eingeworfen werden. Dort soll aber auch gegen KriegsgegnerInnen, die im Februar 2008 einen Militärtransport für ca. fünf Stunden zum stehen brachten, verhandelt werden. Eine Person hatte sich an der Schiene festgekettet, die Anklage lautet auf Störung öffentlicher Betriebe und Nötigung. Der Prozess fand am 1. Dezember statt. Die anderen Beteiligten werden wegen Beihilfe angeklagt.

Den Prozess gegen das Eichhörnchen - wegen Beihilfe zu Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe - wollte die Richterin sogar bereits im Oktober ansetzen – also bevor es über die Strafbarkeit der Handlung der Hauptangeklagten überhaupt ein Urteil gibt. So viel zum Thema Unschuldsvermutung... Begründung der Richterin? Die Aktivistin nervt das Gericht und macht den Angestellten viel Arbeit, mit den Centstücken, die sporadisch für ein Verfahren in Hannover ankommen und in den Briefkasten eingeworfen werden... Auf ihr Vorhaben, die Verhandlung wegen Beihilfe gegen das Eichhörnchen bereits in Oktober stattfinden zu lassen, verzichtete die Richterin dann doch, als der Anwalt sie mit Nachdruck über den Unsinn ihres Vorhabens belehrte.

Eichhörnchen

Mehr zur Aktion: