2016-02:Gießen: Richterschelte gegen §265a: Unterschied zwischen den Versionen

Aus grünes blatt
Zur Navigation springenZur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „===Nachrichten „Umweltschutz von unten“=== ==Brexit-Abstimmung: ein Desaster für britische Umweltgruppen== Das Votum zugunsten eines EU-Austritts Großbri…“)
 
(Einzelartikel aus Sammelartikel Seite 5 gebildet)
Zeile 1: Zeile 1:
===Nachrichten „Umweltschutz von unten“===
+
'''''Nachrichten „Umweltschutz von unten“'''''
==Brexit-Abstimmung: ein Desaster für britische Umweltgruppen==
+
==Gießen: Richterschelte gegen §265a!==
Das Votum zugunsten eines EU-Austritts Großbritanniens ist ein herber Rückschlag für britische Umweltschützer. Denn den EU-Regulierungen ist es zu verdanken, dass Luft, Wasser und Strände sauberer wurden und die Tierwelt geschützt wurde. Die EU hat Großbritannien von seinem ehemaligen Ruf als „dreckiger Mann“ Europas befreit. Nun droht dem Land ein ökologischer Rückschritt, da es sich wahrscheinlich gegenüber dem Gentech-Anbau öffnen und Pestizide zulassen wird, deren Einsatz in der EU verboten oder eingeschränkt ist. Hierzu gehören unter anderem die für Bienen gefährlichen Neonikotinoide. Der Umweltjournalist George Monbiot beschreibt die EU als einen „Sumpf der Machenschaften“, in dem Lobbyismus und unzulässige Einflussnahme auf der Tagesordnung stehen. Dennoch gehe es in der EU geradezu sauber zu im Vergleich zu dem, was Großbritannien nach dem Brexit drohe: die Abgabe seiner Souveränität an die USA und der Ausverkauf seiner Interessen an multinationale Konzerne.
+
Zwei angeklagte Fahrten - zwei Freisprüche. Im zweiten Prozess (18.4.2016 - „grünes blatt“ berichtete) wurde sogar ein Hinweisschild als ausreichend gewertet, um nicht zu „erschleichen“. Nun liegt das [http://www.projektwerkstatt.de/schwarzstrafen/prozesse/160418urteil.pdf schriftliche Urteil] vor und öffnet dem straffreien Schwarzfahren die Tür: Wer mit Hinweisschild (und am besten zusätzlich mit Flyern - das ist dann auch politisch wirkungsvoller) fahrscheinlos fährt, riskiert keine Strafe mehr. Sollte das nun massenweise geschehen, könnte das ganze Fahrscheinwesen kippen.
 +
 
 +
Damit ist mehr als ein Etappensieg errungen. Nun ist immerhin von einem Landgericht anerkannt, dass jede klare Kennzeichnung reicht, um die Strafe abzuwenden. Da die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen ist, wird in einiger Zeit ein Beschluss zu erwarten sein, der dann bundesweite Ausstrahlung hat. Bis dahin steht mindestens ein weiterer Strafprozess an: Am 2.11. steht um 12.30 Uhr ein Teilnehmer der Aktionsschwarzfahrt vom 2.3.2015 vor dem Amtsgericht Starnberg. Spannend ist, dass sein Verteidiger genau derjenige sein wird, der in Gießen bereits für die gleiche Aktion den Freispruch erreicht hat - sicherlich keine alltägliche Situation.
 +
 
 +
* Infoseite: [http://www.projektwerkstatt.de/schwarzstrafen/index.html www.schwarzstrafen.tk]
  
==Kritik nachhaltigen Konsums als Film==
 
„Konsumkritik-Kritik“, so heißt ein aktueller Vortrag von Jörg Bergstedt. Jetzt ist er, unterlegt mit Bildern, als Mitschnitt einer Veranstaltung am 11. Juli 2016 in Fulda im Internet anzuschauen. Die dortige Beschreibung lautet: „Die Welt verbessern durch Einkaufen? Geht das? Oder ist das Anfeuern zum nachhaltigen Konsum ein billiger Trick der Herrschenden, uns ein gutes Gefühl vorzugaukeln, während wir unser Geld denen geben, die die Produktionsmittel besitzen?“ Link: https://youtu.be/Ub5dlYJywP8. Mehr Informationen zum Thema finden sich unter http://www.konsumkritik-kritik.tk. Das Büchlein „Konsumkritik-Kritik“ aus dem SeitenHieb-Verlag (www.seitenhieb.info) ist über den Buchhandel und  www.aktionsversand.tk zu beziehen.
 
  
==Gießen: Richterschelte gegen §265a!==
+
[[Kategorie: Herbst 2016]]
Zwei angeklagte Fahrten - zwei Freisprüche. Im zweiten Prozess (18.4.2016 - „grünes blatt“ berichtete) wurde sogar ein Hinweisschild als ausreichend gewertet, um nicht zu „erschleichen“. Nun liegt das schriftliche Urteil vor (Link: http://www.projektwerkstatt.de/ schwarzstrafen/prozesse/160418urteil.pdf) und öffnet dem straffreien Schwarzfahren die Tür: Wer mit Hinweisschild (und am besten zusätzlich mit Flyern - das ist dann auch politisch wirkungsvoller) fahrscheinlos fährt, riskiert keine Strafe mehr. Sollte das nun massenweise geschehen, könnte das ganze Fahrscheinwesen kippen.<br>
+
[[Kategorie: Repression]]
Damit ist mehr als ein Etappensieg errungen. Nun ist immerhin von einem Landgericht anerkannt, dass jede klare Kennzeichnung reicht, um die Strafe abzuwenden. Da die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen ist, wird in einiger Zeit ein Beschluss zu erwarten sein, der dann bundesweite Ausstrahlung hat. Bis dahin steht mindestens ein weiterer Strafprozess an: Am 2.11. steht um 12.30 Uhr ein Teilnehmer der Aktionsschwarzfahrt vom 2.3.2015 vor dem Amtsgericht Starnberg. Spannend ist, dass sein Verteidiger genau derjenige sein wird, der in Gießen bereits für die gleiche Aktion den Freispruch erreicht hat - sicherlich keine alltägliche Situation.
+
[[Kategorie: Verkehr]]
*Infoseite: [http://www.projektwerkstatt.de/schwarzstrafen/index.html www.schwarzstrafen.tk]
 

Version vom 18:28, 19. Sep 2016

Nachrichten „Umweltschutz von unten“

Gießen: Richterschelte gegen §265a!

Zwei angeklagte Fahrten - zwei Freisprüche. Im zweiten Prozess (18.4.2016 - „grünes blatt“ berichtete) wurde sogar ein Hinweisschild als ausreichend gewertet, um nicht zu „erschleichen“. Nun liegt das schriftliche Urteil vor und öffnet dem straffreien Schwarzfahren die Tür: Wer mit Hinweisschild (und am besten zusätzlich mit Flyern - das ist dann auch politisch wirkungsvoller) fahrscheinlos fährt, riskiert keine Strafe mehr. Sollte das nun massenweise geschehen, könnte das ganze Fahrscheinwesen kippen.

Damit ist mehr als ein Etappensieg errungen. Nun ist immerhin von einem Landgericht anerkannt, dass jede klare Kennzeichnung reicht, um die Strafe abzuwenden. Da die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen ist, wird in einiger Zeit ein Beschluss zu erwarten sein, der dann bundesweite Ausstrahlung hat. Bis dahin steht mindestens ein weiterer Strafprozess an: Am 2.11. steht um 12.30 Uhr ein Teilnehmer der Aktionsschwarzfahrt vom 2.3.2015 vor dem Amtsgericht Starnberg. Spannend ist, dass sein Verteidiger genau derjenige sein wird, der in Gießen bereits für die gleiche Aktion den Freispruch erreicht hat - sicherlich keine alltägliche Situation.