2016-02:Gießen: Richterschelte gegen §265a: Unterschied zwischen den Versionen

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==Gießen:  Richterschelte gegen §265a!==
 
==Gießen:  Richterschelte gegen §265a!==
 
Zwei angeklagte Fahrten - zwei Freisprüche. Im zweiten Prozess (18.4.2016 - „grünes blatt“ berichtete) wurde sogar ein Hinweisschild als ausreichend gewertet, um nicht zu „erschleichen“. Nun liegt das [http://www.projektwerkstatt.de/schwarzstrafen/prozesse/160418urteil.pdf schriftliche Urteil] vor und öffnet dem straffreien Schwarzfahren die Tür: Wer mit Hinweisschild (und am besten zusätzlich mit Flyern - das ist dann auch politisch wirkungsvoller) fahrscheinlos fährt, riskiert keine Strafe mehr. Sollte das nun massenweise geschehen, könnte das ganze Fahrscheinwesen kippen.
 
Zwei angeklagte Fahrten - zwei Freisprüche. Im zweiten Prozess (18.4.2016 - „grünes blatt“ berichtete) wurde sogar ein Hinweisschild als ausreichend gewertet, um nicht zu „erschleichen“. Nun liegt das [http://www.projektwerkstatt.de/schwarzstrafen/prozesse/160418urteil.pdf schriftliche Urteil] vor und öffnet dem straffreien Schwarzfahren die Tür: Wer mit Hinweisschild (und am besten zusätzlich mit Flyern - das ist dann auch politisch wirkungsvoller) fahrscheinlos fährt, riskiert keine Strafe mehr. Sollte das nun massenweise geschehen, könnte das ganze Fahrscheinwesen kippen.

Version vom 18:29, 19. Sep 2016

Gießen: Richterschelte gegen §265a!

Zwei angeklagte Fahrten - zwei Freisprüche. Im zweiten Prozess (18.4.2016 - „grünes blatt“ berichtete) wurde sogar ein Hinweisschild als ausreichend gewertet, um nicht zu „erschleichen“. Nun liegt das schriftliche Urteil vor und öffnet dem straffreien Schwarzfahren die Tür: Wer mit Hinweisschild (und am besten zusätzlich mit Flyern - das ist dann auch politisch wirkungsvoller) fahrscheinlos fährt, riskiert keine Strafe mehr. Sollte das nun massenweise geschehen, könnte das ganze Fahrscheinwesen kippen.

Damit ist mehr als ein Etappensieg errungen. Nun ist immerhin von einem Landgericht anerkannt, dass jede klare Kennzeichnung reicht, um die Strafe abzuwenden. Da die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen ist, wird in einiger Zeit ein Beschluss zu erwarten sein, der dann bundesweite Ausstrahlung hat. Bis dahin steht mindestens ein weiterer Strafprozess an: Am 2.11. steht um 12.30 Uhr ein Teilnehmer der Aktionsschwarzfahrt vom 2.3.2015 vor dem Amtsgericht Starnberg. Spannend ist, dass sein Verteidiger genau derjenige sein wird, der in Gießen bereits für die gleiche Aktion den Freispruch erreicht hat - sicherlich keine alltägliche Situation.