2017-02:Das Märchen von der Resozialisierung

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Das Märchen von der Resozialisierung

Arne A. Aufgrund eines traurigen Vorkommnisses hier in der JVA Rosdorf, Abteilung Sicherungsverwahrung, möchte ich euch beiliegende Zeilen zusenden. Leider hat der Mitverwahrte "Connie" sein Vollzugsziel aus justizialer Sicht erreicht. Er verstarb am 01. Mai als Mittfünfziger, ohne noch einmal die ihm zustehende Freiheit erlangt zu haben. Es zeigt sich hier erneut, wie menschenverachtend dieser "Rechtsstaat" im Verborgenen agiert. Prangert in allen Ländern Ungerechtigkeiten und Verletzungen an, um im Grunde nur von seinen eigenen Taten abzulenken.

Es wurde schon gelegentlich über die Zustände in der niedersächsischen Sicherungsverwahrung geschrieben und wer es nicht selbst erlebt hat, wird die Beschreibungen kaum glauben können. Nun ist innerhalb der letzten zwölf Monate erneut ein Sicherungsverwahrter in Niedersachsen verstorben. Er konnte seine ihm zustehende Freiheit nur noch als Leiche zurückerlangen; wir hätten ihm ein Leben oberhalb der Erdoberfläche gewünscht.

In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ausdrücklich angeordnet, dass des Sicherungsverwahrten "Gefährlichkeit", was immer das sein mag, auf schnellstem Wege zu mindern ist und dass die Vollzugsbehörde ihn zugleich auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten hat. In Niedersachsen werden diese verbindlichen Rechtsgrundsätze nach wie vor mit Füßen getreten. Seit das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2011 ihr mehr als deutliches Urteil bezüglich der Sicherungsverwahrung gesprochen hat, wird es in Niedersachsen konsequent ignoriert. Entlassen wird nur noch, wenn aus rein formalrechtlichen Gründen keine andere Lösung möglich ist. In der Folge sind zwei Untergebrachte in Niedersachsen innerhalb eines Jahres verstorben, welche längst auf freiem Fuß hätten sein können und müssen. Das Prinzip ist einfach:

  • Seit 2014 werden keine Sicherungsverwahrten in Niedersachsen mehr in die Sozialtherapien verlegt.
  • Sicherungsverwahrte, welche sich noch in den sozialtherapeutischen Abteilungen befinden, werden auffallender Weise immer dann, wenn sich die Gefahr einer Entlassung durch das zuständige Gericht abzeichnet, unter Verwendung teils offenkundig fadenscheiniger Ausreden, z. T. sogar mit Hilfe der Unterschiebung von Straftaten, welche sich dann eben im Nachhinein als Luftnummer herausstellen, aus den Sozialtherapien entfernt, um der Entlassungsgefahr wirksam und dauerhaft zu begegnen.
  • Nach der erzwungenen Ablösung aus der Sozialtherapie ist der Sicherungsverwahrte, welcher zuvor bereits Urlaub, Freigang usw. ohne Beanstandungen absolviert hatte, plötzlich wieder "hochgradig gefährlich" - und natürlich für eine Sozialtherapie ungeeignet (wie alle SVer übrigens)...
  • Das Prognosezentrum der JVA Hannover hat bereits seit geraumer Zeit keinem Sicherungsverwahrten die Fähigkeit mehr bescheinigt, an einer Sozialtherapie teilzunehmen. Seltsam... Überflüssig zu erwähnen, dass das Prognosezentrum auch, aber nicht nur, bezüglich der Ergebnisse seiner Arbeit gegenüber dem niedersächsischen Justizministerium weisungsgebunden ist. Im Jahre 2014 hat die niedersächsische Justizministerin angekündigt, alle Sicherungsverwahrten aus den Sozialtherapien holen zu wollen. Bislang ist sie mit ihrem verfassungswidrigen und menschenverachtenden Handeln erfolgreich.
  • Lockerungen des Vollzugs, vom Bundesverfassungsgericht als essentiell notwendig für die Erprobung des Untergebrachten definiert, werden nur so niederschwellig wie möglich gewährt, dass keine zuverlässige Aussage über eine positive Legalbewährung getroffen werden kann. Ein begleiteter Ausgang im Monat ist in Niedersachsen das Höchste der Gefühle, was natürlich eine Farce ist. Der Sicherungsverwahrte bekommt von vornherein keine Möglichkeit zu beweisen, dass er sehr wohl auf freien Fuß gesetzt werden kann, ohne dass er erneut zum Straftäter wird.

Infolgedessen wird weiterhin den in Niedersachsen eingesperrten Sicherungsverwahrten keine Aussicht auf eine Entlassung geboten. Es bleibt dem in diesem Bundesland Untergebrachten nur, auf den Tod zu warten. Das kann bei einem 30 Jahre alten SVer verdammt lang werden, wenngleich einige Maßnahmen zu beobachten sind, welche zu einem deutlich früheren Erreichen des Vollzugsziels (hier mittlerweile auch von Vollzugsbediensteten als Synonym für das Ableben eines Untergebrachten gebraucht) führen können. So lässt der ständige Psycho-Stress, unter dem der Untergebrachte zu leiden hat, ihn schneller altern und sterben, auch die teilweise erfrischende, zynische Umgangsweise des medizinischen Dienstes in der JVA Rosdorf mit Sicherungsverwahrten kann helfen, die Wartezeit deutlich zu verkürzen.

Gebt uns endlich eine Zyankalikapsel, damit wir selbst entscheiden können, wann das Vollzugsziel erreicht ist!