2020-01:Atommüll - Wer ist verantwortlich

Aus grünes blatt
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Essay:

Atommüll - Wer ist verantwortlich?

Bei der Erzeugung von Elektrizität produzieren Atomkraftwerke auch langlebige radioaktive Abfälle, die für Millionen von Jahren ein Sicherheitsproblem darstellen. Wie umstritten die Nutzung der Atomenergie auch sein mag, Tatsache ist, dass nur die heutigen Generationen von der in diesen Anlagen erzeugten Energie profitieren, während spätere Generationen nur mit den potenziellen Risiken der Hinterlassenschaften dieser Technologie konfrontiert werden. Um die öffentliche Kritik an konkreten Endlagerungsvorschlägen abzulehnen, wird oft argumentiert, dass die Lösung der Atommüllprobleme in der Verantwortung unserer Generation läge. Und so argumentieren die Befürworter*innen der Atomindustrie, dass auch Kritiker*innen Lösungen anbieten müssten, wenn sie sich gegen Technologien zur Entsorgung radioaktiver Abfälle oder die Standortwahl für Endlager wenden. Es liegt jedoch nicht in der Verantwortung der NGOs, Lösungen für die Entsorgung des Atommülls anzubieten, sondern in der Verantwortung der Atomindustrie und der Politiker*innen, die Entscheidungen zur Nutzung der Atomenergie getroffen oder Gewinne daraus erzielt haben.

NGOs sind nicht dafür verantwortlich, Lösungen für das Atommüllproblem zu liefern, weil sie es nicht verursacht haben, sondern sich gegen die Nutzung der Atomenergie ausgesprochen und die Problematik der Endlagerung betont hatten. Ganz im Gegenteil besteht ihre gesellschaftliche Funktion darin, auf Probleme hinzuweisen, die von der Politik angegangen werden müssen. Schon in der frühen Phase des Atomzeitalters hatte es Warnungen vor dem ungelösten Problem der radioaktiven Überreste gegeben[1]. Gemäß der Forscherin Christiane Frantz ist es Aufgabe der NGOs, Themen und Probleme anzusprechen, für die Lösungen gefunden werden müssen[2]. Weiter wird ihnen "die Aufgabe zugeschrieben, dysfunktionales staatliches Handeln oder Versäumnisse transparent zu machen. In diesem Fall stehen die NGOs anfänglich in Opposition zu staatlichen Akteuren, die sie kritisieren und Reaktionen auf Regelungsdefizite anmahnen"[3].

Tatsächlich ist die Atomindustrie für die radioaktive Hinterlassenschaft verantwortlich, denn sie erhielt vom Staat Subventionen in Milliardenhöhe und erntete Gewinne aus der Stromerzeugung auf der Basis von Atomenergie. Allein in Deutschland erhielt die Atomindustrie zwischen 1970 und 2012 Subventionen in Höhe von insgesamt 213,2 Milliarden Euro[4]. Die tatsächlichen Zahlen über die Gewinne der Atomfirmen sind schwer zugänglich, aber auf der Grundlage einer Studie im Zusammenhang mit der Laufzeitverlängerung der Reaktoren in Deutschland im Jahr 2010 ist es möglich,[5] die durchschnittlichen jährlichen Gewinne nach Steuern auf rund 205 Millionen Euro pro Reaktor zu schätzen[6].

Der Einstieg in die Nutzung der Atomenergie war eine strategische Entschreidung der Regierungen und die Betriebsgenehmigungen für die Anlagen wurden von den Behörden erteilt, so dass der Staat für die Entsorgung des Atommülls zuständig ist. Die Einführung der Atomenergie in Deutschland sei "wie in den USA" nicht von marktwirtschaftlichen Überlegungen beseelt, sondern "das Ergebnis politischer Entscheidungen, die die Etablierung eines institutionell günstigen Rahmens für die Genese einer Kernenergieindustrie zum Ziel hatten"[7]. Auch das deutsche Atomgesetz von 1985 bestimmte in § 9a (3) die Zuständigkeit des Bundes für die Bereitstellung von Endlagern zur Sicherung und Endlagerung radioaktiver Abfälle[8].

Politik und Wirtschaft haben die Nutzung der Atomenergie zur Stromerzeugung vorbereitet und gewinnbringend genutzt, so dass sie für die Lösung der durch dieses Gesetz verursachten Probleme verantwortlich sind; eine Haftung ist ebenfalls gesetzlich festgelegt. NGOs hingegen kritisierten die Atomenergieerzeugung und warnten vor den Folgen, die sich aus ihrer Funktion in der Gesellschaft ergeben, weshalb ihnen nicht die Verantwortung für die Auflösung der Unmöglichkeit einer Millionen Jahre sicheren Endlagerung zugeschoben werden kann. Zudem verfügen NGOs nicht über vergleichbare finanzielle und personelle Ressourcen wie Atomkonzerne oder der Staat, so dass von ihnen nicht erwartet werden kann, dass sie die gleichen Anstrengungen vornehmen, zu denen die Profiteure des Atomzeitalters in der Lage sind.

Falk Beyer


Fußnoten

  1. Müller, Michael/Voges, Jürgen (2016): “Die Notwendigkeit, neu zu denken. Der Atommüll ist nicht nur eine technische Herausforderung”, in Brunnengräber, Achim (Hrsg.): Problemfalle Endlager, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, 55–76 (Seite 58)
  2. Frantz, Christiane (2014): “Nichtregierungsorganisationen als Interessenvertreter und Politikvermittler in einer transnationalen Öffentlichkeit”, in Schmitt, Caroline and Vonderau, Asta: Transnationalität und Öffentlichkeit. Interdisziplinäre Perspektiven, Transcript Verlag, 233–259 (Seite 240)
  3. zitiert nach Frantz, Christiane/Zimmer, Annette (Hrsg.) (2002): Zivilgesellschaft international. Alte und neue NGOs, Opladen: Leske + Budrich (Seite 60)
  4. Küchler, Swantje/Meyer, Bettina (2012): Was Strom wirklich kostet. Vergleich der staatlichen Förderungen und gesamtgesellschaftlichen Kosten konventioneller und erneuerbarer Energien, Berlin: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (Seiten 8, 14)
  5. Die von der Regierung 2010 bestätigte Laufzeitverlängerung für deutsche Kernreaktoren hätte bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 12 Jahren für 17 Reaktoren auf der Basis von Kosten und Steuern des Jahres 2010 für die Betreiber rund 42 Milliarden Euro zusätzliche Gewinne generiert - etwa 205 Millionen Euro pro Jahr und Reaktor (Gewinn nach Steuern).
  6. Matthes, Felix Chr. (2010): Auswertungsaktualisierung des am 5. September 2010 ausgehandelten Modells für die Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke, Berlin: Öko-Institut e.V. (Seite 20)
  7. zitiert nach Knollmann, David (2018): Gescheiterte Kernenergiepolitik, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG (Seite 98)
  8. Bundesgesetzblatt (1985): Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz), Deutscher Bundestag (Seite 1570)