2020-01:Muss Bildungsarbeit wertneutral sein?

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Muss Bildungsarbeit wertneutral sein?

Die deutsche Gesellschaft ist im Jahr 2019 zunehmend von gesellschaftlicher Spaltung bedroht. Auf Meinungsfreiheit wird besonders dann beharrt, wenn beim missliebigen Gegenüber Demagogie angeprangert werden soll. Ein zivilisierter Umgang mit abweichender Meinung wird dadurch Zunehmens erschwert. Es deutet sich an, dass der Wertekonsens dieser Gesellschaft kleiner und fragiler wird. Dies lässt sich u.a. daran beobachten, wie mit Vehemenz und Aggressivität die eigene Meinung vertreten wird, während der Überprüfung der Argumente der Anderen immer weniger Beachtung geschenkt wird. Ein Resultat dieser gesellschaftlichen Spannung sind die Anfeindungen gegenüber zivilgesellschaftlichen Akteur*innen geworden. So ist es mittlerweile en vogue, Akteur*innen, welche für gesellschaftliche Werte einstehen, als nicht-neutral und gesinnungsmotiviert anzuprangern. Doch besteht denn eigentlich die Pflicht, zivilgesellschaftliche Arbeit wertneutral zu verrichten und ist wirkliche Neutralität auf dem Feld der Bildungsarbeit überhaupt möglich?

In den letzten Monaten weisen rechte Akteur*innen vehement auf die Einhaltung des sogenannten Neutralitätsgebotes hin. Die AfD hat dafür sogar verschiedene Kampagnen gestartet. Beispielsweise wurde die Aktion „Neutrale Schule“ ins Leben gerufen. Schüler*innen und Eltern sollen in diesem Rahmen Lehrer*innen melden, die sich politisch äußern. In Sachsen hat die AfD dafür die Seite www.lehrersos.de erstellt und bietet unter der Rubrik „Auswahl treffen“ auch gleich einige Beispiele, was ein solcher Verstoß sein könnte. Hauptsächlich beziehen sich die Beispiele auf kritische Äußerungen zur AfD und ihrer Politik.

Im Bereich der außerschulischen Bildungsarbeit wird ebenfalls hauptsächlich von rechten und rechtspopulistischen Akteur*innen eine Neutralitätspflicht „angemahnt“. Engagierte, die sich für die Förderung von Demokratie und für Menschenrechte einsetzen, werden politisch unter Druck gesetzt. Konfrontiert werden sie hierbei meist mit einem Hauptnarrativ rechtsradikaler Weltanschauung: Die aktuelle Politik sei eine Verschwörung gegen Land und „Volk“. Rechtsradikale Akteur*innen erheben den Anspruch, die einzig wahre Stimme des vermeintlich homogenen Volkswillens darzustellen. Rassistische, nationalistische und demokratiefeindliche Inhalte werden im öffentlichen Diskurs platziert und sollen mit Meinungsfreiheit Legitimität erhalten. Der Vorwurf, eine angebliche Neutralitätspflicht zu verletzen, erfolgt zumeist als Reaktion auf unliebsame Kritik. Diese Strategie der Einschüchterung soll Handlungsspielräume einengen. Das ist ein Ausdruck postfaktischer Zeiten, in denen nur noch das für wahr gehalten wird, was selbst geglaubt wird. Ohne, dass Aussagen empirisch belegt und analytisch richtig sein müssten. In der Folge gilt dann alles als unwahr und wird ideologisch verdammt, was dem eigenen Weltbild und Werteurteil widerspricht. Nur ist nicht Neutralität der richtige Begriff dafür, sondern ein notwendig falsches Bewusstsein oder klarer: Ideologie.

So wird beispielsweise die Förderwürdigkeit zivilgesellschaftlicher Akteur*innen/Vereine infrage gestellt, um so den Entzug staatlicher Gelder zu rechtfertigen. Förderprogramme, wie etwa das Programm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ werden als „Gehirnwäscheprogramm“[1] verunglimpft. Und wenn es nach der sächsischen AfD geht, dann sollen Vereine, Stiftungen und Projekte, die politische Bildungsarbeit leisten, keine öffentlichen Gelder bekommen. Ein Gesetzentwurf, den die Fraktion im Mai dazu eingereicht hat, fordert, dass „Zuwendungen für Zwecke der staatspolitischen Meinungs- und Willensbildung, der Demokratieerziehung oder anderer Formen der politischen Bildung oder Information [...] nur unmittelbar an Parteien und Wählervereinigungen unter Wahrung des Gebotes der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gewährt werden [dürfen].“ Verstöße möchte die Partei mit bis zu zwei Jahren Haft ahnden.[2] Ziel ist es, zivilgesellschaftliche Akteur*innen zu verunsichern, Bildungsarbeit zu kriminalisieren und politischen Druck aufzubauen, um Akteur*innen am Äußern von Widerspruch zu hindern. Zukünftig soll dann wahrscheinlich Bildungsarbeit nach den eigenen ideologischen Vorstellungen umgesetzt und bisherige Akteur*innen ausgetauscht werden.

Die Basis progressiver Bildungsarbeit fußt auf der Grundlage der Allgemeinen Menschenrechte und nicht auf ideologischen oder parteipolitischen Interessen. Bereits die Allgemeine Erklärung von 1948 weist darauf hin, dass es ein Recht auf Bildung gibt und diese „[...] die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben“[3] soll. Die humanistischen Bildungsziele wurden im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966[4], im Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung[5] und der UN Kinderrechtskonvention[6] präzisiert. Wie sich aus Artikel 7 des Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung ergibt, umfasst die Verpflichtung der Staaten dabei auch, die Bereiche der Bildung, Kultur und Information. Bildungsarbeit soll so ausgerichtet sein, dass sie zur Überwindung von rassistischen Vorurteilen in der Gesellschaft beiträgt.[7] Die aus den genannten Menschenrechtsverträgen abzuleitenden Verpflichtungen zur Menschenrechtsbildung sind geltendes Recht und sind sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich elementare Maßstäbe. Die verabredeten Bildungsziele waren also eine Reflektion und Reaktion auf die deutsche Barbarei bis 1945, im Sinne aufklärerischer Ideale.

Bildungsarbeit hat das Ziel, Menschen zu mündigen und vernunftgeleiteten Wesen zu befähigen. Außerdem soll sie Teilhabe vermitteln und das möglichst mit der Perspektive, Herrschafts- und Machtverhältnisse sowie eine Ungleichverteilung von Ressourcen zu thematisieren sowie ausgeschlossene und benachteiligte Positionen sichtbar zu machen. Menschen werden ermutigt und befähigt, ihre Rechte wahrzunehmen und an der Demokratie zu partizipieren, um die sie umgebende Lebenswelt entsprechend ihrer Bedürfnisse rational und vernünftig einzurichten. Dabei ist es auch notwendig, über Strukturen und Aktivitäten aufzuklären, die dem entgegenwirken. Vor allem dann, wenn diese die Demokratie und die politische Willensbildung ihrer Subjekte in Frage stellen. Es ist insofern nicht nur legitim, sondern gar notwendig, sich öffentlich zu positionieren, um über rassistische, nationalistische, menschen- und demokratiefeindliche Einstellungen aufzuklären. Dabei müssen auch Programme und Strategien von Parteien dargestellt und analysiert werden. Bildungsarbeit kann damit niemals neutral sein, will sie die Menschenrechte und die ihnen zugrundeliegenden Werte wirklich ernstnehmen.

Prof. Dr. Friedhelm Hufen[8] schreibt dazu: „Privaten Trägern kommen selbst Grundrechte zu, die nicht durch überzogene Neutralitätsanforderungen beeinträchtigt werden dürfen. Schon gar nicht dürfen sie bei Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu politischer „Selbstkasteiung“ und zum Maulkorb im Umgang mit extremistischen Gruppen und Parteien werden.“[9]

Projekt FAIR


Fußnoten

  1. AfD Fraktion Sachsen (2019) Sachsen gibt Millionen für Gehirnwäscheprogramm „Weltoffenes Sachsen“ aus, https:// afd-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/sachsen-gibt-millionen-fuer-gehirnwaescheprogramm-weltoffenes-sachsen-aus.html, verfügbar am 26.11.2019.
  2. AfD-Fraktion (2019): Gesetzentwurf, Drucksache 6/17601, https://afd-fraktion-sachsen.de/files/afd/fraktion-sachsen/Dokumente/Gesetzentwuerfe/6_Drs_17601_0_1_1_.pdf, verfügbar am 26.11.2019.
  3. Artikel 26 https://www.humanrights.ch/de/internationale-menschenrechte/aemr/text/artikel-26-aemr- recht-bildung-erziehungsziele-elternrecht, verfügbar am 26.11.2019.
  4. Artikel 13, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICESCR/icescr_de.pdf, verfügbar am 26.11.2019.
  5. Artikel 7, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICERD/icerd_de.pdf, verfügbar am 26.11.2019.
  6. # Artikel 29, https://www.kinderrechtskonvention.info, verfügbar am 26.11.2019.
  7. Artikel 7, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/ Pakte_Konventionen/ICERD/icerd_de.pdf, verfügbar am 26.11.2019.
  8. Emeritierte Professor für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und ehemaliges Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz.
  9. Prof. Dr. Friedhelm Hufen (2019): Politische Jugendbildung und Neutralitätsgebot, https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0034-1312-2018-2-216/politische-jugendbildung-und-neutralitaetsgebot-jahrgang-66-2018-heft-2?fbclid=IwAR2GESPhK7_0F8imITRqM7mpOkZ2c7bAUvqdzUKLPtQ6ubAeQ0qB2nS_8WY, verfügbar am 28.11.2019