Begriff:Zweierbeziehung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aber auch "offene" Beziehungen sind häufig Zweier- oder Mehrfach-Zweier-Beziehungen. Dann gilt zwar per Definition bzw. Absprache, dass mensch sich nicht nur aufeinander bezieht, dass es solche Beziehungen auch zu anderen Menschen geben darf, aber die Beziehung wird trotzdem immer nur auf jeweils eine andere Person ausgerichtet. Dann kann es möglicherweise mehrere Zweierbeziehungen geben, die eine Person führt, diese Menschen leben ihre Beziehungen aber getrennt von den anderen aus.
 
Aber auch "offene" Beziehungen sind häufig Zweier- oder Mehrfach-Zweier-Beziehungen. Dann gilt zwar per Definition bzw. Absprache, dass mensch sich nicht nur aufeinander bezieht, dass es solche Beziehungen auch zu anderen Menschen geben darf, aber die Beziehung wird trotzdem immer nur auf jeweils eine andere Person ausgerichtet. Dann kann es möglicherweise mehrere Zweierbeziehungen geben, die eine Person führt, diese Menschen leben ihre Beziehungen aber getrennt von den anderen aus.
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== Ausschließende Zweierbeziehungen ==
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Solche Beziehungen können zwar zeitweise auch ganz schön sein, schließen aber viele wundervolle Erlebnisse und spannende Erfahrungen mit anderen Personen aus und nehmen diesen potentiellen anderen geliebten Menschen etwas weg.
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Klar lässt sich schwer sagen, dass – wäre da nicht eine Ausschlussbeziehung<ref>'''Ausschlussbeziehung:''' Verhältnis zwischen bestimmten Menschen, die durch vereinbarte oder implizite Regelungen dazu führt, dass ähnliche Beziehungen zu anderen Menschen nicht ohne weiteres möglich sind. Dies äußert sich beispielsweise darin, dass mensch zu anderen Personen keine Liebesgefühle oder sexuelle Verhältnisse aufbauen kann, ohne dass die Gefahr, dass deswegen die bisherige Beziehung aufgegeben werden muss, entsteht. Die Beziehung schließt per Definition weitere Beziehungen aus.</ref> – ein intensives Verhältnis entstehen würde. Häufig bewirkt bereits die Zurichtung auf ausschließliche Zweierbeziehungen, dass eine Variante von Liebesbeziehungen, in der mehrere Menschen eine gleichberechtigte Rolle spielen, unvorstellbar ist (Wirken [[Begriff:diskursive Herrschaft|diskursiver Herrschaft]]). So ist zu beobachten, dass derartig zugerichtete Menschen meinen, sich für einen Menschen entscheiden zu müssen<ref>Tatsächlich kann dieser Entscheidungszwang durch die Form der Beziehung entstehen, wennn die andere Person nicht bereit ist, den geliebten Menschen mit einem anderen zu "teilen". Trotzdem bleibt eine gewisse Entscheidungsfreiheit: Will ich mich und meine Empfindungen einem solchen Zwangsverhältnis unterwerfen oder wähle ich lieber Beziehungsweisen, die mir und den anderen Menschen größtmögliche Freiheit bei trotzdem intensiver Nähe ermöglichen?</ref> (oder glauben, dass sie das auch wollen), oder dass aufkommende Gefühle frühzeitig unterdrückt werden, wenn deren ansatzweise Entfaltung überhaupt zugelassen wurde.
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Offensichtlich entwickelt nicht jedE intensive Gefühle für jedE, so dass mit dieser Kritik etwas sehr vages, nur potentiell Mögliches umschrieben wird, das von einer Ausschlussbeziehung verhindert wird. Es handelt sich also um eine grundsätzliche Einschränkung, ohne dass sicher gesagt werden kann, wie es wäre, wenn die ausschließende Wirkung nicht da wäre.
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Zweier oder Xer-Ausschlussbeziehungen schränken allerdings auch einseitig diejenigen ein, die sich mit einer Person mehr Nähe wünschen. Das wird oft ausgeblendet und so behandelt, als dürften diese Bedürfnisse keine Rolle spielen. Davon kann auch kein Anspruch auf Erfüllung abgeleitet werden. Aber es ist auch nicht zutreffend, wenn BeziehungspartnerInnen behaupten, ihre Beziehung beträfe nur sie selbst. In einer Welt freier Vereinbarungen<ref>Freie Vereinbarungen treffen zu können bedeutet, dass die Rahmenbedingungen so sind, dass ich nicht gezwungen bin, Kooperationen einzugehen, sondern weitestgehend frei entscheiden kann, mit wem ich Vereinbarungen eingehe. Außerdem umfasst der Begriff die Option, von einer Vereinbarung zurücktreten zu können. Dies ist allerdings für die KooperationspartnerIn häufig nachteilig, weswegen die Bereitschaft dieser Person, erneut Vereinbarungen mit ersterer zu treffen, sinken wird. Auch bei freien Vereinbarungen wird also angestrebt werden, diese auch zu erfüllen.</ref> steht es zwar jedEr frei, mit wem sie Vereinbarungen eingehen und aushandeln möchte – die Betroffenheit Anderer sollte allerdings nicht ausgeblendet werden.
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Aktuelle Version vom 1. Juli 2007, 21:04 Uhr

Eine "Zweierbeziehung" ist eine emotionale Beziehung zwischen zwei Menschen. Typische Beispiele dafür sind die "Romantische Zweierbeziehung" und die Ehe (beides Formen der Monogamie).

Häufig haben Zweierbeziehungen auschließenden Charakter, d.h. dass die Existenz der Beziehung dazu führt, dass keine weiteren Beziehungen zu anderen Menschen in ähnlicher Intensität oder Ausmaß zulässig sind. Das ist auch eine häufige Kritik an Zweierbeziehungen. Außerdem gibt es Positionen, die besagen, dass Zweierbeziehung asozial wirken würden, da mensch ihre sozialen Kontakte sehr stark auf eine Person reduziert.

Aber auch "offene" Beziehungen sind häufig Zweier- oder Mehrfach-Zweier-Beziehungen. Dann gilt zwar per Definition bzw. Absprache, dass mensch sich nicht nur aufeinander bezieht, dass es solche Beziehungen auch zu anderen Menschen geben darf, aber die Beziehung wird trotzdem immer nur auf jeweils eine andere Person ausgerichtet. Dann kann es möglicherweise mehrere Zweierbeziehungen geben, die eine Person führt, diese Menschen leben ihre Beziehungen aber getrennt von den anderen aus.

Ausschließende Zweierbeziehungen

Solche Beziehungen können zwar zeitweise auch ganz schön sein, schließen aber viele wundervolle Erlebnisse und spannende Erfahrungen mit anderen Personen aus und nehmen diesen potentiellen anderen geliebten Menschen etwas weg.

Klar lässt sich schwer sagen, dass – wäre da nicht eine Ausschlussbeziehung[1] – ein intensives Verhältnis entstehen würde. Häufig bewirkt bereits die Zurichtung auf ausschließliche Zweierbeziehungen, dass eine Variante von Liebesbeziehungen, in der mehrere Menschen eine gleichberechtigte Rolle spielen, unvorstellbar ist (Wirken diskursiver Herrschaft). So ist zu beobachten, dass derartig zugerichtete Menschen meinen, sich für einen Menschen entscheiden zu müssen[2] (oder glauben, dass sie das auch wollen), oder dass aufkommende Gefühle frühzeitig unterdrückt werden, wenn deren ansatzweise Entfaltung überhaupt zugelassen wurde.

Offensichtlich entwickelt nicht jedE intensive Gefühle für jedE, so dass mit dieser Kritik etwas sehr vages, nur potentiell Mögliches umschrieben wird, das von einer Ausschlussbeziehung verhindert wird. Es handelt sich also um eine grundsätzliche Einschränkung, ohne dass sicher gesagt werden kann, wie es wäre, wenn die ausschließende Wirkung nicht da wäre.

Zweier oder Xer-Ausschlussbeziehungen schränken allerdings auch einseitig diejenigen ein, die sich mit einer Person mehr Nähe wünschen. Das wird oft ausgeblendet und so behandelt, als dürften diese Bedürfnisse keine Rolle spielen. Davon kann auch kein Anspruch auf Erfüllung abgeleitet werden. Aber es ist auch nicht zutreffend, wenn BeziehungspartnerInnen behaupten, ihre Beziehung beträfe nur sie selbst. In einer Welt freier Vereinbarungen[3] steht es zwar jedEr frei, mit wem sie Vereinbarungen eingehen und aushandeln möchte – die Betroffenheit Anderer sollte allerdings nicht ausgeblendet werden.

Fußnoten

  1. Ausschlussbeziehung: Verhältnis zwischen bestimmten Menschen, die durch vereinbarte oder implizite Regelungen dazu führt, dass ähnliche Beziehungen zu anderen Menschen nicht ohne weiteres möglich sind. Dies äußert sich beispielsweise darin, dass mensch zu anderen Personen keine Liebesgefühle oder sexuelle Verhältnisse aufbauen kann, ohne dass die Gefahr, dass deswegen die bisherige Beziehung aufgegeben werden muss, entsteht. Die Beziehung schließt per Definition weitere Beziehungen aus.
  2. Tatsächlich kann dieser Entscheidungszwang durch die Form der Beziehung entstehen, wennn die andere Person nicht bereit ist, den geliebten Menschen mit einem anderen zu "teilen". Trotzdem bleibt eine gewisse Entscheidungsfreiheit: Will ich mich und meine Empfindungen einem solchen Zwangsverhältnis unterwerfen oder wähle ich lieber Beziehungsweisen, die mir und den anderen Menschen größtmögliche Freiheit bei trotzdem intensiver Nähe ermöglichen?
  3. Freie Vereinbarungen treffen zu können bedeutet, dass die Rahmenbedingungen so sind, dass ich nicht gezwungen bin, Kooperationen einzugehen, sondern weitestgehend frei entscheiden kann, mit wem ich Vereinbarungen eingehe. Außerdem umfasst der Begriff die Option, von einer Vereinbarung zurücktreten zu können. Dies ist allerdings für die KooperationspartnerIn häufig nachteilig, weswegen die Bereitschaft dieser Person, erneut Vereinbarungen mit ersterer zu treffen, sinken wird. Auch bei freien Vereinbarungen wird also angestrebt werden, diese auch zu erfüllen.