Begriff:subversive Aktion

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Subversive Aktionen haben zum Ziel, die Kraft der GegnerIn (z.B. des Staates mit seinem Gewaltmonopol) auszunutzen und gegen diese zu richten. Beispielsweise sind "Fakes" (Fälschung z.B. offizieller Briefe) ein Mittel, mit dem diese Taktik angewandt werden kann: In einer Postwurfsendung der Polizei wird vor Autonomen gewarnt, die sich mit Polizeiuniformen tarnen wollen, und aufgerufen, deren Anweisungen nicht unkritisch zu folgen, sondern zunächst bei der Polizei anzurufen, ob es sich tatsächlich um echte PolizistInnen handelt. Die Durchsetzungsfähigkeit von Polizeikräften kann plötzlich massiv beschränkt sein.

Eine andere Form von Subversion ist die Ausnutzung von Herrschaftsinstrumenten, um das Gegenteil deren eigentlicher Zielsetzung zu erreichen. Ein Beispiel hierfür ist der sogenannte Autonomievertrag, der von der Stiftung FreiRäume entwickelt wurde. Dieser nutzt das bürgerlich-rechtliche Instrument des Nutzungsvertrages, um das staatlich gesicherte Hausrecht aufzulösen, indem bei der Übertragung dieses Rechtes als Nebenbedingung dessen Nichtanwendung festgelegt wird.