2009-03:Bad Oldesloe: Container-Prozess eingestellt
Bad Oldesloe: Container-Prozess eingestellt
Der Prozess gegen zwei AktivistInnen aus Bad Oldesloe, denen das Amtsgericht Ahrendsburg vorwarf, mit dem Stehlen von Müll einen schweren Diebstahl begangen zu haben, wurde letzte Woche auf Staatskosten eingestellt. Der erste Prozesstag am 27.11. war schon nach nur einer Stunde Verhandlung durch mehrere Befangenheitsanträge und das Nichterscheinen der Polizeibeamten Brügner und Schulz, die als Zeugen aussagen sollten, beendet worden. Als Begründung für die überraschende Entscheidung gab das Gericht an, dass weitere Nachforschungen ergeben hätten, dass es sich bei dem entwendeten Müll tatsächlich um Müll gehandelt habe. "Das ist eine herbe Schlappe für den hinter dem Verfahren steckenden Oldesloer Staatsschutz um KOK Wackerow, dass das zuständige Amtsgericht klarstellt, dass es nicht mit Strafverfahren gegen AktivistInnen, die ihr Essen aus dem Müll holen belästigt werden will!", sagte Klaus, einer der betroffenen AktivistInnen.
Dezember 2008: Drei Personen werden in Bad Oldesloe beim Containern verhaftet. Noch in der Nacht findet eine kleine Soli-Demo vor der Polizeiwache statt. Die anwesenden Polizisten (u.a. die Belastungszeugen Brügner und Schulz) ignorieren den rechtlichen Status der "Versammlung", verteilen Platzverweise und prügeln die Anwesenden schließlich auseinander. Nach ED-Behandlungen werden die Verhafteten nach einigen Stunden noch am frühen Morgen freigelassen. Doch die Polizei lässt es sich nicht nehmen, Verfahren einzuleiten: Zwei wegen schweren Diebstahls, und gegen zwei TeilnehmerInnen der Solidemo Verfahren wegen Widerstand und Beleidigung. Als Zeugen treten hier wieder Brügner und Schulz auf.
Im Juni 09 kommt es zu den Verfahren wegen Widerstand. An zwei Verhandlungstagen sagt nur der Zeuge Brügner aus. Er verheddert sich in Widersprüche, stützt sein Handeln (Menschen verprügeln) auf falsche Rechtsgrundlagen und seine Darstellungen werden zudem in weiten Teilen widerlegt. Das Gericht stellt das Verfahren schließlich ein. Am nächsten Tag die nächste Klatsche für den Staatsschutz: Ein ebenfalls auf Lügen basierendes Verfahren wegen falscher Namensangabe (Zeugen: KOK Wackerow und weitere), wird am dritten Prozesstag eingestellt, weil ein Polizeimeister eingestehen muss, dass es beim Staatsschutz erst eine "interne Dienstbesprechung" gegeben habe, und direkt anschließend die betreffenden Anzeigen gefertigt wurden. Als es dem Angeklagten Helge T. gelingt durchzusetzen, dass der Oldesloer Staatschutzchef als Zeuge dazu vernommen werden muss, bietet Richter Holtkamp die Einstellung auf Staatskosten an.
Im dritten Verfahren, in dem Staatsschützer KOK Wackerow als Sachbearbeiter und die Polizisten Schulz und Brügner als Zeugen auftreten, kam es nun nach einem Prozesstag ebenfalls zur Einstellung. "Müll mopsen ist kein Verbrechen! – Das nun ist in Oldesloe ein für alle mal klar" kommentierte Johannes die Einstellung. "Aber es laufen Dank KOK Wackerow immer noch zwei Verfahren gegen unser Umfeld." Um eine mittlerweile für illegal erklärte DNA-Probe von Johannes durchzusetzen, verhafteten KOK Wackerow und ein Kriminalkommissar seinen Freund Helge T. Auf die Idee, die Identität der Person vor ihnen zu überprüfen, kamen die Staatsschützer erst, als die Person, die sich nicht wehrte, nach "Anwendung von einfachem körperlichen Zwang" schmerzverkrümmt vor ihnen im Gehwegstaub lag. "Den Staatsschützern gefällt es nicht, dass es Fotos im Internet gibt, die zeigen, wie sie andere Menschen verprügeln!" kommentiert dies Klaus. "Wir freuen uns auch auf diese Verfahren."
Cornelius Jensen