2011-01:Mittelständigkeit legitimiert?

Aus grünes blatt
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floh Ziviler Ungehorsam ist ein Containerbegriff in den verschiedenste Akteur_innen mit verschiedensten Interessenslagen viele unterschiedliche Weltbilder und Strategien reinpacken und dabei um die Deutungshoheit des Begriffes wetteifern, wobei es um mehr geht, als um nur einen Begriff: Es geht um die Frage, wie legitimer Widerstand auszusehen hat, weil er mit zivilem Ungehorsam gleichgesetzt wird.
Bestimmt nicht will ich mich an diesem Ringen um die Deutungshoheit beteiligen, wenn ich versuche, der Bedeutung und dem Ursprung des Begriffes nachzugehen. Vielmehr will ich damit aufzeigen, warum ich den Begriff als unbrauchbar und per se antiemanzipatorisch betrachte. Auch wenn es dafür im Endeffekt keine langen Ausführungen benötigen würde, sondern bloß der simplen Feststellung, dass Ungehorsam immer wünschenswert ist und kein Vorwörtchen benötigt für seine Legitimierung. Und schon gar nicht das Wort „zivil“. Aber zur Begriffsklärung später mehr.

„ziviler Ungehorsam“ ist ein altes Phänomen

Selbstverständlich gibt es Ungehorsam seitdem es Menschen gibt, die Gehorsam einfordern. Und vermutlich auch schon immer gab es ihn aus verschiedenen Motivationen: Aus einer generellen Weigerung die jeweiligen Herrschaftsverhältnisse anzuerkennen, dem Wunsch mit dem eigenen Handeln die Herrschaftsverhältnisse zu „verbessern“, oder einfach aus dem Verfolgen eigener Interessen (im unmittelbaren Sinne, wie zum Beispiel einem materiellen Vorteil) durch ein Übergehen von Gesetzen.
Da eine generelle Ausmerzung jeglichen Ungehorsams nicht möglich ist, ist es – aus der Sicht der jeweiligen Herrschenden betrachtet – eine sinnvolle Strategie, in einen guten und einen bösen Ungehorsam zu unterteilen. Gut soll jener sein, der die bestehenden Herrschaftsverhältnisse als notwendig anerkennt, und zum Wohle aller gewillt ist, die Verhältnisse zu „verbessern“. Schlecht oder böse ist der Ungehorsam, der entweder nur „eigensinnig“ ist, oder die Herrschaftserhältnisse von Grund auf abschaffen will.

Strömungen, die einen gezielt eingesetzten Ungehorsam als eigenes Machtmittel benutzen um die Herrschaftsverhältnisse in ihrem Sinne zu beeinflussen, gibt es spätestens seit der Antike. Der zivile Ungehorsam ist also bei weitem keine neue Erfindung, sondern lediglich die Vereinnahmung eines alten Phänomens durch ein Label. Dabei ist im modernen „zivilen Ungehorsam“ die doppelte Vereinnahmung interessant. Auf der einen Seite will der öffentliche Diskurs vorgeben, dass nur eine bestimmte Art des Ungehorsams legitim sei, nämlich der zivile, auf der anderen Seite wollen bestimmte Gruppierungen dann definieren, was ziviler Ungehorsam ist und was nicht.

Der Begriff des „zivilen Ungehorsams“ selber wurde erstmals geprägt durch den amerikanischen Philosophen Henry Thoreau, in seinem Buch „von der Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat“, das er in der Mitte des neunzehnten Jahrhunderts vor dem Hintergrund der Sklaverei und des Amerikanisch-Mexikanischen Krieges schrieb.
Thoreau, welcher eine (kurze) Gefängnisstrafe auf sich nahm, weil er sich weigerte die Wahlsteuer zu bezahlen, weil er mit der Steuer nicht Krieg und Sklaverei unterstützen wollte (aber die Straßensteuer gerne zahlte), geht es in seiner Theorie viel um die Verantwortlichkeit der Menschen für das eigene Handeln und gegen das Verstecken hinter den Gesetzen, die eine_n dazu bringen. Er sieht keine Pflicht darin, Widerstand gegen Unrecht zu leisten, aber eine Pflicht darin, Unrecht nicht mit dem eigenen Handeln zu unterstützen. Daraus ergibt sich seine „Pflicht zum Ungehorsam gegenüber dem Staat“ in den Fällen, in denen der Staat Menschen per Gesetz nötigt „unmoralisch“ zu handeln, oder „unmoralische“ Dinge zu unterstützen.
Sein Verhältnis zum Staat ist dabei zwar ambivalent, aber letztlich doch klar positiv. So beginnt er gleich auf den ersten Seiten mit „Ich habe mir den Wahlspruch zu eigen gemacht: ‚Die beste Regierung ist die, welche am wenigsten regiert‘; …‚Die beste Regierung ist die, welche gar nicht regiert‘; und wenn die Menschen einmal reif dafür sein werden, wird dies die Form ihrer Regierung sein“, um sich nur eine Seite später selber zu widersprechen „Ich will sachlich reden, und nicht wie die Leute, die sich überhaupt gegen jede Regierung erklären. Ich sage nicht: von jetzt an keine Regierung mehr, sondern von jetzt an eine bessere Regierung.“
Letztlich ist Thoureaus Ziel ein „guter Staat“, der seinen Bürger_innen Freiheiten lässt und Bürger_innenengagement als Bereicherung ansieht, anstatt es zu bekämpfen. Somit trifft er eine auch heute – durch S 21 – topaktuelle Diskussion und ist voll auf einer Linie mit Geißler und Palmer, welche ja auch ständig Bürgerbeteiligung fordern. Wobei mensch Thoreau dabei 2 Dinge zugute halten muss: Erstens war es ihm wohl ernster um die Bürger_innenbeteiligung und den Staat sah er eher als ein Forum mit der Aufgabe diese zu ermöglichen. Mit einer Mogelpackung der Stuttgarter Variante hätte er sich vermutlich nicht zufrieden gegeben. Und zweitens will T. einen Staat, der es akzeptiert, wenn Menschen ihn nicht akzeptieren, sich ihm nicht unterwerfen und sich außerhalb von ihm organisieren. Zu Ende gedacht wäre das dann ein Staat auf Freiwilligkeit, der keine Exekutive benötigen würde. Denn wenn eine Unterwerfung unter den Staat freiwillig wäre, dürfte es keine Polizei geben, die versucht die Gesetze durchzusetzen.

Ist ziviler Ungehorsam reformistisch? – Eine Begriffsklärung

In der Praxis ist es dann auch schwer die Einteilung vorzunehmen, dass Strategien des zivilen Ungehorsams per se reformistisch seien. So gibt es beispielsweise die gewaltfrei-anarchistischen Strömungen, die den Begriff für sich benutzen.
Ich halte es aber für wichtig diese Einteilung theoretisch vorzunehmen, wenn der Begriff mehr sein soll, als ein positiv besetzter Brei verschiedenster Zutaten um dessen Definitionshoheit mensch sich dann streitet. Wie oben bereits erwähnt, kann es kein emanzipatorisches Argument dafür geben, Bedingungen festzulegen, die Ungehorsam legitimieren. Was nicht heißt, dass es nicht sinnvoll sein kann Differenzierungen vorzunehmen. So könnte sich beispielsweise ein „aufständischer Ungehorsam“ von einem zufälligen, oder „verbessernden“ Ungehorsam abgrenzen.

Nehmen wir nun aber eine Begriffsklärung vor, und gehen dem Wort „zivil“ nach, das anscheinend notwendig ist um den Ungehorsam legitim zu verweigern. Wer denkt, „zivil“ würde so etwas wie „friedlich“ bedeuten oder „nicht militärisch“, wird wohl überrascht sein, wenn er_sie im Wörterbuch entdeckt, dass es aus dem lateinischen übersetzt nichts weiter heißt als „bürgerlich“. Rein vom Begriff her soll ein Ungehorsam also nur dann legitim sein, wenn seine Motivation eine bürgerliche ist. Um diesen Begriff wiederum zu klären: Wikipedia zu Bürgertum: „Das Bürgertum ist die geschichtlich unterscheidbare Vergesellschaftungsform von Mittelschichten, sofern sie auf Grund besonderer, mehr oder minder gemeinsamer Interessenlagen ähnliche handlungsleitende Wertorientierungen und soziale Ordnungsvorstellungen ausbilden.“
Wenn mittelständische Interessen es also sind, die für legitimen Widerstand notwendig sind, dann wird auch klar, warum Gewaltlosigkeit und die sonstige Einhaltung von Gesetzen einen so hohen Stellenwert in den meisten Strömungen des zivilen Ungehorsams einnimmt. Denn zu den mittelständischen Interessen zählen eben nur nebensächlich, und nur manchmal, eine antirassistische, offene Gesellschaft, eine erhaltene Umwelt, und so weiter. Aber ganz grundlegend gehört dazu die herrschende Gesellschaftsordnung für die Aufrechterhaltung ihrer Geschäftsgarantien.

Es wird also kein vorurteilsfreier Blick auf die Gewalttätigkeiten dieser Welt gerichtet, der beispielsweise noch fähig wäre, die strukturelle Gewalt der kapitalistischen Wirtschaftsweise und die daraus hervorgehenden täglichen, tausenden Hungertoten als ein Übel zu erkennen, das es unter allen Umständen zu überwinden gilt, und splitternde Fensterscheiben als kläglichen Versuch dieser Überwindung. Stattdessen werden die institutionalisierten Gewaltverhältnisse (von oben nach unten) ausgeblendet – da sie ja notwendig sind für die Durchsetzung mittelständischer Interessen – die Gewalt von unten nach oben aber verteufelt als nicht gewaltfrei.

Aufgrund dieser eigentlichen Bedeutung des Begriffes lehne ich ihn gleich doppelt ab, halte seine Neubesetzung nicht für sinnvoll, und plädiere dafür ihn jenen zu überlassen, die reformistische Perspektiven verfolgen.

Realexistierender ziviler Ungehorsam

Um aber nicht abstrakte Begriffsspalterei zu betreiben, will ich versuchen, das oben gezeichnete Bild des „bürgerlichen Ungehorsams“ mit den real existierenden Bewegungen des zivilen Ungehorsams (hauptsächlich auf den deutschsprachigen Raum bezogen) abzugleichen.

Auf der einen Seite gibt es dort die kontinuierlich arbeitenden Gruppen, die sich selber als „Bewegungsarbeiter_innen“ bezeichnen, aber aufgrund der häufig vereinnahmenden Praxis auch als „Bewegungsmanager_innen“ bezeichnet werden könnten. Hier wäre es irreführend, bürgerliche materielle Motivationen als Grundlage des Benutzens von Taktiken des zivilen Ungehorsams zu sehen. Eine Kritik der bürgerlichen, kapitalistischen Wirtschaftsweise ist oft vorhanden. Wenn sich also auf ein Handeln innerhalb bürgerliche Strukturen berufen wird, dann ist das meist weniger aufgrund eigener Hochachtung vor diesen Strukturen, als mehr aufgrund einer Anbiederung an das linksliberale Bürgertum und dessen bürgerliche Interessen, die als Notwendigkeit zur Gewinnung eigener gesellschaftlicher Relevanz gesehen werden.

Auf der anderen Seite wird der Begriff „ziviler Ungehorsam“ benutzt für Aktivitäten aus dem bürgerlichen Spektrum zu alleinstehenden Thematiken. Dort stellen jene, die zu partiellen Gesetzesübertritten im Sinne des „zivilen Ungehorsams“ bereit sind, leider schon oft die Minderheit dar. Es ist nicht zu viel gesagt, dass die staatlichen Strukturen hier gewollt sind, auch für die Gewährleistung der eigenen wirtschaftlichen Interessen. Allerdings bestehen mittelständische Interessen ja auch nicht bloß in der Gewährleistung ihrer Vertragsgeschäfte, sondern auch beispielsweise darin, das Naherholungsgebiet nicht von einer Müllhalde zerstört zu bekommen, die Luft nicht durch eine Autobahn verpestet zu bekommen oder keinen Gehörschaden durch einen neuen Flughafen zu erleiden. Alles nach der heimatschützerischen Variante des Umweltschutzes nach dem St. Florians Prinzip: „Verschon mein Haus, zünd’ andre an“.
Genauso wie es bürgerliche Interessen sein können, keine freigelassenen Langzeitverwahrten in der Nachbarschaft wissen zu wollen, oder kein besetztes Haus. Keinesfalls will ich diese unterschiedlichen Bewegungen gleichsetzen, aber verdeutlichen will ich, dass das emanzipatorische Potential zwangsläufig determiniert ist, wenn der politische Ausgangspunkt die eigene warme Stube ist.

Diese beiden Strömungen – Bewegungsarbeiter_innen und ihr Umfeld und Bürger_inneninitiativen – dürfen natürlich nicht als steril voneinander getrennt angesehen werden, sondern überschneiden und beeinflussen sich gegenseitig.

Wo dem Bürgerinitiativen-Umfeld – neben fehlenden Analysen – eben die mittelständische Interessenslage vorgeworfen werden kann, ist es bei den Bewegungsmanager_innen eine falsche Auflösung des Konflikts zwischen fehlender eigener Relevanz und Wunsch nach Potential zu gesellschaftlicher Veränderung.
Die Relevanz um Veränderungen durchzusetzen soll durch eine Annäherung an das linksliberale Bürgertum erreicht werden und damit einhergehend einer generellen Anerkennung der herrschenden Strukturen – mit der Ausnahme von Gesetzesübertritten im Sinne eines, in gewissen Situationen legitimen, zivilen Ungehorsams. Genau diese Anbiederung führt dazu, dass eine emanzipative Gesellschaft, die in der Überwindung von Herrschaftsstrukturen zu finden wäre, kaum noch denkbar wird. Wer dennoch daran glaubt, wird in immer höherem Maße marginalisiert, und in immer höherem Maße wird Widerstand nur noch in vorgegebenen Bahnen denkbar.

Im Gegenteil zu dieser Vorgehensweise, die in Wirklichkeit keine Strategie ist, sondern ein Fügen in scheinbare Notwendigkeiten, bräuchte es Vorschläge für die Auflösung des oben genannten Konfliktes, die in Richtung einer befreiten Gesellschaft führen könnte.

Ein Vorschlag in diesem Sinne ist es, verstärkt solidarisch mit Bürger_innenbewegungen für oder gegen einzelne Projekte zu handeln (natürlich nur mit solchen Bewegungen, bei denen das realpolitische Ziel nicht selber anti-emanzipatorisch ist), gleichzeitig die Analyse darauf zu richten welche dahinterstehenden Herrschaftsstrukturen verantwortlich sind und klarzustellen, dass ihre Überwindung das Ziel sein muss, wenn mensch nicht ständig mit neuen Auswirkungen derselben Ursache konfrontiert sein will.