2014-02:Laufzeitverlängerung in der Ukraine

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Laufzeitverlängerung in der Ukraine

NukeNews Die designbedingte Laufzeit von 12 Atomanlagen in der Ukraine wird 2020 auslaufen, einschließlich dreier Anlagen, die bereits eine Laufzeitverlängerung erhalten hatten (zwei Blöcke des AKW Riwne und Block 1 im AKW Süd-Ukraine). Im März 2013 hat das sogenannte "Implementation Committee of the Espoo Convention" auf Basis der durch die NGO Ecoclub vorgelegten Informationen zur Laufzeitverlängerung des AKW Riwne entschieden, eine ESPOO-Komitee-Initiative zu starten (EIA/IC/CI/4). Nun gibt es ein laufendes Verfahren in Sachen Laufzeitverlängerung alter Atomreaktoren in der Ukraine. Das Komitee vertritt die Position, dass Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken im Rahmen der ESPOO-Konvention als "wesentliche Veränderung" zu betrachten sind.

Am 28. November 2013 entschied das State Nuclear Regulatory Inspectorate of Ukraine, die Betriebsgenehmigung des Blockes 1 des AKW Süd-Ukraine bis zum 2. Dezember 2023, also weit über die designbedingte Laufzeit hinaus, zu verlängern. Als diese abschließende Entscheidung getroffen wurde, wurden keine Verfahren nach der ESPOO-Konvention eingeleitet. In der Versammlung der Vertragsparteien der ESPOO-Konvention am 2.-5. Juni 2014 soll eine Entscheidung zur Notwendigkeit, die Verfahren der ESPOO-Konvention umzusetzen, verabschiedet werden. Wir hoffen, das wird helfen, in der Ukraine ein einheitliches Verfahren zu entwickeln, das Entscheidungen zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken so schnell wie möglich in Einklang mit der ESPOO-Konvention bringt, um weitere Entscheidungen dieser Art ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und ohne Konsultation der potentiell betroffenen Öffentlichkeit in den Nachbarstaaten zu vermeiden.