2014-03:psychiatrie zitate

Aus grünes blatt
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Was sie selbst sagen ...

jb Mensch kann Fallbeispiele sammeln, (Horror-)Geschichten aus dem Inneren der geschlossenen Abteilungen anhören, es selbst erleben ... oder etwas sehr Einfaches tun: Das lesen, was die Täter_innen in Anzug und Arztkittel selbst von sich geben. Denn das ist oft entlarvend und braucht keine zusätzlichen Belege. Die Chef_innen der Kliniken füllen Akten, schreiben Bücher und Briefe. In denen sagen sie ganz offen, was sie tun: Recht brechen, Menschen wie Sachen behandeln. Oder rufen offen dazu auf. Weder Staatsanwaltschaften noch Politik interessiert das (bisher) ...

Im Folgenden sind ausgewählte Beispiele dokumentiert. Bei rechtlichen Themen ist die Rechtslage dargestellt, dann wird das Zitat gegenüber gestellt. Bei anderen Themen sind kurze Erläuterungen hinzugefügt - oder das Zitat spricht für sich. Die Texte aus der Feder der Psychiater_innen oder derer, die ihnen zuarbeiten, sind kursiv.

Patientenverfügung: Geltendes Recht, aber in vielen Kliniken missachtet!
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz steht eindeutig (www.bmj.de/DE/ Buerger/gesellschaft/Patientenverfuegung/ patientenverfuegung_node.html):
In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Dank einer fraktionsübergreifend unterstützten Initiative ist die Patientenverfügung seit September 2009 gesetzlich verankert.
Doch die forensischen Psychiatrien in Hessen scheren sich darum nicht. Wohl eher zufällig benutzen sie den gleichen Wortlaut „ob und wie“, schreiben dann aber das Gegenteil (Brief aus der Vitosklinik in Gießen im Heft als Abb.).

Da wundert es nicht, dass das Wohlergehen der Patient_innen ohnehin nicht das Ziel ist:
Behandlungserfolg misst sich in der Behandlung psychisch kranker Rechtsbrecher nicht an den individuellen Anliegen und Zielen des Patienten, sondern an den normativen Vorgaben des gesetzlichen Auftrages zur Behandlung des Patienten. (S. 91, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker*)

Psychiater_innen selbst wissen um die Wirkung der Medikamente (aus „Memorandum der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie zur Anwendung von Neuroleptika“, 2012)
Die Neuroleptikabehandlung ist bei alten und demenzkranken Menschen mit folgenden weiteren Risiken verbunden: Pneumonie, extrapyramidalmotorische Störungen (EPMS), Thrombose, Herzrhythmusstörungen, Schluckstörungen. Außerdem wird die Kognition verschlechtert, d.h., die demenziellen Symptome verstärken sich. Die Risiken hängen zum Teil wechselseitig miteinander zusammen (z.B.: Schluckstörung - Pneumonie - Tod; EPMS - Sturz - Tod; Thrombose - Lungenembolie - Tod). (S. 11) „Die Kombination unerwünschter Wirkungen antipsychotischer Medikation mit schlechter Ernährung, Bewegungsmangel, starkem Rauchen und anderen aus einer psychotischen Erkrankung resultierenden Faktoren sowie insgesamt prekären Lebensverhältnissen hat einen verheerenden Effekt auf die kardiometabolische Gesundheit. Deshalb verwundert es nicht, dass Menschen mit schweren psychischen Störungen um 16 bis 25 Jahre kürzer als die Allgemeinbevölkerung leben und dass koronare Herzerkrankungen und nicht Suizid deren Haupttodesursache ist.“ (S. 25, als Quelle angegeben: Lancet Editorial (2011) 377:611)

Die Sache mit den vielen Toten weiß auch der zuständige Marburger Richter, der die Menschen genau dorthin schickt, wo er sagt:
Die Unterbringung nach § 63 StGB endet ... durch Tod des Untergebrachten, was viel häufiger vorkommt als man zunächst denkt, angesichts der oft sehr schweren seelischen Erkrankungen der Klientel aber auch nicht verwunderlich erscheint. (S. 11, Autor: Thomas Wolf*)

Hauptgrund sind die Medikamente. Kein Wunder, denn die sind nicht nur wenig untersucht in ihrer Wirkung (siehe Zitate unten), sondern werden ganz absichtlich auch in Bereichen eingesetzt, wo sie gar nicht zulässig sind. Mehrfach finden sich solche Anleitungen im „Praxishandbuch Maßregelvollzug“ - ein offener Aufruf zu Straftaten (gefährliche und schwere Körperverletzung, vielfach mit Todesfolge):
Eine Pharmakotherapie der Dissozialität oder Delinquenz gibt es nicht. Im ,off label use' können Medikamente bei bestimmten Zielsymptomen/-syndromen aber hilfreich sein. (S. 34, Autor_innen: Müller-Isberner/ Eucker*)
Zu dem Problem der geringen Evidenz kommt zudem das Problem, dass die empfohlenen Medikamente in der betreffenden Indikation unter Umständen gar nicht zugelassen sind, sodass in nicht unerheblichem Umfang im rechtlich problematischen Off label Bereich therapiert werden muss. (S. 207, Autorinnen: Beate Eusterschulte/Hilla Müller/Anne Rohner*)
Eine Rechtsprechung hinsichtlich einer Off-label-Behandlung, d. h. ein Einsatz von bereits zugelassenen Arzneimitteln in einem nicht von der Zulassung umfassten Bereich, liegt für den Maßregelvollzug nicht vor. (S. 211, Autorinnen: Beate Eusterschulte/Hilla Müller/Anne Rohner*)

Meinung der Klinikchef_innen: Aggression und Rücksichtlosigkeit sind natürlich - Psychiatrien müssen sie bändigen!
Das, was uns als Dissozialität imponiert, ist aus evolutionärer Sicht nichts anderes als eine schlechte Passung zwischen Individuum und Umwelt: In einer früheren Umwelt, in der die Konkurrenz um limitierte (Nahrungs)Ressourcen einen überwiegenden Anteil an Handlungsprozessen beanspruchte, stellten Verhaltensprogramme, die ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit, spontaner Aggressivität und hochentwickelten Raubstrategien beinhalteten, sich als höchst adaptiv, also vernünftig und das Überleben sichernd, dar.
Offenbar haben die Autor_innen neue Evolutionsliteratur nicht beachtet, sondern sind auf dem primitiven Schulbuchwissen hängen geblieben. Ohne ausgefeilte Kooperations- und Kommunikationsstrategien wären die Menschen jedenfalls nie zur dominanten Art auf diesem Planeten geworden. Ihre körperliche Ausstattung ist jedenfalls aus einer individuellen Raubtierperspektive nicht sehr beeindruckend. Auf jeden Fall: Müller-Isberner & Co. halten die Gene für die entscheidende Prägung selbst beim Sozialverhalten von Menschen (wenige Zeilen nach dem obigen Zitat):
Genetische Faktoren
Für das Vorhandensein eines erheblichen genetischen Faktors als Basis antisozialen Verhaltens gibt es eine überwältigende Evidenz. So konnte gezeigt werden, dass genetische Faktoren zur Entwicklung von Kriminalität, aggressivem Verhalten, Impulsivität, einer dissozialen Persönlichkeitsstörung sowie zu Alkoholismus und Drogenabhängigkeit beitragen. (S. 58f, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker*)

Absurd: Die Oberpsychiater_innen behaupten zwar, zu wissen, dass die Gene das meiste prägen, räumen aber kurz danach selbst ein, dass das gar nicht untersucht wurde:
Umweltbedingungen, die antisoziales Verhalten fördern, sind insgesamt weniger systematisch untersucht als biologische Faktoren. (S. 60, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker*)

Aber es kommt schlimmer: Nicht nur über die Ursachen von vermeintlichen Geisteskrankheiten wissen die nicht Bescheid, geben aber trotzdem steile Thesen über die Steuerung durch Gene von sich, sie wissen einfach insgesamt wenig bis nichts über ihr Fachgebiet. An neun (!) Stellen finden sich im „Praxishandbuch Maßregelvollzug“ Formulierungen, die zeigen, dass wenig oder gar keine Erkenntnisse über die Menschen und ihr Verhalten vorliegen, die da eingesperrt und zwangsbehandelt werden. Drei Beispiele:
Spezifische Literatur zur psychiatrischen Kriminaltherapie ist erst in der Entstehung begriffen (...), wobei wissenschaftliche Erkenntnisse nach wie vor wenig Eingang in die praktische Arbeit finden. Auch heute zeichnen sich nicht wenige Behandlungsprogramme dadurch aus, dass sie schlicht fehlen und im Falle ihres Vorhandenseins häufig schlecht implementiert, unzureichend evaluiert, theoretisch wenig begründet und unvollständig beschrieben und dokumentiert sind. (S. 69, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker*)
Empirisches Wissen darüber, wie sich Größe und Organisationsform kriminaltherapeutischer Institutionen auf therapeutische Effizienz und Wirtschaftlichkeit auswirken, fehlt weltweit. (S. 87, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker*)
Patienten, die an einer Schizophrenie leiden, stellen die größte Patientengruppe im psychiatrischen Maßregelvollzug dar, im hessischen Maßregelvollzug umfasst diese Gruppe jetzt 50% aller Patienten, nachdem ihr Anteil an den Einweisungen in den letzten 20 Jahren ständig zugenommen hat (Müller-Isberner et al., 2006). Schizophrene Rechtsbrecher sind die Hauptursache für die europaweit zu beobachtende Zunahme forensischer Behandlungsplätze (Hodgins et al., 2007a). Was wissen wir über die Schizophrenen im Maßregelvollzug? Bemerkenswert wenig: ... (S. 147, Autor_innen: Müller-Isberner/Beate Eusterschulte/Hilla Müller*; Eusterschulte wird 2017 Nachfolgerin von Müller-Isberner als Klinikchefin)

Dann ein interessantes Zitat:
Die konditionale Annahme dissozialer Menschen lautet: Wenn ich andere nicht herumstoße, manipuliere, ausbeute oder angreife, bekomme ich nie das, was ich verdiene'. Instrumentelle oder imperative Annahmen sind: überwältige den Anderen, bevor er dich überwältigt', Du bist jetzt dran', Greife zu, du verdienst es', Nimm dir, was du kannst'. (S. 67, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker*)
Interessant ist es deshalb, weil hier etwas ja als „krank“ und als verbesserungswürdig angesehen wird, was der Kapitalismus fordert und zu dem die Menschen deshalb absichtlich erzogen werden. Oder anders ausgedrückt: Der Kapitalismus wäre die „Krankheit“. Das haben die Autor_innen zwar wahrscheinlich nicht gemeint. Aber geschrieben!

Die (gen-gesteuerten Raubtiermenschen) werden dann auch eher wie Maschinen betrachtet, die „von der Klinik entsprechend eingestellt werden“ müssen (S. 11, Autor: Thomas Wolf*). Die Klinik ist nicht für die Menschen da, sondern diese haben sich der Klinik anzupassen:
Nachdem durch die Aufnahmeprozedur i. e. S. sozusagen der „äußere Rahmen“ geschaffen wurde, geht es nun im nächsten Schritt darum, den neuaufgenommenen Patienten in den Behandlungsprozess der Maßregelvollzugsklinik zu integrieren. Umgangssprachlich formuliert: Der Patient soll befähigt werden, den Anforderungen einer Behandlung gerecht werden zu können. (S. 186, Autorinnen: Sabine Eucker/Petra Bauer*)

Fassungslos macht ein Satz in der Mitte des Lehrbuches. Die Autor_innen zeigen, dass sie genauso wissen, dass ihr Handeln von Grund auf falsch ist. Denn: In Freiheit geht alles besser:
Die Meta-Analysen der Straftäterbehandlung zeigen, dass erfolgreiche Programme ... eher in Freiheit als in Institutionen stattfinden. (S. 81, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker*)

Die Wirklichkeit ist aber andersherum: Je mehr (Psycho-)Knäste, desto mehr wird eingesperrt:
Andererseits zeigt die Erfahrung, dass höher gesicherte Kapazitäten, so sie einmal zur Verfügung stehen, auch genutzt werden. (S. 89, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker*)

Immer mehr werden eingesperrt - und zudem immer mehr von denen, die ohnehin ausgegrenzt werden:
In Hessen, wo Daten kontinuierlich erhoben wurden, ergibt sich folgendes Bild (Müller-Isberner et al., 2006): Während die Bevölkerung von 1990 bis 2006 um 7 % zunahm, verdoppelte sich die Anzahl der Einweisungen gem. § 63 StGB. ... Der Anteil von Patienten fremdkultureller Herkunft hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verzehnfacht. Der Ausländeranteil in der hessischen Bevölkerung ist im gleichen Zeitraum von 9,5 % auf 12,2 % angestiegen. Die Zunahme von Patienten mit fremdkultureller Herkunft trägt trotz 5-7 Abschiebungen pro Jahr also ganz wesentlich zur Belegungszunahme mit bei. Bemerkenswert ist, dass diese Patientengruppe, die - gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung - im psychiatrischen Maßregelvollzug noch vor 20 Jahren um den Faktor 3,7 unterrepräsentiert war, nunmehr um den Faktor 2,3 überrepräsentiert ist. Mittlerweile hat jeder dritte, als Behandlungsfall aufgenommene Patient einen fremdkulturellen Hintergrund. (S. 85f, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker*; folgende Abb. stammt aus einem Vortrag von Müller-Isberner)
Jeder Tag Gefangennahme bringt richtig viel Geld in die Kassen der Kliniken. Daher überrascht nicht, dass mehr eingesperrt wird als nötig:
Die langen Unterbringungszeiten bergen grundsätzlich das Risiko, dass „man sich Zeit lässt“ ... (S. 205, Autorinnen: Beate Eusterschulte/Hilla Müller/Anne Rohner*)
Auch der keineswegs seltene Missbrauch des psychiatrischen Maßregelvollzuges als verkappte Dauerinhaftierung wird offen benannt: Sicherungsverwahrung und das Fehlen wirksamer Behandlungsmethoden bei einigen Patienten (...) wirft schwer lösbare ethische Fragen auf (...). (S. 253, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker*)

Dabei spielt auch die Logik der Justiz eine Rolle. Sie definiert unumstößliche Wahrheiten. Schreibt genau der Marburger Richter, der zuständig (also: Täter) ist beim Einsperren in die Zwangspsychiatrien (grammatikalischer Fehler im Original):
Ein rechtskräftiges Erkenntnis (s.o. altertümlich, aber gerne gebraucht für „Urteil“ oder „Gesamtstrafenbeschluss“) darf nicht geändert werden. ... Ein rechtlich falsches Urteil ist falsch, aber eben rechtskräftig und deshalb bis in alle Ewigkeit gültig. Das ist fernab von jeder medizinischen Kunst, aber die Sicherheit eines gültigen Urteils ist ein zentrales Element des Rechtsstaates. (S. 15, Autor: Thomas Wolf*)

Derselbe Richter aber zeigt dann, dass er Einsperren für richtig hält - selbst wenn es eigentlich nicht (mehr) zulässig wäre. Er ruft offen zum Tricksen auf, um die Menschen im Psychoknast zu behalten:
...; die geplante Aussetzung schon im Urteil für sich genommen stellt nämlich keinen rechtlichen Grund für die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung dar. Hier ist kluge Phantasie gefragt, warum ein Gutachten länger braucht. (S. 6, Autor: Thomas Wolf*)

  • Diese Zitate stammen aus Kapiteln in einer Art Lehrbuch für Zwangspsychiatrie, hauptsächlich verfasst und herausgegeben von den Chef_innen vor allem der Zwangspsychiatrien in Hessen: Rüdiger Müller-Isberner/Sabine Eucker, „Praxishandbuch Maßregelvollzug“ (Hrsg., 2012, Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft in Berlin).