2005-01:Justiz - Willige Vollstrecker der Herrschenden: Unterschied zwischen den Versionen

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== Justiz: Willige Vollstrecker der Herrschenden ==
 
== Justiz: Willige Vollstrecker der Herrschenden ==
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=== Drei Beispiele im Vergleich ===
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=== 1. Kirchhain, 4.11.2004 ===
 
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Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen der Obrigkeit ungeliebten Menschen. Das Gericht läßt die Anklage willig zu, verhandelt und verurteilt - trotz offensichtlich schwacher Aussagen der Polizeizeugen, einem im Gerichtsverfahren Zuschauer prügelnden Staatsschützer (Zeuge) und Richter. Was ist geschehen, dass sowohl die Erfindung eines Anklagegrundes, die Bejahung des öffentlichen Interesses als auch die Verneinung von Geringfügigkeit bei allen gegeben sind? Ganz einfach: Jemand hat sich bei Innenminister Volker Bouffier über Polizeibeamte und ihre Untätigkeit beklagt. Eigentlich ein rechtsstaatlich ganz normaler Vorgang. Möchte man meinen - aber wenn die Obrigkeit ein Interesse an der Strafverfolgung hat, erhebt sie die absurdesten Anklagen. Falsche Verdächtigung (§ 164 Strafgesetzbuch) wird benutzt, um Kritik mundtot zu machen.
1. Kirchhain, 4.11.2004
 
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen der Obrigkeit ungeliebten Menschen. Das Gericht läßt die Anklage willig zu, verhandelt und verurteilt - trotz offensichtlich schwacher Aussagen der Polizeizeugen, einem im Gerichtsverfahren Zuschauer prügelnden Staatsschützer (Zeuge) und Richter. Was ist geschehen, dass sowohl die Erfindung eines Anklagegrundes, die Bejahung des öffentlichen Interesses als auch die Verneinung von Geringfügigkeit bei allen gegeben sind? Ganz einfach: Jemand hat sich bei In-nenminister Volker Bouffier über Polizeibeamte und ihre Untätigkeit beklagt. Eigentlich ein rechtsstaatlich ganz normaler Vorgang. Möchte man meinen - aber wenn die Obrigkeit ein Interesse an der Strafverfolgung hat, erhebt sie die absurdesten Anklagen. Falsche Verdächtigung (§ 164 Strafgesetzbuch) wird benutzt, um Kritik mundtot zu machen.
 
  
 
Infoseite zum Verfahren:
 
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* http://www.geocities.com/althand/polnaz.html
  
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=== 2. Gießen, 3.11.2004 ===
 
 
 
 
2. Gießen, 3.11.2004
 
 
 
 
Der hessische Generalstaatsanwalt lehnt die Aufnahme von Ermittlungen gegen Angehörige der Obrigkeit ab. Diesmal ist das Spiel umgekehrt - allerdings liegen die Fakten völlig eindeutig auf dem Tisch. Der Gießener Bürgermeister hat sich eine anonyme Bombendrohung ausgedacht, um kritische Gruppen kriminalisieren zu können und einen harten Polizeieinsatz zu rechtfertigen. Das Gießener Polizeipräsidium hat an die Presse schriftlich die Information gegeben, dass eine unerwünschte Gruppe für 138 Straftaten verantwortlich ist. Beweisen kann sie das nicht. Offensichtliche Fälle von falschen Verdächtigungen, also ebenfalls §164 Strafgesetzbuch. In beiden Fällen ergeht Anzeige, minutiös belegt.
 
Der hessische Generalstaatsanwalt lehnt die Aufnahme von Ermittlungen gegen Angehörige der Obrigkeit ab. Diesmal ist das Spiel umgekehrt - allerdings liegen die Fakten völlig eindeutig auf dem Tisch. Der Gießener Bürgermeister hat sich eine anonyme Bombendrohung ausgedacht, um kritische Gruppen kriminalisieren zu können und einen harten Polizeieinsatz zu rechtfertigen. Das Gießener Polizeipräsidium hat an die Presse schriftlich die Information gegeben, dass eine unerwünschte Gruppe für 138 Straftaten verantwortlich ist. Beweisen kann sie das nicht. Offensichtliche Fälle von falschen Verdächtigungen, also ebenfalls §164 Strafgesetzbuch. In beiden Fällen ergeht Anzeige, minutiös belegt.
  
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Infoseite mit Scans der staatsanwaltlichen Schreiben unter
 
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* http://www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/anzeigen.html
  
http://www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/anzeigen.html
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=== 3. Gießen, 2.11.2004 ===
 
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Das Verwaltungsgericht Gießen bezeichnet eine Klage gegen einen Platzverweis und eine Ingewahrsamnahme zur Unterbindung von Flugblattverteilung (!) am 10.7.2004 in Lich als aussichtslos. Begründung ist, dass Polizeibeamte einen belastenden Aktenvermerk gemacht hätten. Was die Polizei sagt, stimmt. Ein Gerichtsverfahren gibt es dann gar nicht mehr.
 
 
3. Gießen, 2.11.2004
 
 
 
Das Verwaltungsgericht Gießen bezeichnet eine Klage gegen einen Platzverweis und eine Ingewahrsamnahme zur Unterbindung von Flug-blattverteilung (!) am 10.7.2004 in Lich als aussichtslos. Begründung ist, dass Polizeibeamte einen belastenden Aktenvermerk gemacht hätten. Was die Polizei sagt, stimmt. Ein Gerichtsverfahren gibt es dann gar nicht mehr.
 
  
 
Auch dieser Vorgang ist dokumentiert unter www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/anzeigen.html, zudem weitere Vorgänge im gleichen Zusammenhang.
 
Auch dieser Vorgang ist dokumentiert unter www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/anzeigen.html, zudem weitere Vorgänge im gleichen Zusammenhang.
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Eine Interpretation der Vorgänge ist eindeutig: Strafverfahren werden nicht nach den tatsächlichen Vorgängen eingeleitet oder abgelehnt, sondern nach den Interessen der Obrigkeit. RichterInnen, StaatsanwältInnen, Polizei und andere sind willige VollstreckerInnen - in bester deutscher Tradition. Die drei genannten Fälle bezeugen das bereits eindeutig. Sie sind drei Fälle in drei Tagen.
 
Eine Interpretation der Vorgänge ist eindeutig: Strafverfahren werden nicht nach den tatsächlichen Vorgängen eingeleitet oder abgelehnt, sondern nach den Interessen der Obrigkeit. RichterInnen, StaatsanwältInnen, Polizei und andere sind willige VollstreckerInnen - in bester deutscher Tradition. Die drei genannten Fälle bezeugen das bereits eindeutig. Sie sind drei Fälle in drei Tagen.
  
Eine viel umfangreichere Dokumentation über die Strategien der Justiz in hiesigen Raum findet sich unter www.polizeidoku-giessen.de.vu.
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Eine viel umfangreichere Dokumentation über die Strategien der Justiz in hiesigen Raum findet sich unter http://www.polizeidoku-giessen.de.vu.
  
  
Presseinformation aus der Projektwerkstatt
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''Presseinformation aus der Projektwerkstatt''
  
  
 
[[Kategorie:Sommer 2005]]
 
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Aktuelle Version vom 22. Juli 2008, 22:04 Uhr

Justiz: Willige Vollstrecker der Herrschenden

Drei Beispiele im Vergleich

1. Kirchhain, 4.11.2004

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen der Obrigkeit ungeliebten Menschen. Das Gericht läßt die Anklage willig zu, verhandelt und verurteilt - trotz offensichtlich schwacher Aussagen der Polizeizeugen, einem im Gerichtsverfahren Zuschauer prügelnden Staatsschützer (Zeuge) und Richter. Was ist geschehen, dass sowohl die Erfindung eines Anklagegrundes, die Bejahung des öffentlichen Interesses als auch die Verneinung von Geringfügigkeit bei allen gegeben sind? Ganz einfach: Jemand hat sich bei Innenminister Volker Bouffier über Polizeibeamte und ihre Untätigkeit beklagt. Eigentlich ein rechtsstaatlich ganz normaler Vorgang. Möchte man meinen - aber wenn die Obrigkeit ein Interesse an der Strafverfolgung hat, erhebt sie die absurdesten Anklagen. Falsche Verdächtigung (§ 164 Strafgesetzbuch) wird benutzt, um Kritik mundtot zu machen.

Infoseite zum Verfahren:

2. Gießen, 3.11.2004

Der hessische Generalstaatsanwalt lehnt die Aufnahme von Ermittlungen gegen Angehörige der Obrigkeit ab. Diesmal ist das Spiel umgekehrt - allerdings liegen die Fakten völlig eindeutig auf dem Tisch. Der Gießener Bürgermeister hat sich eine anonyme Bombendrohung ausgedacht, um kritische Gruppen kriminalisieren zu können und einen harten Polizeieinsatz zu rechtfertigen. Das Gießener Polizeipräsidium hat an die Presse schriftlich die Information gegeben, dass eine unerwünschte Gruppe für 138 Straftaten verantwortlich ist. Beweisen kann sie das nicht. Offensichtliche Fälle von falschen Verdächtigungen, also ebenfalls §164 Strafgesetzbuch. In beiden Fällen ergeht Anzeige, minutiös belegt.

Der Gießener Staatsanwalt Vaupel ermittelt gar nicht erst, d.h. er lehnt ein Ermittlungsverfahren ab. Trotzdem weiß er, dass an den Anschuldigungen nichts dran ist. Daraufhin ergeht Beschwerde an den Generalstaatsanwalt in Frankfurt. Und der weiß auch gleich, dass an allem nichts dran ist. Alle Strafanzeigen werden nicht angenommen.

Infoseite mit Scans der staatsanwaltlichen Schreiben unter

3. Gießen, 2.11.2004

Das Verwaltungsgericht Gießen bezeichnet eine Klage gegen einen Platzverweis und eine Ingewahrsamnahme zur Unterbindung von Flugblattverteilung (!) am 10.7.2004 in Lich als aussichtslos. Begründung ist, dass Polizeibeamte einen belastenden Aktenvermerk gemacht hätten. Was die Polizei sagt, stimmt. Ein Gerichtsverfahren gibt es dann gar nicht mehr.

Auch dieser Vorgang ist dokumentiert unter www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/anzeigen.html, zudem weitere Vorgänge im gleichen Zusammenhang.

Eine Interpretation der Vorgänge ist eindeutig: Strafverfahren werden nicht nach den tatsächlichen Vorgängen eingeleitet oder abgelehnt, sondern nach den Interessen der Obrigkeit. RichterInnen, StaatsanwältInnen, Polizei und andere sind willige VollstreckerInnen - in bester deutscher Tradition. Die drei genannten Fälle bezeugen das bereits eindeutig. Sie sind drei Fälle in drei Tagen.

Eine viel umfangreichere Dokumentation über die Strategien der Justiz in hiesigen Raum findet sich unter http://www.polizeidoku-giessen.de.vu.


Presseinformation aus der Projektwerkstatt