2007-01:Geschönte Erfolgsgeschichte: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 16:33, 26. Mai 2007

DSD:

Geschönte Erfolgsgeschichte

fb In seiner Pressemitteilung zur Verpackungsverordnung halluziniert das Bundesumweltministerium eine "Erfolgsgeschichte". Die Verwertungsquoten hätten sich um viele Prozentpunkte verbessert und neue Recyclingverfahren seien erst durch diese Verordnung entwickelt worden. Dass es Spekulation ist, ob neue Technologien in Abhängigkeit dieser Verordnung entstanden sind, ist eine Sache. Eine andere Seite ist die Schönigung der katastrophalen Entwicklungen im Bereich der Abfallproduktion durch solches Erfolgsgeschwafel.

Als Anfang der 1990er Jahre die Rücknahmepflicht für jegliche Verpackungen durch die Händler vorgeschrieben wurde, bestand die Chance, dass nun der politische Druck auf die Produzenten hoch genug werden könnte, so dass Produkte künftig weniger verpackt würden. Die Wirtschaft rettete sich aus dieser Situation mit der Gründung des "Dualen System Deutschland" (DSD) - der Firma, die den berühmten "Grünen Punkt" verteilt.

Inzwischen ist Abfallvermeidung fast zum Fremdwort verkommen. Den Leuten wird eingeredet, schon die Trennung verschiedener Abfallsorten - die maschinell viel sinnvoller geschehen kann und häufig ohnehin noch erfolgt - wäre bereits "Umweltschutz". Der Verpackungsmüll ist in der Wirkungszeit der Verpackungsverordnung immer mehr geworden. Da helfen auch höhere Verwertungsquoten nichts, wenn ständig mehr Abfall produziert wird.


Originalnachricht:

Verpackungsverordnung ist Erfolgsgeschichte

Parlamentarische Anfrage als Anlass zur Bilanz

BMU Pressedienst Nr. 022/07
Abfall/Verpackungen

Die Verpackungsverordnung hat seit Beginn der 90er Jahre zum Schließen von Kreisläufen, zur Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen und somit auch zur Ressourcenschonung beigetragen. Sie leistet erwiesenermaßen auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Diese Bilanz zieht das Bundesumweltministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Zukunft der Dualen Systeme in der deutschen Abfallwirtschaft.

Bei Wertstoffen wie Glas und Altpapier wurden die Verwertungsquoten seit der Übertragung der Produktverantwortung auf Hersteller und Vertreiber ganz erheblich verbessert: von rund 50 Prozent auf über 85 Prozent bei Behälterglas und von rund 44 Prozent auf knapp 80 Prozent bei Altpapier. Das Recycling von Kunststoffen ist durch die Verpackungsverordnung überhaupt erst in Gang gekommen. Die von dualen Systemen einer Verwertung zugeführte Abfallmenge betrug im Jahr 2004 rund 4,2 Millionen Tonnen. Die öffentliche Müllabfuhr hat im gleichen Zeitraum rund 15,6 Millionen Tonnen Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle eingesammelt. Sie wird also um rund ein Fünftel der Abfälle entlastet.

Die Erfahrungen mit der Verpackungsverordnung zeigen, dass sowohl mit Blick auf das Ziel der Abfallvermeidung als auch bei der Verwertung Erfolge erzielt wurden. Es ist gelungen, den Verpackungsverbrauch von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zu entkoppeln. Auch die hochwertige werkstoffliche Verwertung der eingesetzten Kunststoffe hat zugenommen. Der deutliche Rückgang des Anteils von PVC in Verpackungen und die Entwicklung mittlerweile voll funktionsfähiger maschineller Sortiervorrichtungen haben dabei eine wesentliche Rolle gespielt. Über 36 Prozent der lizenzierten Verpackungskunststoffe werden mittlerweile als Werkstoff für neue Produkte verwertet. Damit sind die Vorgaben der Verpackungsverordnung in der Praxis mehr als erfüllt.

Mit der geplanten Novellierung der Verpackungsverordnung sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb bei der Verpackungsentsorgung verbessert und die flächendeckende haushaltsnahe Erfassung von Verpackungsabfällen langfristig gesichert werden. Sie soll das Trittbrettfahren eindämmen. Denn fast ein Viertel der vertriebenen Verpackungen wird offenbar mittlerweile nicht mehr lizenziert und somit praktisch „schwarz“ entsorgt. Auf der Ebene der dualen Systeme hat sich bereits in den vergangenen Jahren durch den Markteintritt weiterer Systemanbieter zunehmend Wettbewerb entwickelt. Dieser Wettbewerb zwischen dualen Systemen soll durch die Novelle gefördert werden.