2017-02:Faktisches Verbot der Sexualität

Aus grünes blatt
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Faktisches Verbot der Sexualität

Arne A. Sicherungsverwahrte haben ihre Strafe bereits abgesessen und sollen per Gesetz eigentlich anders behandelt werden als Strafgefangene, vereinfacht gesagt, so wie in Freiheit befindliche Bürger. Außer der Freiheit soll ihnen nichts genommen werden. Diesbezüglich spricht der Deutsche Staat hier gerne, um sich von der Historie, welche dem § 66 StGB anhaftet, abzugrenzen, von einem "Sonderopfer", welches die Sicherungsverwahrten "geben". Erst einmal ist von "geben" in keinster Weise aus Sicht der Opfer zu reden. "Geben" heißt, dass jemand etwas _freiwillig_ überlässt. Da der Staat dem Sicherungsverwahrten seine ihm eigentlich zustehende Freiheit jedoch ungefragt einfach nimmt, handelt es sich nicht mehr um ein freiwilliges Geben. Der Ausdruck "Sonderopfer" ist dementsprechend deplatziert. Treffender wäre hier "Sonderraub". Da die wahren Ausdrücke jedoch dann in Verbindung zur Entstehungszeit des § 66 (November 1933) den Gesetzgeber und dessen Vollstrecker in die Nähe der Nazis bringen, beschönigt man lieber. Man sollte nun meinen, es sei damit auch genug, dass dem Menschen die äußere Freiheit genommen wird, aber nein, es kommt noch besser.

Artikel 3 Satz 3 GG: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Ist das Grundgesetz in der Sicherungsverwahrung außer Kraft gesetzt?

In diesem Beitrag befasse ich mich mit der Sexualität bzw. dem faktischen Verbot derselben in der Sicherungsverwahrung in Niedersachsen. Seit dem Jahre 2014 haben wir problemlos pornografische Erzeugnisse wie DVDs oder Zeitschriften und Bücher bekommen. Kürzlich wurden all diese Dinge, welche die einzige Möglichkeit zum wenigsten ansatzweisen Ausleben unserer Sexualität, welche ein Grundrecht des Menschen ist, aus unseren Unterkünften (so werden hier euphemistisch die Hafträume genannt) entfernt. Wir müssen uns also einmal mehr eine Selbstverständlichkeit wieder einklagen. Das Niveau der Sicherungsverwahrung wird so allmählich dem der Strafhaft wieder angepasst. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das einen deutlich erkennbaren Abstand zur Strafhaft verlangt, damit die Sicherungsverwahrung überhaupt vollstreckt werden darf, ist auch schon wieder sechs Jahre alt und daher seitens der Politik und des Vollzugs vernachlässigbar. Was kommt als nächstes? Die Zwangskastration? "Das (= Sexualität) muss aus deren Köpfen raus!" (Grundprinzip der sog. "Behandler" in der SV-Abteilung der JVA Rosdorf). Es dürfte bekannt sein, dass ein solcher Ansatz wissenschaftlich unhaltbar ist - aber gut, man hat auch schon versucht Homosexuelle zu "heilen". Mit dieser Einstellung ist es bei konsequenter Betrachtung unmöglich, einem Sicherungsverwahrten jemals seine Freiheit zurückzugeben. Aber das ist ja auch politisch so gewollt. Dass aufgrund diverser Gerichtsurteile in den vergangenen sechs Jahren 68 als "gefährlich" geltende Sicherungsverwahrte in die Freiheit entlassen werden mussten und dass es darunter nur zwei (!) einschlägige Rückfälle in fünf Jahren gegeben hat, dafür haben die anderen 66 also zu Unrecht eingesessen, aber darum geht es an dieser Stelle nur ganz am Rande.

Was im Kleinen gut funktioniert, wird später sicherlich im Großen ebenso gut laufen. Diese Anfänge hatten wir schon mal, ich brauche das Jahr 1933 sicher nicht zu erwähnen. Es kann mittlerweile nur noch von einer sicheren Verwahrlosung gesprochen werden, denn das ist genau das, was der Vollzug der Sicherungsverwahrung in Niedersachsen mittlerweile bewirkt. Sollte das das vom Gesetzgeber gewollte Vollzugsziel sein, so kann man nur gratulieren: Hier wird es erreicht!

Wir sehen, der Sicherungsverwahrte braucht keine Sexualität und muss auch diesbezüglich nicht besser als ein Strafgefangener gestellt werden. Wehret den Anfängen! Sonst haben wir in der SV in absehbarer Zeit wieder die Verhältnisse von vor 2011 - um nicht in der Zeit zu weit zurück zu gehen...