2017-02:Zur Dialektik des Rechtsstaates und zur Krise der Normalität

Aus grünes blatt
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Zur Dialektik des Rechtsstaates und zur Krise der Normalität

michael Immer wieder wird im vorherrschenden und elenden politischen Diskurs auf den Rechtsstaat rekurriert, sei es dass man sich von anderen abgrenzt, sei es dass man sich selbst legitimiert. So wird immer wieder mit Stolz und Bravour verkündet, welch ein großartiger Rechtsstaat die BRD sei!

Doch inwieweit trifft das überhaupt zu? Zunächst sollte man sich zu Gemüte führen, um was es sich bei einem Rechtsstaat eigentlich handelt. In der Regel ist ein Rechtsstaat ein Staat mit einer Verfassung; ein Staat, der sich an die eigenen Gesetzte, insbesondere an die eigene Verfassung hält (was über den Inhalt der Gesetze und der Verfassung noch nichts aussagt).

Leider ist das aber oft nicht der Fall. Laut Grundgesetz ist selbst schon die Vorbereitung eines Angriffskrieges illegal (Art. 26); entsprechende Vorbereitungen „sind unter Strafe zu stellen“. Laut Art. 33 hat jeder Deutsche entsprechender Qualifikation das Recht für den Zugang zu einem öffentlichen Amt. Die Berufsverbotspraxis, seit Willy Brandt insbesondere, ist aber ein Widerspruch dazu[1]: Der Sozialdemokraten historisches Verdienst war es die Verfassung durch ihren Bruch zu schützen. Und damit sind wir bei einem entscheidenden Punkt angelangt, über den in der Regel nicht debattiert wird: Wozu dient eine Verfassung und an wen ist sie gerichtet? Der Sinn und Zweck einer Verfassung in einer Demokratie ist es die Macht des Staates zu begrenzen („checks and balances“), der Adressat ist der Staat und seine Institutionen selbst, nicht - wie es gewöhnlich gehandhabt wird – der einzelne Bürger. Doch für gewöhnlich wird die Verfassung missbraucht als politisches Bekenntnis- und Druckmittel gegen einzelne Bürger (z.B. gegen auch solche Menschen, die den Unterschied zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit anprangern). Vom logischen Sinn einer Verfassung ist es eigentlich ausgeschlossen, dass ein Einzelner verfassungswidrig handeln oder denken kann. Verfassungswidrig kann der Staat agieren, illegale Gesetze beschließen beispielsweise, eine Partei kann sich verfassungswidrige Ziele setzen; doch der Einzelne hat mit der Verfassung nichts zu tun. Es obliegt der Meinungsfreiheit, die Verfassung gut zu heißen, zu kritisieren oder sie gar abzulehnen; der Staat hat nur Taten des Bürgers zu ahnden, die im Sinne des Strafrechts illegal sind (wobei die Strafrechtsparagraphen natürlich ihre Grundlage in der Verfassung haben können bzw. sollten).

In diesem Zusammenhang sind auch die Tätigkeiten des VS zu beurteilen. Vom Standpunkt des Staates mag es objektiv richtig und notwendig sein Geheimdienste zu beanspruchen. Jedoch hat das nichts mit dem Schutz einer Verfassung zu tun. Die Verfassung wird geschützt durch eine gelingende Gewaltenteilung und eine wache und unabhängige Presse und eine kämpferische oder wehrhafte Zivilgesellschaft (d.h. sofern es diese gibt). Dass der VS nicht die Verfassung, sondern nur sich selbst schützt, haben beispielsweise die Ereignisse um den NSU und die immer wieder sabotierte kritische Aufarbeitung derselben gezeigt[2]. Der Verfassungsbrecher Nummer 1 ist aber der Staat selbst, wie diverse Bürgerrechtsorganisationen in dem jährlich erscheinenden „Grundrechte-Report“ immer wieder feststellen. Dass man überhaupt auf die Idee kommt, der Inlandsgeheimdienst schütze die Verfassung, liegt wohl in der Tatsache begründet, dass in Deutschland die Demokratie nicht erkämpft, sondern von oben verordnet wurde. Und es liegt in einer Rechtstradition begründet, nach der das „Recht in Deutschland nicht vom Menschen her gedacht ist, sondern vom Staat“, wie Ulrich Sonnemann in seinem Buch „Das Land der unbegrenzten Zumutbarkeiten“ (1963) bereits formulierte.

Für einen demokratischen Rechtsstaat ist bekanntlich die Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3) konstitutiv. Allerdings gilt: Alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz, aber manche Menschen sind gleicher als andere. So ist es den Kirchen nach wie vor offiziell erlaubt, Menschen ihres (Nicht)glaubens wegen, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren[3]. Daran ändert auch ein Antidiskriminierungsgesetz nichts.

Auch Art. 5 ist einer der Lebensnerven einer liberalen Demokratie: das Recht frei die eigene Meinung zu äußern. Eine Zensur finde nicht statt. Aber sie findet an manchen Stellen doch statt! - sei es der Art einer Nachzensur von der Behörde für angeblich jugendgefährdende Schriften (Medien) oder sei es in Form einer Zensur von Werbeflächen durch deutsche Staatskonzerne wie der Bahn[4].

Menschen- und Bürgerrechte gelten weiterhin nicht für Menschen, die zwangsweise von der Psychiatrie „behandelt“ werden. Die Psychiatrie steht der Strafpraxis näher als der Medizin und sie wird von vielen als Pseudowissenschaft und Scharlatanerie angesehen. Denn „behandelt“ werden keine objektivierbaren Krankheiten, sondern in der Regel abweichendes Verhalten (und das ist nicht notwendigerweise kriminell). Eine Zwangsbehandlung und Zwangseinweisung widerspricht aber den Menschenrechten, eine Behandlung, die den Menschen auf ein Stück Biomasse reduziert, kann mit Recht als Folterpraxis bezeichnet werden[5]. Sicherlich gibt es viele Menschen, die psychische Probleme haben und Hilfe brauchen. Aber erstens muss die Hilfe auch gewollt sein, und eine Hilfe muss auch die gesellschaftlichen Umstände von Nervenzusammenbrüchen, Depressionen usw. berücksichtigen. Die Art und Weise wie diese Gesellschaft mit abweichenden Subjekten umgeht ist folglich vielfach zu kritisieren. Ein „Vulgärmaterialismus“, der alle Miseren auf das Gehirn zurückführen will (und damit Interessen der Pharmaindustrie bedient), liegt nicht nur falsch[6], sondern reproduziert auch die Ideologie des Neoliberalismus, nach dem die Schuld für das eigene „Versagen“ immer bei einem selbst liegt (bzw. beim eigenen Gehirn) und nicht etwa in der Gesellschaft – denn diese gibt es dem Neoliberalismus zufolge nicht – es gibt nur „Individuen“, die auf Märkten „frei“ ihre Arbeitskraft verkaufen[7]. Unübertreffbar dumm ist es, wenn obendrein in einem Artikel im Spiegel behauptet wird, dass Obdachlosigkeit ihre Ursache im Gehirn habe und nicht etwa in der Armut und den Eigentumsverhältnissen.[8]

Bei Debatten in denen es um Rechtsstaat und Rechtsstaatlichkeit geht, ist aber darauf zu beharren, auf den hochgradig ideologischen und wirklichkeitsidealisierenden Charakter dieser verwendeten Begriffe hinzuweisen. Sicherlich ist es sinnvoll und notwendig dafür zu streiten, dass der Staat und seine Organe nicht die Verfassung demontieren, sie zweckentfremden oder sich über sie hinwegsetzen. Es ist andererseits nicht abstreitbar, dass die Verfassung und die Verfassungen anderer Staaten, die eigene Selbstrelativierung, die eigene Selbstaufhebung zum Inhalt haben (können). Es ist der sog. Ausnahmezustand über den in vielen Medien immer wieder zu lesen war, sei es in Frankreich oder der Türkei. Allerdings wird in der Regel nicht geklärt, was dieser Ausnahmezustand eigentlich sei.

Gewöhnlich heißt Ausnahmezustand die Einschränkung oder Abschaffung der Grundrechte um „Recht und Ordnung“ wiederherzustellen. Um das Recht wiederherzustellen, wird gegen es verstoßen, diktatorische Maßnahmen werden erwogen, um die Demokratie zu retten. Der Ausnahmezustand ist demnach eine paradoxe Konstruktion.

Der Ausnahmezustand wirft tatsächlich als Ausnahme ein Licht auf das was als Normalität gilt. Der Ausnahmezustand zeigt auf, welches Gewaltpotential in der Normalität selbst verborgen liegt. Dazu muss man sich anschauen, was der Normalität, d.h. der Anerkennung als bürgerliches Rechtssubjekt zugrunde liegt. Als Ideal mögen die Menschen- und Bürgerrechte schön klingen, aber ihre tatsächliche Funktion und ihr Geltungsbereich, den sie in dieser Gesellschaft haben, d.h. im Kapitalismus, ist nur durch Rekurs auf dem Kapitalismus selbst, seine Zwänge und Zumutungen, zu verstehen. Ein Idealismus der Menschenrechte, wie ihn beispielsweise Amnesty International vertritt, mag zwar wichtig sein, um Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und zu dokumentieren, aber dieser verhilft am Ende zu nicht allzu viel, da die Funktion und Grenzen der Menschenrechte und diese Gesellschaft unverstanden bleiben (besonders deutlich werdend an der eher hilflos wirkenden Forderung nach einem „Recht auf Nahrung“).

Die Menschenrechte verhelfen dem Menschen als bürgerliches Rechtssubjekt anerkannt zu werden. Mit diesen kann das bürgerliche Subjekt seine Freiheit unter kapitalistischen Bedingungen genießen. Aber um als bürgerliches Subjekt fungieren zu können, setzt jedoch zuvor die Unterwerfung unter die Imperative des Kapitalismus voraus: d.h. um als menschenrechtsfähig zu gelten muss man sich als Arbeitskraftbehälter bewähren, die Zwänge des Kapitalismus, aus Geld mehr Geld machen usw. müssen als unumstößliche Naturgesetze anerkannt werden; in letzter Instanz muss sich die eigene Existenz rentieren. Erscheinen die eigenen Bedürfnisse nicht als kaufkräftige Nachfrage, so sind sie null und nichtig. Die Menschenrechte erkennen also den Menschen nicht mit allen seinen Bedürfnissen als soziales Wesen an, sondern nur insofern als dass sich der Mensch als brauchbar für den kapitalistischen Verwertungsprozess erweist. Somit ist die bürgerliche Gesellschaft mit ihren famosen Menschenrechten sehr gut vereinbar mit Hunger, fehlender medizinischer Versorgung und dem aus Kostengründen verursachten langsamen Tod durch Verseuchung der Umwelt usw.. An Deutlichkeit nicht zu übertreffen ist die faktische Behandlung von Flüchtlingen, Slumbewohnern und all den anderen „Überflüssigen“. Wird der Staat mit dem Heer an Überflüssigen nicht mehr „fertig“, dann ist die Einsperrung in Lagern (man denke nur an die „Auffanglager“ in Nordafrika) nicht mehr weit, dann wird über diese Menschen faktisch der Ausnahmezustand verhängt.

Integration verläuft in dieser Gesellschaft durch Integration in den Arbeitsmarkt, unter welchen miserablen Bedingungen auch immer. Wird der Verkauf der eigenen Arbeitskraft jedoch immer schwieriger, aufgrund der Krise der Arbeitsgesellschaftix, kostet man nur noch und „leistet“ nichts mehr (weil die Produktionsleistung durch Maschinen immer mehr besorgt wird), dann hat man sein Menschsein verwirkt und der geschundene und gedemütigte Mensch (wie der Obdachlose oder der Hartz-IV-Empfänger) erscheint daher dem Kapitalismus und seinen Befürwortern nur noch als Störfaktor, als eine auf Halde liegende Biomasse!

In weiterer Folge der Krise und ihrer Unlösbarkeit innerhalb des Kapitalismus (siehe das in der Fußnote erwähnte Buch[9]), werden sich die Repressionen gegen die „Überflüssigen“ sicher weiter verschärfen; ein permanenter Ausnahmezustand würde verhängt werden, schon deutlich ablesbar an dem zunehmenden Überwachungswahn. Der Unterschied zwischen Normalität und Ausnahmezustand schmilzt zusammen, was auf das historische Ende der kapitalistischen Normalität selbst hinweist (Arbeiten, Steuern zahlen, kaufen usw.). Es ist auf jeden Fall darauf zu beharren die oben angedeuteten rechtsstaatlichen Defizite zu skandalisieren, denn wenn der demokratische Rechtsstaat sich endgültig in eine Krisendiktatur verwandelt, dann wird jede Kritik unmöglich, wenn man dadurch riskiert im Gefängnis zu landen oder womöglich gleich abgeknallt zu werden (siehe z.B. Türkei). Insofern ist die Verteidigung des demokratischen Rechtsstaates gegen seine Feinde (seien es Nazis oder Religionsfaschisten) keine Nebensächlichkeit. Aber man darf sich keine Illusionen machen: die Probleme dieser Welt lassen sich nicht durch Einklagen des bürgerlichen Rechts (oder durch Menschenrechte allein) lösen, zumal seine gesellschaftliche Grundlage, die Verwertung von Arbeitskraft, immer mehr wegbricht. Was in dieser Situation auf jeden Fall getan werden kann, ist zu sagen „was Sache ist“:

„In dieser Situation, in der die antikapitalistische Linke – von wenigen Ausnahmen abgesehen – über keinerlei Hebel verfügt, um den Krisen- und Transformationsprozess nennenswert zu beeinflussen, bleibt vorerst nur die Möglichkeit der Aufklärung. Der erste revolutionäre Schritt besteht darin, den Menschen die ungeschminkte Wahrheit möglichst verständlich mitzuteilen: zu sagen was Sache ist, den Menschen also zu erklären, dass die Krise nicht überwunden werden kann, dass es schlimmer kommen wird, dass sie ihr gewohntes Leben aufgeben werden müssen, dass das Kapital in seiner Agonie die menschliche Zivilisation zu zerstören droht. Kurz: Nichts wird bleiben, wie es ist.“[10]


  1. Siehe Alexander von Brünneck: Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1949-1968, Frankfurt 1978; Manfred Histor: Willy Brandt vergessene Opfer – Geschichte und Statistik der politisch motivierten Berufsverbote in Westdeutschland 1971-1988, Freiburg 1992. Dank der Berufsverbotspolitik genügte es schon als Lehrer einer DKP-Veranstaltung beizuwohnen oder dass die eigene Schwester DKP-Mitglied war, um entsprechenden Berufsverbot zu bekommen. Es mag sein, dass heut zu Tage das weniger streng gehandhabt wird, was es aber nicht weniger skandalös macht; aber es ist keineswegs Vergangenheit, so wird beispielsweise der Lehrer Michael Csaszkóczy seit 25 Jahren vom VS beobachtet, weil er die Frechheit hatte sich antifaschistisch zu engagieren, vgl. das Interview „Der Verfassungsschutz ist Teil des Problems“ in Graswurzelrevolution Oktober 2016, vgl. auch www.berufsverbote.de
  2. Wolf Wetzel: Der Rechtsstaat im Untergrund – Big Brother, der NSU-Komplex und die notwendige Illoyalität, Köln 2015
  3. Siehe die Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“, www.gerdia.de
  4. Siehe z.B. die religionskritische Buskampagne, www.buskampagne.de oder „Wie in Deutschland Zensur stattfindet“, Junge Welt vom 30.07.2016. Ausnahmen bei der Verbote nachvollziehbar wären, sind Leugnungen des Holocausts und der Aufruf zu Mord und Totschlag. Die bundesdeutsche Nachzensurbehörde dagegen verbot meist Werke in denen es um Erotik und Sex ging, vgl. Roland Seim: 50 Jahre gegen „Schmutz und Schund“, Telepolis vom 10.05.2004.
  5. Vgl. diverse Artikel auf www.meinungsverbrechen.de
  6. Felix Hasler: Neuromythologie – Eine Streitschrift gegen die Deutungsmacht der Hirnforschung, Bielefeld 2012
  7. Stephan Schleim: Wenn Psychologie politisch wird: Milliarden zur Erforschung des Gehirns. Telepolis vom 5.10.2016.
  8. Frank Patalong: „Ist Obdachlosigkeit heilbar?“ Spiegel Online vom 26.04.2014.
  9. Tomaz Konicz: Kapitalkollaps – Die finale Krise der Weltwirtschaft, Hamburg 2016
  10. Konicz, S. 263