2015-03:Bilaterale Regierungskomission unterstützte Betriebsverlängerung des AKW Krško: Unterschied zwischen den Versionen

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== Regierungskomission unterstützte Betriebsverlängerung ==
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== Slowenisch-Kroatische Regierungskomission unterstützte Betriebsverlängerung ==
 
'''NukeNews''' In der zweiten Juli-Hälfte 2015 bewertete die bilaterale (slowenisch-kroatische) "Regierungskommission für die Begleitung der Umsetzung des bilateralen Abkommens" die letzten fünf Betriebs- und Wirtschaftsjahre des AKW Krško als sehr gut und unterstützte die Verlängerung der Betriebsgenehmigung. Außerdem erteilte sie ihre Zustimmung zum Bau eines Trockenlagers für abgebrannten Kernbrennstoff am Standort des AKW.
 
'''NukeNews''' In der zweiten Juli-Hälfte 2015 bewertete die bilaterale (slowenisch-kroatische) "Regierungskommission für die Begleitung der Umsetzung des bilateralen Abkommens" die letzten fünf Betriebs- und Wirtschaftsjahre des AKW Krško als sehr gut und unterstützte die Verlängerung der Betriebsgenehmigung. Außerdem erteilte sie ihre Zustimmung zum Bau eines Trockenlagers für abgebrannten Kernbrennstoff am Standort des AKW.
  

Aktuelle Version vom 31. Oktober 2015, 17:38 Uhr

Slowenisch-Kroatische Regierungskomission unterstützte Betriebsverlängerung

NukeNews In der zweiten Juli-Hälfte 2015 bewertete die bilaterale (slowenisch-kroatische) "Regierungskommission für die Begleitung der Umsetzung des bilateralen Abkommens" die letzten fünf Betriebs- und Wirtschaftsjahre des AKW Krško als sehr gut und unterstützte die Verlängerung der Betriebsgenehmigung. Außerdem erteilte sie ihre Zustimmung zum Bau eines Trockenlagers für abgebrannten Kernbrennstoff am Standort des AKW.

Nach Abschluss der administrativen Schritte, nachdem die slowenische Behörde für Atomsicherheit die Ergänzungen zum endgültigen Sicherheitsbericht und die technologischen Spezifikationen in Verbindung mit der Laufzeitverlängerung des AKW Krško von 40 auf 60 Jahre genehmigt hatte, bestätigte die bilaterale Regierungskomission in Übereinstimmung mit dem Abkommen die Entscheidung der Teilhaber in Bezug auf eine Verlängerung der Betriebsdauer des AKW Krško bis zum Jahre 2043.

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