Diskussion:2009-01:Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung! Wir feiern

Aus grünes blatt
Zur Navigation springenZur Suche springen

Überarbeitungsvorschlag für den Text von ProWe

Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung! Wir feiern

Nach jahrelanger Diskussion wurde am 18.6.2009 das neue Gesetz zur rechtlichen Regelung von Patientenverfügungen verabschiedet. Der Gesetzgeber hat sich deutlich und parteiübergreifend darauf geeinigt, dem Patientenwillen und damit der Selbstbestimmung in jeder Lebenslage und entgegen jedem ärztlichen und staatlichen Paternalismus unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung Geltung zu verschaffen.

Die Zeiten, in denen Ärzte und Richter definierten, was das angeblich "objektive" Wohl eines Menschen sei und was dafür ohne oder gegen dessen erklärten Willen zu unternehmen oder zu unterlassen sei, gehören damit hoffentlich der Vergangenheit an. Das muss nun auch weitreichende Wirkungen bei gerichtlich angeordneten Entmündigungen haben, denn nun besteht die Chance, dass nicht mehr gegen die Wünsche der Entmündigten gehandelt werden darf und sich damit eine Entmündigung in eine Betreuung wandelt, die dem Willen des Betreuten folgt. Dessen „Patientenwille“ ist mit der neuen Gesetzesregelung als rechtsverbindlich in medizinischen Entscheidungen zu betrachten - wie in der Verfassung und nach der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" ohnehin schon seit über 60 Jahren versprochen. Jede "medizinische" Behandlung gegen den schriftlich erklärten und aktuellen Willen eines "Patienten" wird damit zur Körperverletzung und jede erzwungene Unterbringung zur Freiheitsberaubung.

Einige Initiativen, die für das neue Gesetz eintragen, haben schnell ein passendes Formular für solche Patientenverfügung entworfen, die PatVerfü mit eingebauter Vorsorgevollmacht. Mit ihr kann jeder folterartige Eingriff in den Körper durch unerwünschte psychiatrische "Behandlung" und jede Freiheitsberaubung aufgrund einer psychiatrischen Diagnose rechtsverbindlich ausgeschlossen werden. In einer Erklärung heißt es: „Die unterzeichenden Verbände haben sich zusammengetan, um diesem Versprechen des Parlamentes, mit welchem es die Gültigkeit der Grund-, Bürger- und Menschenrechte für Jede/n, auch für psychiatrisch Verleumdete, zu verwirklichen verspricht, nun auch vor der Judikative zur Durchsetzung zu verhelfen. Indem diejenigen Personen mit PatVerfü, die zwangsuntergebracht und zwangsbehandelt werden, beziehungsweise, denen psychiatrische Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung drohen, unterstützt und ermutigt werden, vor allen gerichlichen Instanzen der BRD Präzedenzfälle zu schaffen, wollen wir die PatVerfü "gerichtsfest" machen. Damit sollen in Zukunft alle Richter dazu gebracht werden, sich an dieses neue Gesetz zu halten, den Patientenwillen uneingeschränkt zu akzeptieren und diesen mit ihren Entscheidungen durchzusetzen.“

Die vorgeschlagene Form der Patientenverfügung untersagt alle psychiatrischen Diagnosen. Die Initiativen halten die damit bezeichneten "Krankheiten" für willkürlich. Die „PatVerfü“ sichert somit die Selbstbestimmung der Person dagegen, dass Psychiater versuchen, ihr ihren "freien Willen" abzusprechen, indem sie behaupten, es mangele ihr "krankheitsbedingt" an der "Einsichtsfähigkeit oder an der Fähigkeit nach dieser Einsicht zu handeln" (Bundestagsdrucksache 15/2494: S.28). „Heute ist für uns ein Freudentag! Die konsequente Umsetzung dieses Gesetzes bedeutet das Ende der Zwangspsychiatrie, wie wir sie kennen“, hieß es in der Erklärung am Tag des Gesetzesbeschlusses. Kritik bleibt aber weiter daran, dass der psychiatrische Eingriff in den Körper gegen den erklärten Willen nur durch eine Patientenverfügung abgewehrt werden kann und nicht umgekehrt von vornherein ausgeschlossen ist. Eigentlich dürfte umgekehrt jede psychiatrische wie medizinische Behandlung nur mit "informed consent" vorgenommen werden, also wenn nach vorausgegangener ausführlicher Beratung über die Vor- und Nachteile einer solchen explizit zugestimmt wird. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sei nur für diejenigen eine vorab verfügte rechtsverbindliche Ablehnung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen möglich, die darüber informiert sind, dass es mit Hilfe der PatVerfü ein "Schlupfloch aus der Zwangspsychiatrie" gibt. Folglich sei eine breite Informationskampagne nötig. Unter der Internetadresse http://www.PatVerfü.de sind Informationen zur PatVerfü und das entsprechende Formular zum freien und kostenlosen Download für nichtkommerzielle Nutzer bereitgestellt.